Neues Attentat auf die Demokratie in Katalonien — und Europa schweigt und sieht zu! Solidarität mit Katalonien – für das Recht auf friedliche Selbstbestimmung!
Prof. Dr. Axel Schönberger Deutschland: In einer Demokratie entscheiden die Wählerinnen und Wähler an den Wahlurnen, wem sie ihre Stimme geben wollen. Am 21. Dezember 2017 war es der demokratische Mehrheitswille Kataloniens, daß der 130. Präsident der Generalitat de Catalunya, Carles Puigdemont, in seinem Amt bestätigt werden sollte. Der spanische Kritokrat Pablo Llarena verhinderte nicht nur dies, sondern verweigerte darüber hinaus auch mehreren politischen Gefangenen, die als gewählte Abgeordnete derzeit in spanischer Schutzhaft gehalten werden, die Wahrnehmung sowohl des aktiven als auch des passiven Wahlrechts, das ihnen als gewählten Abgeordneten ebenso zusteht wie ihre parlamentarische Immunität.
Die Entscheidungen der höchsten spanischen Gerichte seit Oktober 2017 sind Entscheidungen einer Unrechtsjustiz, die ohne erkennbaren tragfähigen juristischen Grund Politiker inhaftiert, um sie so an einer friedlichen politischen Betätigung und an der Ausübung ihres in freien und demokratischen Wahlen errungenen Mandates zu hindern. Bezüglich Polen beklagen Vertreter der Europäischen Union derzeit eine ihrer Auffassung nach unzulässige Einflußnahme der Legislative auf die Judikative. In Spanien, wo der Rechtsstaat, die Gewaltenteilung und die Demokratie seit Oktober 2017 brachial zertrümmert und die Menschenrechte mit Füßen getreten werden, sieht dieselbe Europäische Union mit einer kaum zu überbietenden zynischen Doppelmoral weg und schweigt. Wie lange noch werden die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union diesem Treiben zusehen? Es scheint, als ob es die derzeitigen Führer Europas darauf anlegten, eine europaweite neue soziale Bewegung entstehen zu lassen, die die Menschenrechte der katalanischen Nation gegenüber Spanien und der Europäischen Union verteidigt und die Achtung und Einhaltung der Menschenrechtsgarantien der Europäischen Menschenrechtscharta von Spanien wie den übrigen Staaten der Europäischen Union einfordert.
Wer noch immer nicht begriffen hat, in welchem Ausmaß Kritokraten vom Schlage eines Pablo Llarena in Spanien Schindluder treiben, mag die jüngste Entscheidung des spanischen Richters heranziehen: Aufgrund einer gegen Terroristen gerichteten gesetzlichen Ermächtigung entzieht Llarena gewählten, bislang nicht rechtskräftig verurteilten Abgeordneten des katalanischen Parlaments, gegen die er wegen des herbeifabulierten Vorwurfs der Rebellion prozessiert — bislang handelt es sich um den nach wie vor legitimen Präsidenten Kataloniens, Carles Puigdemont, sowie um seinen legitimen Vizepräsidenten Dr. Oriol Junqueras, außerdem um Jordi Sànchez, Raül Romeva, Josep Rull und Jordi Turull — ihren Abgeordnetenstatus, um so das dem spanischen Zentralstaat mißliebige Ergebnis der Wahlen vom 21. Dezember 2017 höchstrichterlich zu korrigieren. Daß die Statuten des katalanischen Parlaments vorsehen, daß ein Abgeordneter in einem solchen Falle nur dann sein Mandat verliert, wenn eine Mehrheit des Parlaments dafür stimmt, wird spanische Kritokraten vom Schlage eines Pablo Llarena nicht beirren. Erinnert sei nur an die mehrjährige Geschichte parteiischer Entscheidungen des spanischen Verfassungsgerichts und die zweifelsohne rechtswidrige Anwendung des Artikels 155 der spanischen Verfassung ab dem 27. Oktober 2017, der sich weder die Staatsanwaltschaft noch die Justiz Spaniens in einer irgendwie erkennbaren Form widersetzte, obgleich die spanische Regierung gegen die spanische Verfassung, organisches Recht des spanischen Staates (nämlich das Autonomiestatut Kataloniens) und zwingendes internationales Recht verstieß, als sie die demokratisch gewählte katalanische Regierung entmachtete, das katalanische Parlament auflöste und gesetzwidrigerweise Neuwahlen für Katalonien ausschrieb, ohne hierzu eine Befugnis zu haben.
Pablo Llarena und alle für die schweren Menschenrechtsverletzungen in Spanien mitverantwortlichen Richter gehören auf die Anklagebank eines Internationalen Tribunals. Nicht mehr und nicht weniger. Richter, die in solch schwerwiegender Weise gegen die Rechtsordnung ihres eigenen Landes und gegen zwingendes internationales Recht verstoßen, andersdenkende friedliche Politiker ihrer Freiheit berauben und Straftatbestände herbeifabulieren, die es nach dem zum behaupteten Tatzeitpunkt gültigen Strafgesetzbuch einfach nicht gab, gehören selbst hinter Gitter. Daß jetzt sogar angeblich dem Staat entgangene Gebäudemieten für die öffentlichen Schulen, in denen am 1. Oktober 2017 im Rahmen des katalanischen Selbstbestimmungsreferendums abgestimmt wurde, einen großen Teil der angeblich von Carles Puigdemont und seinen Ministern veruntreuten Geldern ausmachen sollen — für ein Referendum wohlgemerkt, das vom katalanischen Parlament in Ausübung des von der spanischen Rechtsordnung garantierten Menschenrechts auf freie Selbstbestimmung des katalanischen Volkes beschlossen worden war! —, zeigt überdeutlich, daß diesem Richter einfach alles recht ist, was dem Zweck, die von Francisco Franco beschworene ‘Einheit Spaniens’ zu bewahren, in irgendeiner Weise dient. Spanien — lateinisch «Hispania» — meinte ursprünglich übrigens die ganze Iberische Halbinsel, was Portugal indes nicht daran hinderte, im Jahr 1640 erneut und endgültig von Spanien unabhängig zu werden.
In einem ersten Zivilprozeß soll sich Pablo Llarena am 4. September 2018 vor der belgischen Justiz verantworten. Er, der er immer eine große Lippe führte, wenn es um die von der spanischen Justiz ins Exil getriebenen katalanischen Politiker ging, die sich der Justiz durch Flucht entzogen hätten, wird sicherlich nicht den Mut aufbringen, der Vorladung nach Belgien zu folgen. Bereits jetzt hat der Oberste Gerichtshof Spaniens die spanische Regierung gebeten, auf Belgien Druck auszuüben, damit die belgische Regierung zugunsten Pablo Llarenas auf das zuständige belgische Gericht Einfluß nehme. Der Oberste Gerichtshof Spaniens scheint dabei allerdings übersehen zu haben, daß die belgische Justiz — anders als die Spaniens — von der Politik unabhängig ist und in Belgien die Gewaltenteilung, die es in Spanien wohl nur auf dem Papier gibt, auch tatsächlich praktiziert wird. Aber man sieht jetzt bereits überall in Spanien, daß Pablo Llarena und seine Kollegen allmählich Angst bekommen, möglicherweise für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen zu werden. Es gilt fürwahr, die Taten der spanischen Kritokraten einer strafrechtlichen Prüfung zu unterziehen. Und wer zu dem schweigt, was in Spanien und Katalonien seit dem Jahr 2017 vor sich geht, verliert jedes Recht, andere europäische Länder wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Verletzungen des Grundsatzes der Gewaltenteilung öffentlich zu kritisieren!
Aber auch die neue sozialistische Regierung Spaniens geht in der Sache auf Konfrontationskurs zu Katalonien und zeigt, daß sie die Menschenrechte geringschätzt und für entziehbar sowie nicht universell hält. Am 9. Juli 2018 äußerte sich die spanische Vizepräsidentin Carmen Calvo allen Ernstes dahingehend, daß das Menschenrecht auf Selbstbestimmung und das zwingende Recht der Menschenrechtspakte, denen sich Spanien seinerzeit vorbehaltlos unterwarf und deren Inhalt es durch seine Verfassung in der spanischen Rechtsordnung als sonstigem nationalen Recht übergeordnet verankerte, in keiner Demokratie der Welt und auch nicht in Spanien existiere! O sancta simplicitas! Kennt die spanische Vizepräsidentin etwa die spanische Verfassung und das zwingende internationale Recht nicht? Oder hält sie die Katalanen und Basken am Ende für «Untermenschen», die keinen Anspruch auf den Genuß der Menschenrechte hätten? Ja, Frau Calvo, die Erde ist eine Scheibe, es gibt in Spanien keine politischen Gefangenen, das Menschenrecht auf Selbstbestimmung gilt nicht in Demokratien und Elephanten können fliegen, indem sie mit ihren Ohren flattern..
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