Keine Abschaffung des freien Zugangs zum Rechtsstaat!
„Keine Abschaffung des freien Zugangs zum Rechtsstaat! Verfassungsrechte auch für Bürger/innen mit Niedriglöhnen!“ „Rechtsstaat für prekär Beschäftigte zugänglich halten! Menschen, die mit sehr geringen Einkommen über die Runden kommen müssen – mehr als acht Millionen bzw. zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürger – sollen in Zukunft keinen freien Zugang mehr zum Rechtsstaat haben. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem FDP-geführten Justizministerium vor.
Beschäftigte mit Niedriglöhnen, insbesondere Frauen, werden davon besonders hart betroffen sein. Recht haben und Recht kriegen: auch zukünftig kann das nur eine Frage des demokratischen Rechtsstaats sein, der für alle Bürgerinnen und Bürger – auch diejenigen mit geringen und schwankenden Einkommen – zugänglich bleiben muss.
Wer sehr geringe Einkommen hat, kann zunächst Beratungshilfe und notfalls auch Prozesskostenhilfe beantragen, um ein Unrecht abzuwenden und zu seinem guten Recht zu kommen. Das Grundgesetz sichert mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 allen Bürger/innen nicht nur einen proklamierten, sondern einen tatsächlichen Rechtsschutz zu.
Eine einfache anwaltliche Beratungshilfe wird für Einkommensarme bislang in jedem Fall erteilt. Die Prozesskostenhilfe muss beim Gericht beantragt werden, das prüft, ob eine Klage sach-und fachgerecht formuliert ist und ob die Person nur über geringe Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze verfügt. Jeder Bürgerin und jedem Bürger steht es mit der Beratungshilfe bislang frei, vorab bei einem Anwalt ihrer/seiner Wahl (mit einer Kostenbeteiligung von 10 Euro) eine einfache, kurze Sachprüfung vornehmen zu lassen. Damit will die schwarz-gelbe Bundesregierung nun Schluss machen.
Der ungehinderte Zugang zu einem Rechtsanwalt soll für einkommensarme Menschen praktisch unterbunden werden. Unter den Zielvorgaben der Landesjustizverwaltungen sollen die Rechtsschutz suchenden Personen bei den Gerichten „abgefangen“ werden: Gerichtsschreiber sollen zukünftig vorab entscheiden, ob die einfache anwaltliche Beratungshilfe zugänglich gemacht wird oder nicht. Damit ist die „Gewaltenteilung“ für einkommensarme Menschen praktisch abgeschafft.
Durch eine starke Absenkung des Schwellenwertes für den Zugang zu Rechtshilfen um rund 100 Euro in Richtung Hartz-IV-Niveau soll der zugangsberechtigte Personenkreis stark reduziert werden. Bei zumeist schwankenden Einkommen im Niedriglohnbereich wird die eingeengte und auf sechs Jahre verlängerte Rückzahlung von Beratungs-und Prozesskostenhilfen zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko bis hin zu vertiefter Armut und Überschuldung. Mehr dazu in einem gesonderten Info. Weitere Risiken treffen prekär Beschäftigte, die wegen der Absenkung zukünftig keine Beratungs-und Prozesskostenhilfe mehr erhalten sollen. Besonders betroffen sind Frauen. Ein tatsächlicher Rechtsschutz ist unter diesen Umständen für Einkommensarme nicht mehr gegeben.
Quelle: Rechtsstaat für prekär Beschäftigte zugänglich halten! Monitor
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