Interview – „Die Herrschaft des Unrechts“! Rechtsbrüche als Regierungsprinzip!

Dr. Ulrich Vosgerau bei Beatrix von Storch: In der aktuellen Ausgabe von „Das Ganze Bild“ begrüßt Beatrix von Storch den Autor und Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau. In dieser neuen Ausgabe wird besonders die Krise von 2015 – in welcher Angela Merkel die Grenzen für Massen an „Flüchtlingen“ öffnete – unter staatsrechtlichen Aspekten beleuchtet. Es ist evident, daß hier geltendes Recht durch die Regierung eigenmächtig außer Kraft gesetzt wurde. Unter den daraus resultierenden Folgen leidet nun ganz Deutschland.

(RRRedaktion: Die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Polizei, Justiz und in die Politik ist sehr gefährdet, vor allem in Ravensburg, über 50 % der Bürger in Deutschland glauben nicht mehr an die Demokratie im eigenen Land. Sogar der Wissenschaftlich Dienst des Bundestages hat innerhalb von zwölf Monaten festgestellt, dass die Bundesregierung völkerrechtswidrig handelt. Die Achse des Bösen: Die Grüne-CDU in Ravensburg handelt täglich völkerrechtswidrig, sie halten keine Gesetze ein, wenn es der Politik und der Justiz nicht passt.)

Wir befinden uns in einer Staatskrise: Die Flüchtlingskrise, die ohne Umschweife als die größte Krise Deutschlands seit 1945 bezeichnet werden kann, ist eine ausgemachte Staatskrise. Geltendes Recht, wie zum Beispiel das Dublin-Abkommen, wurde und wird gebrochen. Besonders eklatant ist, daß die Regierung sich für befugt hält, Gesetze nicht mehr einzuhalten. Dies tat sie schon häufiger, wie auch das Beispiel der Griechenlandrettung zeigt.

Das Parlament ist entmachtet: Eine Erklärung für die fortdauernden Rechtsbrüche verweigert die Regierung. Da diese eigenmächtig handelt, ist unser Parlament faktisch entmachtet. Der Bundestag wird oftmals in Entscheidungen von großer Tragweite nicht mehr miteinbezogen. Und bis zum Einzug der AfD in den Bundestag gab es keine nennenswerte Opposition gegen die fortlaufenden Rechtsbrüche der Bundesregierung.

Die Verfassungsrechtler schweigen: Als der Rechtsbruch 2015 begangen wurde, schwiegen die Verfassungsrechtler. Dr. Vosgerau war einer der Wenigen, der seine Stimme erhob. Die Konsequenzen hatte er ein Jahr später zu tragen, als ihm – in Folge seiner Äußerung – eine zugesagte Professur an der Hochschule der Polizei wieder entzogen wurde: Er hatte sich in einer Zeitschrift kritisch zu der Entscheidung der Regierung bezüglich der Grenzöffnung geäußert. Um die oftmals schwierigen rechtlichen Hintergründe zu verstehen, aus denen deutlich wird, daß die Regierung geltendes Recht mißachtet, sei Ihnen das Anschauen unserer neuen Folge von Das Ganze Bild sehr herzlich anempfohlen.

Die Herrschaft des Unrechts: Rechtsbrüche als Regierungsprinzip: Unsere Regierung hält sich für befugt, Gesetze nicht mehr einhalten zu müssen. Die Flüchtlingskrise ist herausragendes Beispiel. Geltendes Recht – wie zum Beispiel das Dublin-Abkommen – wurde und wird gebrochen. Die Regierung tat diese seit 2010 schon häufiger, wie auch das Beispiel der Griechenlandrettung zeigt.

Eine Erklärung für die ständigen und fortdauernden Rechtsbrüche verweigert die Regierung. Da sie eigenmächtig handelt, ist unser Parlament faktisch entmachtet. Der Bundestag wird oftmals in Entscheidungen von großer Tragweite nicht mehr miteinbezogen. Bis zum Einzug der AfD in den Bundestag gab es keine Opposition gegen die fortlaufenden Rechtsbrüche der Bundesregierung.

Dr. Vosgerau war einer der Wenigen, der 2015 seine Stimme erhob. Die Konsequenzen hatte er ein Jahr später zu tragen, als ihm – in Folge seiner Äußerung – eine zugesagte Professur an der Hochschule der Polizei wieder entzogen wurde, da er sich einer Zeitschrift kritisch zu der Entscheidung der Regierung bezüglich der Grenzöffnung äußerte.

Themen:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Bundesregierung 2015 gehandelt? Gibt es überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Grenzöffnung?
2. Die Regierung handelt ohne gesetzliche Grundlage: Warum äußert sie sich nicht dazu? Seit 1992/93 ist eindeutig gesetzlich festgelegt, dass es kein Asylrecht für Einreisende aus sicheren Drittstaaten gibt. Dies wird auch nicht durch das Europarecht überlagert.
3. „Die Herrschaft des Unrechts“: Die Flüchtlingskrise ist eine Staatskrise. Geltendes Recht wird millionenfach nicht mehr angewandt. Einzelfälle werden genutzt, um Recht auszuhebeln.
4. Seit 2010 hält sich die Regierung für befugt, Gesetze einzelfallbezogen nicht einzuhalten. Der Rechtsstaat ist in einer Krise: Aussetzung des Sperrungsgesetzes im Internet, Griechenlandrettung und andere Rechtsbrüche durch den Staat.
5. Artikel 16a Absatz 2 im Grundgesetz: Das Asylrecht gilt nicht für die, welche aus sicheren Drittstaaten zu uns einreisen. Wie kann es sein, dass die Rechtsbrüche unausgesetzt geschehen können?
6. Wie kann man die Regierung zwingen, sich zu den Rechtsbrüchen zu äußern?
7. Der Wesentlichkeitsgrundsatz: Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass die wesentlichen Entscheidungen vom Deutschen Bundestag und nicht von der Regierung getroffen werden müssen.
8. Wieso wehrt sich das Parlament nicht gegen die Alleingänge der Regierung? Warum erfolgt kein Widerspruch?
9. Die Bundesregierung behauptet, das Europarecht stehe über dem nationalen Recht. Ist diese Lesart der Gesetze zulässig, die behauptet, dass Europarecht und nationales Recht sich widersprechen?
10. Der Europäische Gerichtshof betrachtet sich als Motor der Integration, als Wegbereiter der Vereinigten Staaten von Europa: Darf er das überhaupt?
11. Das Europarecht ist kein Verfassungsrecht (wie das deutsche Recht): Der Europäische Gerichtshof handelt nach einem Rechtsverständnis, das der Politik keinen äußeren Rahmen setzen will, das Recht dient dazu, politische Ziele zu verwirklichen.
12. Sind nationales Recht und Europarecht überhaupt kompatibel? Das Bundesverfassungsgericht hat einen Mittelweg gebahnt (Maastricht und Lissabon): Europäische Integration ist im Grundgesetz angelegt, die Grundsätze des Grundgesetzes dürfen jedoch nicht verändert werden.
13. Was bedeutet Integration zu Ende gedacht? Was ist das rechtliche Ziel der Europäischen Union? Was ist das politische Ziel der Europäischen Union?
14. Braucht es nicht einen Gerichtshof, der Subsidaritätsverletzungen rügen kann, da der Europäische Gerichtshof dies nicht tut?
15. Das Volk und seine Souveränität: Wie kann es sein, dass die vom Volk verliehene Souveränität an die EU weitergegeben wird?
16. Der Grundsatz der Demokratie um Grundgesetz besagt, dass der Deutsche Bundestag durch Transfer der Souveränitätsrechte nach Brüssel die Demokratie nicht vollkommen aushebeln darf. Die Eigenstaatlichkeit der Staaten muss erhalten bleiben.
17. Das Haushaltsrecht als Wegscheide: Haftungsübernahmen der EU seit 2010 tangiert das Haushaltsrecht des Bundestags.
18. Eigenstaatlichkeit Deutschlands wird durch die Masseneinwanderung gefährdet
19. Wo waren die Staatsrechtler und Verfassungsrechtler bei dem evidenten Rechtsbruch 2015? Vom Versagen der Professoren.
20. Dr. Vosgerau hat sich 2015 öffentlich geäußert und musste Konsequenzen dafür tragen: Ein Jahr später hat die Deutsche Hochschule der Polizei ihm eine zugesagte Professur wieder entzogen, da Recherchen der Hochschule ergaben, dass er sich im Cicero regierungskritisch hinsichtlich der Grenzöffnungen geäußert hatte.

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