Proteste lassen sich nicht verbieten! Solidarität mit Katalonien – für das Recht auf friedliche Selbstbestimmung! Deutscher Bundestag wird sich mit Katalonien befassen!

Prof. Dr. Axel Schönberger Deutschland: Verhältnismäßigkeit im Katalonienkonflikt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9055, 19. Wahlperiode 04.04.2019. Dem Deutschen Bundestag liegt ein Antrag der Fraktion Die Linke vor, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Katalonien-Konflikt zu wahren. Der Text des Antrags sei nachstehend zitiert: Der Abgeordneten Zaklin Nastic, Andrej Hunko, Heike Hänsel, Dr. Diether Dehm, Sylvia Gabelmann, Michel Brandt, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Matthias Höhn, Stefan Liebich, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Katalonien-Konflikt wahren.
Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Am 12. Februar 2019 begann in Madrid vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens der Prozess gegen zwölf führende Vertreterinnen und Vertreter der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung, darunter ehemalige Mitglieder der katalanischen Regionalregierung, die ehemalige Parlamentspräsidentin und zwei Vertreter der Zivilgesellschaft. Angeklagt sind sie der «Rebellion», des «Aufruhrs gegen die öffentliche Ordnung», der Veruntreuung öffentlicher Gelder sowie des Ungehorsams. Beantragt sind zwischen 16 und 25 Jahre Gefängnis. Die als Nebenklägerin zugelassene rechtsextreme Partei VOX fordert sogar bis zu 74 Jahre.

Die Anklagen beziehen sich alle auf die Durchführung eines vom spanischen Verfassungsgericht zuvor untersagten Unabhängigkeitsreferendums am 1. Oktober 2017. Insbesondere der Vorwurf der Rebellion, der nach Artikel 472 des spanischen Strafgesetzbuches eine «gewaltsame und öffentliche Erhebung» voraussetzt, die nicht stattgefunden hat, zeigt den politischen Charakter des Prozesses. Auch das Oberlandesgericht von Schleswig-Holstein hat in seinem Urteil über eine Auslieferung von Carles Puigdemont an Spanien geurteilt, dass die Vorwürfe Rebellion und Aufruhr unzulässig sind. Auch aus Belgien wurden Puigdemont und andere katalanische Politiker nicht ausgeliefert.

Dass einige der Angeklagten mehr als ein Jahr lang in Untersuchungshaft sitzen, hat genau wie der Ausschluss der Öffentlichkeit vom Prozess viel Kritik hervorgerufen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Spanien in der Vergangenheit wiederholt wegen mangelnder Ermittlungen bei Foltervorwürfen und zuletzt wegen nachgewiesener Misshandlungen verurteilt. Im November 2018 urteilte der EGMR, dass im Prozess gegen den baskischen Politiker Arnaldo Otegi das Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde. Auch der UN-Menschenrechtsrat hat Spanien mangelnde Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten vorgeworfen. Vor diesem Hintergrund ist eine rechtsstaatliche Durchführung des Prozesses nicht garantiert.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. öffentlich darauf zu drängen, dass im Prozess gegen die führenden Vertreterinnen und Vertreter der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung die rechtsstaatlichen Standards und die Grundrechte der Betroffenen gewahrt werden;
2. sich öffentlich für die Zulassung internationaler Beobachterinnen und Beobachter beim Prozess auszusprechen;
3. sich für eine demokratische und zwischen beiden Seiten einvernehmlich ausgehandelte und völkerrechtskonforme Lösung der Katalonien-Frage einzusetzen;
4. jede Beteiligung an der politischen Verfolgung von Vertreterinnen und Vertretern der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung auszuschließen;
5. sich im Ministerkomitee des Europarates für Initiativen einzusetzen, die auf eine friedliche und demokratische Lösung des Konfliktes abzielen;
6. allen wegen «Rebellion» oder «Aufruhr» politisch Verfolgten, die dies wünschen, in Deutschland Asyl anzubieten.

Berlin, den 2. April 2019. Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion» Quelle1, Quelle2

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