Elektronisches Fahrtenbuch – Ungereimtheiten vermeiden! Zeitnahe Aufzeichnung gilt auch im Digitalzeitalter! Versorgungslasten im Landeshaushalt reduzieren!

Die diebische Elstern sitzen im Finanzamt, der Staat ist der Raubritter: Vorbildliche Steuerreform in Österreich! Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg informiert. Elektronische Fahrtenbücher werden oft mit dem Zusatz „stressfrei“ beworben, dennoch müssen auch sie zeitnah und vollständig geführt werden. Das gilt nicht nur für die elektronische Datenaufzeichnung, sondern auch für erforderliche Ergänzungen, wie ein aktuelles Urteil zeigt. Allzu sorgloses Verhalten kann zur Aberkennung des Fahrtenbuches führen, warnt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg!

Im konkreten Fall stritt sich ein Unternehmer, der seinen Dienstwagen auch privat nutzte, mit dem Finanzamt über sein Fahrtenbuch. Sein Dienstwagen war mit einer sog. Telematiklösung inklusive der Funktion „elektronisches Fahrtenbuch“ ausgestattet. Die Hardware war nicht fest verbaut, sondern konnte in dem Fahrzeug aufgesteckt werden. Über einen GPS-Empfänger übermittelte das Gerät jeweils die aktuelle Position und zeichnete die Bewegungsdaten auf einem zentralen Server auf. Der Kläger erhielt einen Online-Zugang zu den Daten, mit dem er über eine Software den Fahrten einen Zweck (z. B. Privatfahrt, Kundenfahrt) zuordnen konnte. Diese Eintragungen blieben nach der Ersterfassung zunächst frei änderbar. Erst nach Abschluss einer Periode wurde das elektronisch geführte und ergänzte Fahrtenbuch in eine nicht veränderbare PDF-Datei übertragen. Das Finanzamt stellte bei einer Außenprüfung fest, dass der im Fahrtenbuch enthaltene Kilometerstand nicht mit den Kilometerständen aus den Werkstattrechnungen übereinstimmte und wandte für die Abrechnung der privaten Fahrten des Klägers die sog. 1%-Methode an. Das führte für den Kläger zu einer höheren Steuer. Zu Recht, wie das Finanzgericht Niedersachsen entschied, denn der Kläger konnte nicht nachweisen, dass er das vorgelegte Fahrtenbuch zeitnah geführt hatte. Es reicht jedenfalls nicht aus, dass nur die Geo-Daten zeitnah aufgezeichnet werden, vielmehr müssen auch alle Angaben, die für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erforderlich sind, zeitnah in das Fahrtenbuch eingetragen werden, so die Gerichtsmeinung. In dem Fahrtenbuch des Klägers fehlten aber Angaben, wann er seine Ergänzungen, z. B. zum Fahrtzweck, vorgenommen hatte (Az.: 3 K 107/18).

Gegen die Entscheidung hat der Kläger Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az.: VI B 25/19), sodass das Urteil noch nicht rechtkräftig ist, erklärt der Bund der Steuerzahler. Dennoch zeigt die Entscheidung, dass auch elektronische Fahrtenbücher zeitnah, vollständig und manipulationssicher geführt werden sollten, denn Ungereimtheiten fallen den Finanzämtern auch hier auf, beispielsweise, wenn Werkstattrechnungen oder aber auch eingereichte Bewirtungsbelege mit den Angaben verglichen werden.

Bund der Steuerzahler fordert Landesregierung zum Handeln auf: Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg wirft der Landesregierung vor Risiken im Landeshaushalt auszublenden. Anders sei nicht zu erklären, dass das Land einerseits feststellt, dass die Versorgungszahlungen überproportional steigen werden, andererseits die Pensionen angehoben werden sollen, ohne dass Überlegungen angestellt werden, wie dieser Anstieg verlangsamt werden kann. Frühzeitig hatte sich Finanzministerin Sitzmann festgelegt, dass sie dem Landtag vorschlagen wird, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder eins zu eins auf die aktiven und pensionierten Beamten zu übertragen. Das wird eine Deckungslücke von 900 Millionen Euro in den Landesetat reißen, weil in der Finanzplanung von deutlich geringeren Steigerungen bei Bezahlung und Versorgung ausgegangen wurde. Es ist schleierhaft, wie die Landesregierung diese Finanzlücke schließen will, meint der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg.

Die Situation wird nun nochmals verschärft, weil bekannt geworden ist, dass das Land bis zum Jahr 2060 deutlich mehr Geld für die Finanzierung der Versorgung der Landesbeamten bezahlen muss. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass bereits vor Jahren die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors in die Beamtenversorgung gefordert wurde, um diese Zahlungsverpflichtungen abzufedern. Ein solcher Nachhaltigkeitsfaktor ist erprobt, weil er über Jahre hinweg in der gesetzlichen Rentenversicherung angewendet wurde. Der Vorschlag wurde von dieser Landesregierung und ihren Vorgängerregierungen ignoriert. Das rächt sich nun.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass der Tarifabschluss nicht auf die ehemaligen Landesbeamten, also auf die Pensionäre, übertragen werden muss. Da Pensionäre über ein deutlich höheres Versorgungsniveau verfügen als Rentner, wirkt sich eine prozentuale Anhebung der Altersversorgung für Pensionäre stärker aus als für die Rentner. Damit öffnet sich die Schere zwischen den Altersversorgungssystemen immer weiter.

Besser informiert sein, Mitglied werden: Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg bietet Interessierten zum Thema Fahrtenbuch einen Ratgeber an. Hier erfahren Dienstwagennutzer, wie sie ein Fahrtenbuch – egal, ob auf Papier oder elektronisch – finanzamtssicher führen. Papierfahrtenbücher können Sie zudem unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 kostenfrei beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. anfordern. Lohengrinstraße 4, 70597 Stuttgart.

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