Rückgedeckte Unterstützungskasse ist nicht insolvenzsicher! Bundesregierung verstärkt oder will nur eine Bankenregulierung durch Trennbankengesetz?
Das Hamburger OVG stellt in seinem Urteil vom 14.01.2010 (Az. 4 Bf 22/08) klar, dass auch bei rückgedeckten Unterstützungskassen (UK) ein im Vergleich zu Pensionsfonds und Direktversicherungen erhöhtes Insolvenzrisiko für Arbeitnehmer besteht. Denn die Rückdeckungsversicherungen einer UK bieten keinerlei
Insolvenzschutz, sondern stellen lediglich ein Finanzierungsinstrument dar. Das Hamburger OVG stellt in seinem Urteil vom 14.01.2010 (Az. 4 Bf 22 08) kl Trennbankengesetz
Die Kommentarfunktion ist geschlossen.