Kummerkasten für Kinder, Jugendliche und Eltern. Erfahrung Betroffener nutzen um mehr Kindeswohl zu schaffen.

Die Anlaufstelle wird großen Zulauf haben: Die Bundesregierung ist einer zentralen Forderung des ISUV nachgekommen, Betroffene viel mehr bei Reformen und Gesetzesvorhaben miteinzubeziehen, durch die Fragen der elterlichen Sorge, des Umgangs und Unterhalts geregelt werden sollen. Ab 25. April nimmt eine „unabhängige wissenschaftliche Anlaufstelle“ ihre Arbeit auf, die allerdings nur bis 30. Juni befristet ist. Wir meinen es sollte nicht bei einem kurzfristigen Kummerkasten bleiben, in den Betroffene einige Wochen ihre Sorgen und Probleme mit Jugendämtern und Familiengerichten „werfen dürfen“, der danach aber wieder geschlossen und „abgeschraubt“ wird. Im sozialen Umfeld erleben Menschen täglich, familienrechtliche Fragen sind ein ständiges soziales Brennpunktthema. ISUV fordert daher die befristete Anlaufstelle in eine zentrale unabhängige kontinuierlich arbeitende Ombudsstelle zu erweitern.

Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe zu reformieren. Bei der Reform sollen Betroffene miteinbezogen werden. Dafür wurde eine „unabhängige wissenschaftliche Anlaufstelle“ beim Institut für Kinder- und Jugendhilfe in Mainz eingerichtet. Sie soll ihre Arbeit am 25. April 2019 aufnehmen. Dann haben Betroffene – Kinder, Jugendliche und Eltern – bis zum 30. Juni 2019 die Möglichkeit ihre Sorgen, Probleme, Erfahrungen mit Jugendamt, Familiengerichten, Sachverständigen, Anwälten und Beiständen darzulegen. „Für uns ist die Einbeziehung von Betroffenen bei Reformprozessen ein zentrales Anliegen. Wir werden unsere Mitglieder auffordern sich rege zu beteiligen. Es ist darauf zu achten, dass die Anlaufstelle wirklich unabhängig ist und zur Dauereinrichtung wird. Es ist darauf zu achten, dass Kinder von Elternteilen für Berichte nicht instrumentalisiert werden“, fordert der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer fest.

Hintergrund: Die Anlaufstelle wird großen Zulauf haben. Angesprochen werden all die Menschen, die sich „ungerecht“ behandelt, bevormundet und ausgegrenzt fühlen durch Ämter, Gerichte und Sachverständige. Das sind einmal Väter nichtehelicher Kinder, getrenntlebende und geschiedene Elternteile, die von gemeinsamer elterlicher Sorge, Umgang, von gemeinsamer Elternschaft ausgeschlossen sind und von Amts wegen auf den Status eines Zahlemanns oder einer Zahlefrau reduziert wurden. Angesprochen fühlen sich Kinder und Jugendliche, die Kontakt zu beiden Elternteilen haben wollen, aber ein Elternteil dies verweigert. Da sind die vielen Großeltern, denen der Umgang mit den Enkelkindern ganz einfach gekappt wurde, ohne dass sie sich etwas „zuschulden“ kommen ließen. Betroffene sind auch Eltern, deren Kinder vom Jugendamt „in Obhut genommen“ wurden, die keinen Kontakt mehr mit ihren Kindern haben, deren Umgangsrecht von den Pflegeeltern boykottiert wird. Zu diesem Personenkreis gehören auch alle durch Gutachten ausgegrenzten Kinder, Jugendliche und Elternteile. Betroffene können sich beklagen über Verfahrensweise und mangelnde Transparenz von Familiengerichten, Sachverständigen, Anwälten und Mitarbeitern von Jugendämtern.

Einordnung – Verlauf: „Die Anlaufstelle wird sicherlich ein großer Kummerkasten für alle problembehafteten Familienkonstellationen. Bleibt zu hoffen, dass Betroffene nicht nur den Status quo kritisieren, sondern auch Alternativen aufzeigen“, wünscht sich ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Geplant ist, dass die wissenschaftliche Anlaufstelle die Berichte von Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, von Pflegeltern und von Fachkräften gemeinsam mit einem „Kreis unabhängiger Expertinnen und Experten“ auswertet. Danach soll entschieden werden, welche Reformen in die Wege geleitet werden.

Der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Marcus Weinberg schränkt von Anfang an die Kompetenzen der Anlaufstelle ein. Sie sei keine Ombudsstelle, die Beschwerden in Einzelfällen nachgeht. Aufgabe der wissenschaftlichen Anlaufstelle sei es, den Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf der Grundlage der Berichte von Betroffenen Hinweise zu geben, welche Reformen im Familien-, Sozial- und Verfahrensrecht dringend erforderlich sind.

Der ISUV fordert, dass aus der kurzfristig terminierten Anlaufstelle eine zentrale unabhängige kontinuierlich arbeitende Ombudsstelle wird. Dort können Betroffene ihre Erfahrungen mit Familiengerichten, Jugendämtern, Gutachtern und Beiständen dauerhaft darlegen, sich aussprechen, sich beschweren. Die Ombudsstelle sollte die Berichte der Betroffenen auswerten und in einen Jahresbericht“ dem Bundestag und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. „Statt ständig neue kostspielige Studien und Befragungen in Auftrag zu geben, deren Fragen im Elfenbeinturm der Wissenschaft gedrechselt wurden, deren Output entsprechend nur bedingt aussagekräftig und realitätstauglich ist, könnte der Jahresbericht der Ombudsstelle Fakten und Trends aufzeigen, die das Leben geschrieben hat“, meint ISUV-Pressesprecher Josef Linsler. Die Anlaufstelle soll keine Dauereinrichtung sein, Eingaben werden nur bis zum 30.6. berücksichtigt.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren. Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Kontakt:ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911/55 04 78, – info@isuv.de
ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg, 0761/23455, k.zimmer@isuv.de

Betroffene können sich ab dem 25. April 2019 an folgende Adresse wenden und vertraulich über Ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt oder dem Familiengericht und anderen involvierten Experten berichten:
Kinderschutzverläufe
Postfach 2511
55015 Mainz
Telefon: 06131 2492274
Mo/Fr: 09:00 – 11:00 Uhr
Di/Mi/Do: 16:00 – 18:00 Uhr
E-Mail: forschung@kinderschutzverlaeufe.de

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