Proteste lassen sich nicht verbieten! Solidarität mit Katalonien – für das Recht auf friedliche Selbstbestimmung! Und Europa schweigt und sieht zu!

Prof. Dr. Axel Schönberger Deutschland: Wird unter der sozialistischen Regierung Spaniens zukünftig scharfe Sachkritik an Nationalsozialisten und Franquisten als «Haßdelikt» verboten? Die von der sozialistischen Regierung Spaniens ernannte spanische Generalstaatsanwältin María José Segarra hat auf S. 23 einer insgesamt 88 Seiten umfassenden Richtlinie für alle spanischen Staatsanwaltschaften vorgegeben, daß auch das «Schüren von Haß» gegen Personen, die der nationalsozialistischen Ideologie anhängen, zukünftig als Straftat — als sogenanntes «Haßdelikt» — verfolgt werden soll. Verfolgt man die bemerkenswert kreative Weise, in der spanische Richter und Staatsanwälte das Recht beugen oder zu beugen versuchen — alleine der derzeitige Madrider Schauprozeß, in dessen Verlauf die spanische Staatsanwaltschaft sich immer aufs neue bei dem Versuch entblödet, die nach Einschätzung aller internationalen Beobachter und Fachleute gewaltfreie katalanische Souveränitätsbewegung als gewalttätigen Aufstand darzustellen, zeigt, wie weit ein dermaßen kafkaesk agierender Justizapparat gehen kann —, kann man sich unschwer vorstellen, daß rechte und nationalistische Richter, von denen es in Spanien genügend gibt, zukünftig jegliche Kritik an Faschisten, insbesondere an Franquisten und Nationalsozialisten, als Haßdelikte verfolgen und insofern Politiker, Journalisten und auch Opfer des Nationalsozialismus und des Franquismus, insbesondere Juden und Katalanen, strafrechtlich verfolgen und kriminalisieren werden, wenn diese öffentlich dem Wahrheitsbeweis jederzeit offenstehende Tatsachenbehauptungen über den Nationalsozialismus und Faschismus verbreiten. Die Staatsanwaltschaften werden keiner zweiten Weisung bedürfen, um ab sofort sämtliche mutmaßlichen «Haßdelikte» gegen Faschisten mit der Härte des spanischen Strafrechts zu verfolgen. Damit können auch Bürger anderer EU-Staaten, die beispielsweise als Journalisten oder Wissenschaftler ihre Meinung über den Franquismus oder Nationalsozialismus und Personen, die sich diesen Ideologien noch heutzutage verschreiben, öffentlich äußern, in Spanien strafrechtlich verfolgt werden.

Holocaust-Opfern, Juden und Katalanen soll auf diese Weise offenbar ein wirksamer «Maulkorb» verpaßt werden. Nach dem «Maulkorb-Gesetz» vom Juli 2015 der Minderheitsregierung von Mariano Rajoy hat die sozialistische Minderheitsregierung mit der von ihr ernannten Staatsanwältin — von einer Gewaltenteilung und unabhängigen Justiz in Spanien mag sprechen, wer die Verhältnisse in diesem Land nicht kennt und vorschnell vermeint, daß die spanische konstitutionelle Monarchie ein Rechtsstaat sei — ein weiteres Mal die Axt an das Grundrecht der Meinungsfreiheit gelegt. Nachdem in Spanien eine Reihe von Musikern wegen Liedtexten (!), die «Haßdelikte» sein sollen, strafrechtlich verfolgt wurden und werden, soll es jetzt offenbar auch Politikern und Journalisten an den Kragen gehen. Daß die Mitgliedschaftsrechte Spaniens in der Europäischen Union nicht schon längst nach Artikel 7 des EU-Vertrags suspendiert wurden, mutet in diesem Kontext unverständlich an.

Achtung Antifaschisten, Nazis sind nun eine geschützte Gruppe in Spanien. Richtervereinigung befürchtet, dass sogar Holocaust-Überlebenden nun Hassdelikte vorgeworfen werden können, die eigentlich vor Nazis geschützt werden sollten.
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