Geburtstagsfeier für ein Grundgesetz! Kennen Sie schon die Berufsbezeichnung „Staatlich finanzierter Berufsdemonstrant?“
Am 23. Mai feierte unser Grundgesetz seinen Geburtstag: Das Völkerrecht, was Deutschland, BaWü und Ravensburg ständig verletzen, steht über dem Grundgesetz, eine neue Nachkriegsverfassung gibt es noch nicht, Grundrechte sind nicht einklagbar, Verfassungsrechte ja. digitalcourage haben ein ganz besonderes Geschenk: Sie veröffentlichen einen Materialkatalog mit Überwachungsmaßnahmen in Deutschland, die in ihrer Summe gegen Artikel 1 (Menschenwürde) des Grundgesetzes stehen. Diese „Überwachungsgesamtrechnung“ ist eine der Grundlagen der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung, die Digitalcourage vorbereitet. Bevor wir damit nach Karlsruhe gehen, machen wir das Material der Öffentlichkeit heute schon zugänglich. Gib der Arbeit gegen die Vorratsdatenspeicherung einen Extra-Schub. Unterstützen Überwachungsge…was? Worum geht es eigentlich?
2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Es hat gefordert, dass Überwachungsgesetze nicht nur einzeln betrachtet, sondern im Kontext aller anderen Überwachungs- maßnahmen bewertet werden müssen. Denn wenn diese so umfassend geworden sind, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf Schritt und Tritt überwacht fühlen, dann ist das mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht mehr vereinbar. Digitalcourage ist deshalb davon überzeugt, dass das neue „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ verfassungswidrig ist. Der von Digitalcourage beauftragte Berliner Rechtsanwalt Starostik geht davon aus, dass das Gesetz darüber hinaus gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt. Materialsammlung zur Überwachungsgesamtrechnung. (Der Text unserer Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung wird bald ebenfalls dort veröffentlicht werden.) Fakten gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Die Väter und Mütter des Grundgetzes der neu zu gründenden Bundesrepublik Deutschland brachten ein Grundgesetz zustande, das es so auf deutschem Boden noch nicht gegeben hatte. Es war gleichzeitig in alten Werten verhaftet und doch in vielen Punkten avantgardistisch. Dieses Grundgesetz hat mit allen ihren Veränderungen und Ergänzungen der Bevölkerung der neuen Republik über einen Zeitraum von sechzig Jahren ein Leben in Frieden und Freiheit beschert. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass die Initiatoren dieses Konvents, die Siegermächte, die Paten dieses Grundgesetz waren. Es kam also nicht auf Wunsch des deutschen Volkes, sondern auf Anordnung der Siegermächte zustande. Das deutsche Volk wurde weder gefragt, ob es ein solches Grundgesetz haben wollte, noch mussten die Deutschen jemals für eine Demokratie kämpfen. Das Grundgesetz kam einfach über sie, die Bürger Deutschlands hatten gar keine andere Wahl.
Allen Mitgliedern des Parlamentarischen Rates war daher klar, dass dieses Grundgesetz nur ein vorläufiges Provisorium darstellte und nichts anderes war als ein ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte des zweiten Weltkrieges. Prof. Dr. Carlo Schmidt sprach daher im Sinne des parlamentarischen Rates, als er im Jahre 1948 die Bundesrepublik Deutschland als “Staatsfragment” und das Grundgesetz ausdrücklich als Provisorium und nicht als Verfassung bezeichnete. Dies ist auch der Grund, warum die Väter des vorläufigen Grundgesetzes den Artikel 146 in dieses Provisorium einfügten, der da lautet: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. Der Artikel 146 betont also den provisorischen Charakter des Grundgesetzes und beschränkt dessen Geltung bis zur Einheit und Freiheit aller Deutschen in einem wiedervereinigten Deutschland. Die Wiedervereinigung erfolgte im Jahre 1989. Haben die Deutschen nun eine Verfassung wie es der Artikel 146 GG vorschreibt? Nein!
Spricht ein Politiker jemals von diesem Artikel 146 des Grundgesetzes auf das er seinen Amtseid geleistet hat ? Nein ! Er wird sich hüten, weil eine vom Volk beschlossenen Verfassung nämlich die Gefahr in sich birgt, dass die Ungleichgewichte, die sich im Laufe der letzten sechzig Jahre eingeschlichen haben, jäh beendet sein könnten. Das Schluss ist mit der sogenannten repräsentativen Demokratie, dass plötzlich plebiszitäre Elemente in die Verfassung Einzug halten. Dass die heutige Parteiendiktatur, die Diktatur des Kapitals, der Lobbyisten, der Medienzaren, der Finanzindustrie und der Wirtschaftskapitäne ein Ende haben wird oder zumindest an Einfluss verliert. Das Volk könnte sich auf seine Bürgerrechte besinnen und seinen Anteil am Kapital fordern. Es könnte verlangen, dass über Fragen der Daseinsvorsorge in Volksabstimmungen entschieden wird. Es könnte fordern, dass über die Abgabe von Souveränität an die europäische Union das Volk zu entscheiden hat. Dass bei der Aufnahme von weiteren Mitgliedern in die EU die deutschen Bürger gefragt werden müssen. (Rainer Kahni)
Kennen Sie schon die Berufsbezeichnung „Staatlich finanzierter Berufsdemonstrant“ Nicht? Dann erfahren Sie davon in S&G-Ausgabe 25/16. Hier können Sie lesen, wie bei Demonstrationen vorprogrammierte Ausschreitungen durch gewaltbereite und bezahlte Gegendemonstranten herbeigeführt werden und worauf die zugrundeliegende „Teile-und-Herrsche-Strategie“ abzielt. Sie erfahren auch, welch entscheidende Rolle die Massenmedien bei dieser menschenfeindlichen Strategie spielen; wie diese „non-konforme“ Staaten und einflussreiche Persönlichkeiten permanent ins schlechte Licht rücken und den Menschen durch gezielte Lügen und/oder Informationsunterdrückung ihr geplantes Weltbild suggerieren. Was können wir dagegen tun?
„Tu erst das Notwendige, dann das Mögliche, und plötzlich schaffst du das Unmögliche“ Franz von Assisi (1181/82–1226)
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