Die Polizeigewerkschaft informiert!
Gewalt in der Partnerschaft: Die polizeilich registrierten Fallzahlen nehmen zu. Zwei Jahre lang wurde Angelika von Jörg, der eigentlich anders heißt, kontrolliert und gedemütigt. Erst dann schaffte sie es, ihre Sachen zu packen und ihren gewalttätigen Partner zu verlassen. Die heute 52-Jährige ist kein Einzelfall. Wie die Kriminalstatistische Auswertung des Bundeskriminalamts zeigt, nimmt die Partnerschaftsgewalt in Deutschland zu. 2016 wurden etwa 133.000 Fälle registriert, in denen Opfer durch Ehepartner, Lebensgefährten oder ehemalige Partner verletzt, vergewaltigt, sexuell genötigt, bedroht, gestalkt oder getötet wurden.
Jeder kann zum Opfer werden: Beim Thema Partnerschaftsgewalt ist häufig von weiblichen Opfern die Rede. Wie die Kriminalstatistische Auswertung verdeutlicht, sind Frauen mit etwa 82 Prozent überwiegend die Leidtragenden. Dennoch sind auch Männer betroffen. Von den im Jahr 2016 erfassten Opfern waren etwa 24.000 männlich. Die körperliche Überlegenheit eines Partners ist also keine Voraussetzung für Gewalt in Partnerschaften. Auch stimmt es nicht, dass Partnerschaftsgewalt nur in unteren sozialen Schichten vorkommt. Sie ist vom Bildungsstatus beziehungsweise von der sozialen oder kulturellen Herkunft der Personen unabhängig. Vielmehr geht es um Macht in Beziehungen in Verbindung mit einem Mangel an individueller Impulskontrolle durch den Täter oder die Täterin.
Delikte und Beziehungsstatus: In den meisten Fällen mussten die Opfer einfache Körperverletzungsdelikte erdulden (64,7 Prozent), gefolgt von Bedrohungen (14 Prozent). In 12,6 Prozent der Fälle handelte es sich um gefährliche, schwere Körperverletzung, zum Teil sogar mit Todesfolge. 8.525 Menschen wurden zum Opfer von Stalking durch den Partner und 2.567 zum Opfer von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung. Hinzu kamen 441 Fälle von Mord und Totschlag. Betrachtet man die Beziehung der Opfer zu den Tatverdächtigen, wurde die Gewalt überwiegend durch einen ehemaligen Partner ausgeübt (36,7 Prozent). In 33,8 Prozent der Fälle war der Tatverdächtige der Ehepartner und in 29 Prozent der Freund oder die Freundin. Weiterlesen
Kinderfotos im Internet: Schnell geknipst, schon gepostet. In sozialen Netzwerken stellen viele Eltern gerne „lustige“ Fotos von ihrem Nachwuchs ein. Was die Eltern süß finden, könnte den Kindern später aber richtig peinlich sein. Dabei kann es sogar passieren, dass die privaten Fotos in die falschen Hände geraten. Polizei (RRRedaktion Internet Tatort)
Das Internet vergisst nie: Es klingt beschämend: Auf einem Foto sitzt ein nacktes Baby am Esstisch und stopft sich Spaghetti in den Mund. Von seinem Kopf hängen ein paar Nudeln herab. Das Gesicht ist mit Tomatensauce beschmiert. Glücklicherweise ist das Bild gestellt! Es ist Teil einer Kampagne des Deutschen Kinderhilfswerks, um Eltern auf Facebook über die Problematik von Kinderfotos im Internet zu informieren. Wenn Eltern ihre Kinder in nahezu allen erdenklichen Situationen fotografieren und solche Bilder hochladen, verletzen sie damit die Persönlichkeitsrechte des Kindes. „Gerade für junge Eltern, die selbst mit sozialen Medien aufgewachsen sind, ist es nahezu selbstverständlich, private Fotos aus ihrem Alltag im Internet zu teilen“, sagt Dr. Iren Schulz, Mediencoach bei der Initiative „SCHAU HIN!“. Die Eltern sind stolz auf ihre Kinder und wollen Freunden und Bekannten die besonderen Momente zeigen. Dabei machen sich viele Eltern kaum Gedanken darüber, wo solche Bilder hingeraten könnten.
Erst nachdenken, dann posten: Für Aufsehen sorgte im Dezember 2016 eine Facebook-Seite mit dem Namen „Little Miss & Mister“. Die Betreiber durchsuchten Nutzerprofile nach öffentlich sichtbaren Kinderfotos und verbreiteten sie auf ihrer Seite. Eltern reagierten schockiert und einige erstatteten Anzeige bei der Polizei. Ende Februar 2017 wurde die Seite abgeschaltet. Bis dahin waren unzählige Fotos von Kindern und Babys, teilweise nackt, gesammelt worden. Ist ein Foto erstmal ins Netz gestellt, geht die Kontrolle darüber schnell verloren. „Die Bilder könnten durch Dritte ins Darknet befördert werden, wo sie womöglich Pädophilen in die Hände fallen“, warnt Schulz. Eltern können Missbrauch vorbeugen, indem sie ihre Privatsphäre- und Sicherheitseinstellungen auf Facebook prüfen. Nutzer haben dort die Möglichkeit, die Zielgruppe von Alben und Fotos einzuschränken, auch nachträglich. „Natürlich kann man Eltern nicht verbieten, Fotos von ihren Kindern bei Facebook einzustellen. Sie sollten sich aber immer die Frage stellen: Würde ich das Foto auch posten, wenn ich das Kind wäre, das darauf zu sehen ist?“
Eltern haben eine Vorbildfunktion: Viele Eltern fragen ihre Kinder nicht, bevor sie Bilder von ihnen ins Internet stellen, wie eine bundesweite, repräsentative Umfrage des Forschungsinstituts Kantar Public zeigt: Rund ein Drittel bezieht die Kinder beim Posten von Bildern nicht ein. Nur 31 Prozent bitten ihre Kinder explizit um Erlaubnis. Dabei haben die Eltern als Erwachsene eine zentrale Vorbildfunktion für die Kinder und sollten ihnen einen verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten im Internet vermitteln. Sonst machen sich die Kinder später ebenfalls kaum Gedanken über Privatsphäre und Datenschutz. „Ich empfehle den Eltern, möglichst früh mit ihrem Kind über das Einstellen von Fotos ins Internet zu sprechen“, so Iren Schulz. „Kinder haben ein recht sensibles Schamgefühl. Wenn sie nicht wollen, dass ein bestimmtes Foto von ihnen gepostet wird, dann sollten Mama und Papa das respektieren.“ Sobald ein Kind 14 Jahre alt ist, müssen die Erwachsenen sogar um Einverständnis bitten, bevor sie ein Foto des Kindes verwenden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder ab diesem Alter die notwendige Einsichtsfähigkeit erreicht haben, um über die Veröffentlichung selbst zu entscheiden.
Recht am eigenen Bild berücksichtigen: Das Kinderhilfswerk rät Eltern, die Kinderfotos ins Internet stellen möchten, möglichst nur Bilder zu verwenden, auf denen das Kind bekleidet und nicht in peinlichen oder lächerlichen Situationen zu sehen ist. Es gibt zudem noch weitere Möglichkeiten, Kinderfotos zu posten, ohne die Persönlichkeitsrechte der Kinder zu verletzten. Gesichter können durch Unschärfeeffekte oder Emojis verdeckt werden. Unbedenklich sind auch Bilder, auf denen die Kinder nur von oben oder von hinten zu sehen sind. „Eltern sollten beim Posten auch darauf achten, nicht zu viele personenbezogene Daten anzugeben“, empfiehlt Schulz. Das bedeutet: Niemals den vollständigen Namen des Kindes im Zusammenhang mit seinem Foto angeben und auch keine Bilder verwenden, die Rückschlüsse auf Standorte wie den Wohnort zulassen. Ein sparsamer Umgang mit sensiblen Daten macht es schwieriger, die Fotos über Suchmaschinen zu finden. „Übrigens wird auch in Kitas und Schulen oftmals sorglos fotografiert und gepostet. Es ist ganz wichtig, sich das Einverständnis der abgelichteten Personen bzw. der Erziehungsberechtigten einzuholen, bevor man beispielsweise das Gruppenfoto mit den Kita-Kindern auf die Homepage stellt“, erklärt die Expertin.
So sind Kinderfotos im Netz unbedenklich: Das Kind vor der Veröffentlichung um Erlaubnis fragen, keine Fotos hochladen, die das Kind in peinlichen oder unangemessenen Situationen zeigen, keine personenbezogenen Daten veröffentlichen (z. B. Name, Adresse), die Sicherheits- und Privatsphäre-Einstellungen für Fotos überprüfen und die Sichtbarkeit einschränken, lädt jemand anderes ein Bild des eigenen Kindes im Internet hoch, um die Löschung bitten; ansonsten den Vorfall beim Betreiber melden.
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