Solidarität mit Katalonien – für das Recht auf friedliche Selbstbestimmung! Deutschland entwickelt sich wieder zum Obrigkeitsstaat, Unterdrückung des Volkes?
<< So denken Politiker über das Volk: Wer schweigt stimmt zu. Prof. Dr. Axel Schönberger Deutschland. Zur Selbstzerstörung Spaniens und der Europäischen Union seit dem 27. Oktober 2017. (Auch Deutschland schafft sich ab und zerstört sich gerade selbst. Am 24.9.2017 hörte Deutschland auf eine rechtsstaatliche Demokratie zu sein. Unsere Politiker und ihre Beamten legen zudem die Saat für zukünftige gewaltsame Auseinandersetzungen, wie lange kann sich Deutschland und diese EU mit ihrer verfehlten Politik noch halten?) Der 30. Januar 1933, der 17. Juli 1936 und der 27. Oktober 2017 sind drei Tage der Schande für Europa und die Menschheit, drei Tage der Niederlage der Menschenrechte und der Menschenwürde, drei Tage des Siegs der Diktatur über die Demokratie. Bundesanzeiger.
Die Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland am 30. Januar 1933 war eine wesentliche Voraussetzung für den Beginn des Spanischen Bürgerkriegs am 17. Juli 1936. Ohne die militärische, materielle, logistische und finanzielle Unterstützung der deutschen (und auch italienischen) Faschisten hätte der in seinen Anfängen offen faschistische Putschistenführer Francisco Franco den von ihm begonnenen, grausamen Bürgerkrieg gegen die spanische Republik, der insbesondere auch ein Krieg gegen die Katalanischen Länder war, nicht gewinnen und das katalanische Volk nach seinem Sieg nicht über Jahrzehnte grausam unterdrücken und knechten können. Das Ausmaß der Verbrechen des spanischen Regimes, die Massenmorde und die brutalen Foltermethoden, die Unterdrückung der katalanischen Sprache, Literatur und Kultur mit dem Ziel, sie gänzlich auszumerzen, sind in Deutschland nach wie vor wenig bekannt, obwohl Deutschland eine große historische und moralische Mitverantwortung für die Unterdrückung der katalanischen Nation durch Spanien im 20. Jahrhundert trägt.
Am 27. Oktober 2017 errichtete der spanische Staat unter Bruch der spanischen Verfassung, der spanischen Rechtsordnung, organischen Rechts desspanischen Staates und zwingenden internationalen Rechts, dem sich Spanien vertraglich unterworfen hatte, in Katalonien eine verfassungswidrige Diktatur. Der dafür bemühte Artikel 155 der spanischen Verfassung stellte keine tragfähige, sondern lediglich eine frech behauptete Rechtsgrundlage für diesen faktischen Staatsstreich dar.
Am 27. Oktober 2017 hörte Spanien auf, eine rechtsstaatliche Demokratie zu sein. Am 27. Oktober 2017 wurde erstmals in der Geschichte der Europäischen Union ein ordnungsgemäß demokratisch gewähltes Parlament in einem Mitgliedstaat ohne gesetzliche Grundlage sowie unter eindeutigem Verstoß gegen organisches Recht dieses Staates aufgelöst, eine Diktatur eingerichtet und eine Ausschreibung von Neuwahlen mitten in einer Legislaturperiode unter eklatantem Bruch der spanischen Rechtsordnung durch ein hierzu nicht befugtes Verfassungsorgan vorgenommen.
Am 27. Oktober 2017 und danach wurde die Europäische Union durch ihr Schweigen zu den Menschenrechtsverletzungen und gravierenden Rechtsbrüchen der spanischen Regierung im moralischen Sinne mitschuldig und gab das wesentliche Fundament der Europäischen Union, die Verpflichtung aller Mitgliedstaaten auf die Einhaltung der Menschenrechte, auf.
Am 27. Oktober 2017 und danach befleißigten sich die führenden Politiker Europas einer zynischen Doppelmoral, indem sie die schwersten Menschenrechtsverletzungen, die es seit Jahrzehnten in Europa gegeben hatte, als vorgeblich durch spanisches Recht und die spanische Verfassung gerechtfertigt darstellten.
Am 27. Oktober 2017 und danach verlor die Europäische Union ihre moralische Glaubwürdigkeit und ihr Fundament.
Am 27. Oktober 2017 und danach gab die Europäische Union ihre Selbstverpflichtung auf die Wahrung und Durchsetzung der Menschenrecht auf.
Am 27. Oktober 2017 und danach behandelte die Europäische Union das katalanische Volk als Menschen und Unionsbürger zweiter Klasse, die anders als etwa Deutsche oder Franzosen keinen Anspruch auf die ihnen zustehenden universellen, unveräußerlichen und unteilbaren Menschenrechte haben sollen.
Am 27. Oktober 2017 und danach begründete die Europäische Union eine neue Doktrin, nach der Nationalstaaten die Universalität der Menschenrechte durch ihre nationalen Verfassungen aufheben oder in wesentlichen Punkten einschränken dürfen, und zwar auch dann, wenn sie sich wie das Königreich Spanien den Internationalen Menschenrechtspakten vorbehaltlos vertraglich unterworfen haben und diese in ihren Verfassungen als zwingendes Recht und wesentlichen Teil ihrer Rechtsordnung anerkannt haben.
Am 27. Oktober 2017 und danach haben führende Politikerinnen und Politiker der Europäischen Union begonnen, den europäischen Gedanken zu Grabe zu tragen.
Am 27. Oktober 2017 und danach begann ein bis dahin beispielloser Verfall der moralischen Grundwerte der Europäischen Union, der ihr Ansehen bei den Menschen Europas und in aller Welt in zuvor nie dagewesener Weise mindert.
Am 27. Oktober 2017 und danach haben die politischen Führer und Amtsträger der Europäischen Union die Ideale der Gründerväter Europas und die Grundwerte Europas verraten.
Am 27. Oktober 2017 fand mit der unrechtmäßigen Absetzung einer demokratisch gewählten Regierung und der verfassungswidrigen Auflösung eines demokratisch gewählten Parlaments ein Anschlag auf Demokratie und Menschenrechte statt, der in der neueren Geschichte Europas ohne
Beispiel ist. Nach dem 27. Oktober 2017 ist die Europäische Union nicht mehr diejenige, die sie zuvor war. Die Parteigänger Francos, der Spanien wieder zur Monarchie machte und den im Geiste des Franquismus erzogenen Bourbonen Juan Carlos als König Spaniens zu seinem Nachfolger ernannte, haben die wahre Kontrolle über das Land, das sich nie einer Entfranquisierung unterzogen und auch keine Vergangenheitsbewältigung vorgenommen hat, zu keinem Zeitpunkt wirklich aufgegeben. Der ‘tiefe’ spanische Staat kommt seit dem Jahr 2017 immer deutlicher zum Vorschein und streift seine demokratische und rechtsstaatliche Fassade ab.
Die Propaganda der spanischen Regierung und der spanischen Medien, allen voran die parteipolitisch äußerst einseitig berichtende Tageszeitung «El País», erinnern fatal an die ‘Neusprache’ des Romans «1984» von George Orwell, der darin ja gerade seine Spanienerfahrungen literarisch verarbeitete. Es ist geradezu unglaublich, daß und wie die spanische Propaganda zum Unabhängigkeitsprozeß Kataloniens ungeprüft von wichtigen europäischen Führern und Massenmedien übernommen und weiterverbreitet wird.
Die ständige Behauptung, die zu wiederholen auch manche deutsche Pressevertreter nicht müde werden, daß der 130. Präsident der katalanischen Regierung, seine Minister und das katalanische Parlament die spanische Verfassung gebrochen bzw. gegen diese verstoßen hätten, beruht auf einer rechtlich unzulässigen Auslegung der spanischen Verfassung durch die rechtskonservativen Parteien Partido Popular und Ciudadanos. Richtig ist vielmehr, daß Spanien sich nicht nur durch internationale Verträge, sondern auch durch seine Verfassung verpflichtet hat, die von den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen definierten Menschenrechte als zwingendes Recht in seine Rechtsordnung aufzunehmen, weshalb die gesamte spanische Rechtsordnung grundsätzlich immer, in allen Punkten und in jeder Hinsicht im Lichte der Menschenrechte und der Menschenrechtspakte auszulegen ist.
Das grundlegende Menschenrecht auf Selbstbestimmung aller Völker hat Spanien in seine Rechtsordnung integriert. Es gilt für das katalanische Volk in Katalonien, im Land València und auf den Balearen ebenso wie für das Volk der Basken und der Galicier. Ein friedliches politisches Eintreten für die Souveränität eines oder mehrerer der Völker Spaniens stellt keinen Bruch der spanischen Verfassung dar. Die in der Verfassung Spaniens festgeschriebene Einheit des Landes darf in Übereinstimmung mit zwingendem internationalem Recht nur als gegen einen Angriff oder eine Einmischung von außen gerichtet als Rechtsnorm aufgefaßt werden; sie richtet sich nicht gegen das friedliche politische Streben nach Souveränität der einzelnen Völker Spaniens. Selbstverständlich haben diese innerhalb der spanischen Rechtsordnung das unentziehbare Menschenrecht, in Form eines Referendums darüber abzustimmen, ob sie dem spanischen Staat weiterhin angehören wollen oder nicht. Sofern spanische Institutionen bis hin zu dem bekanntermaßen keineswegs unabhängigen, sondern in parteiischem Schulterschluß mit dem Partido Popular, der Spanien derzeit mit einer Minderheitsregierung regiert, beschließenden spanischen Verfassungsgericht ein solches Referendum zu verbieten versuchten oder versuchen, verstoßen sie gegen auch in Spanien zwingendes internationales Recht und somit gegen die spanischen Rechtsordnung. Der katalanischen Regierung ist kein Vorwurf zu machen, unter Ausübung des «Right to Decide» des katalanischen Volkes am 1. Oktober 2017 ein Referendum durchgeführt zu haben. Strafrechtliche Konsequenzen müßten dagegen, wenn Spanien denn ein Rechtsstaat wäre, der seine eigenen Gesetze und internationalen Verpflichtungen beachtete, der Versuch der gewaltsamen Unterdrückung dieses Referendums durch spanische Amtsträger, Staatsanwälte, Richter und Polizisten haben. Auf einen Befehlsnotstand wird sich keiner der spanischen Polizisten, der mit primitiver Gewalt unbewaffnete Wählerinnen und Wähler niederknüppelte, berufen können.
Selbst wenn dem nicht so wäre, wenn sich Spanien den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen nicht unterworfen hätte, wenn Spanien berechtigt wäre, die Universalität der Menschenrechte aufzuheben und diese mit der Folge einzuschränken, daß das Referendum am 1. Oktober 2017 und die — rechtlich gültige — Unabhängigkeitserklärung Kataloniens vom 27. Oktober 2017 einen Verfassungsbruch dargestellt hätte, so ist darauf hinzuweisen, daß ein Verfassungsbruch als solcher noch keinen Straftatbestand begründet. Dazu bedarf es der Verwirklichung von Straftatbeständen des zum behaupteten Tatzeitpunkt geltenden Strafgesetzbuches. Die seitens der spanischen Regierung, spanischer Staatsanwälte und Richter in kollusiver Zusammenarbeit behaupteten Tatbestände der Aufwiegelung und des Aufstands waren und sind seitens katalanischer Politiker und führender Persönlichkeiten der katalanischen Zivilgesellschaft zweifelsfrei nicht gegeben, da es der hierfür wesentlichen Gewalt gegen Personen ermangelte. Eine solche ging von Vertretern des spanischen Staates aus, die damit durchaus Straftatbestände des spanischen Strafgesetzbuches verwirklicht haben dürften, sich aber ihrer faktischen Straffreiheit angesichts der Parteilichkeit der spanischen Justiz sicher sein können. Ein friedliches Eintreten für die Unabhängigkeit Kataloniens ist im Rahmen der spanischen Rechtsordnung erlaubt. Politiker, Staatsanwälte und Richter versuchen Straftatbestände zu erfinden, die bislang nicht im spanischen Strafgesetzbuch stehen, und diese katalanischen Politikern zu unterstellen. ‘Rechtsstaatlich’ kann und darf man diese Vorgehensweise nicht nennen.
Spanien behindert wesentlich — und sogar unter Einsatz von Gewalt und mittels einer Justiz, die man in der Katalonienfrage mit Fug und Recht als «Unrechtsjustiz» bezeichnen kann — die friedliche und demokratische Ausübung des Menschenrechts auf Selbstbestimmung des katalanischen Volkes, das sich aus Artikel 1 der beiden großen Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen ergibt und als zwingendes Recht durch die spanische Verfassung in die spanische Rechtsordnung integriert wurde.
Führende spanische Politiker wie Mariano Rajoy und Soraya Sáenz de Santamaría, aber auch führende Vertreter der katalanophoben extremen Rechten wie Albert Rivera und eine noch relativ junge Provinzpolitikerin seiner Partei, die in Katalonien ständig große Reden schwingt und beständig neue Unwahrheiten in die Welt zu setzen pflegt, diffamieren ohne Unterlaß die Führungskräfte der drei nach Souveränität strebenden katalanischen Parteien, indem sie fortwährend öffentlich behaupten, daß sich diese angeblich schwerer Straftaten schuldig gemacht hätten und deswegen, obgleich nicht verurteilt, ihr passives Wahlrecht nicht wahrnehmen dürften. Der spanische Präsident Mariano Rajoy erklärte mehrfach öffentlich, daß er es nicht zulassen werde, daß Carles Puigdemont, Abgeordneter des katalanischen Parlaments, der seine Abgeordnetenrechte einschließlich des passiven Wahlrechts nach spanischem Recht jederzeit ausüben darf, als Präsident Kataloniens wiedergewählt werde. Allein dies ist ein skandalöser Vorgang, der in einem demokratischen Rechtsstaat nicht folgenlos vorkommen könnte, aber im postdemokratischen Spanien inzwischen an der Tagesordnung ist!
Unter Verstoß gegen gleich mehrere Menschenrechte halten spanische Richter, allen voran Pablo Llarena vom Obersten Gerichtshof Spaniens, dem enge persönliche Beziehungen zu führenden Politikern des Partido Popular nachgesagt werden, katalanische Politiker und Vertreter der Zivilgesellschaft ohne faktische Grundlage von Tatbeständen des spanischen Strafrechts aus offenbar lediglich politischen Motiven in einer unbefristeten und bedingungslosen präventiven Schutzhaft, die man kaum als «Untersuchungshaft» bezeichnen kann, wenn man sich die genaueren Umstände und vor allem die Begründung der Haft — etwa die richterliche Annahme, daß sich die innere politische Einstellung der Inhaftieren nicht geändert habe (!) und sie im Falle ihrer Freilassung möglicherweise erneut von ihren auch durch die spanische Verfassung auf dem Papier garantierten Menschenrechten auf Versammlungsfreiheit, Meinungsäußerung und politischer Betätigung mit dem Ziel einer Souveränität Kataloniens Gebrauch machen könnten (!) — ansieht, wenn man weiß, daß die in erster Instanz eigentlich zuständigen Gerichte übergangen und die Verfahren sogleich vor den parteiisch entscheidenden höchsten Gerichten Spaniens begonnen wurden, so daß den Beschuldigten unter Verstoß gegen einen fundamentalen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit eine Instanz des Rechtswegs unwiderruflich genommen wurde und wird, wenn man mit entsetztem Staunen sieht, mit welchen fadenscheinigen, an den Haaren herbeigezogenen und teilweise evident rechtsbeugenden Begründungen, die manchen Beobachter hinsichtlich ihrer rechtlichen Qualität wohl durchaus an Begründungsstrategien des deutschen Volksgerichtshofs zu erinnern vermögen, insbesondere des absolutistisch auftretenden Kritokraten Pablo Llarena, den richtige Juristen wohl in fachlicher Hinsicht kaum noch erst nehmen können, versucht wird, Straftatbestände zu erfinden, die es ermöglichen sollen, den 130. Präsidenten der Generalitat de Catalunya und seine Mitstreiter für den Rest ihres Lebens hinter Gitter zu bringen. Da kann doch jeden aufrechten und anständigen Menschen guten Willens, der für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, für Gewaltenteilung und Menschenrechte und gegen Willkür, Unrecht und Diktatur eintritt, nur ein kaltes Schaudern angesichts der Schwere und Ungeheuerlichkeit erfassen, wie Spanien die friedliche und demokratische Ausübung des grundlegenden Menschenrechts auf Selbstbestimmung des katalanischen Volkes durch Kriminalisierung seiner demokratisch gewählten, friedlich und im Rahmen der spanischen Rechtsordnung handelnden Politiker zu kriminalisieren versucht und dazu auch noch das Instrument des Europäischen Haftbefehls schamlos mißbraucht.
In seinem Bestreben, die friedliche und demokratische Durchführung des Rechts auf Selbstbestimmung des katalanischen Volkes zu verhindern, erkennt Spanien das Ergebnis der von Spanien — verfassungswidrigerweise — am 21. Dezember 2017 in Katalonien durchgeführten Neuwahlen faktisch nicht an. Klarer Sieger dieser Wahl war und ist Carles Puigdemont. Die drei seine Kandidatur für eine erneute Präsidentschaft stützenden Parteien haben die absolute Mehrheit der Sitze errungen. (Und nach einer aktuellen repräsentativen Meinungsumfrage des Centre d’Estudis d’Opinió würden die drei nach Souveränität strebenden Parteien im Falle von Neuwahlen nicht nur ihre absolute Mehrheit behalten, sondern sogar noch um bis zu fünf weitere Sitze ausbauen, wobei vor allem die radikal für die Unabhängigkeit Kataloniens eintretende CuP einen Zuwachs von bis zu sieben Sitzen zu erwarten hätte! Auch die Zustimmung zu einer unabhängigen Republik Katalonien ist gestiegen.) In jeder normalen Demokratie, in jedem normalen Rechtsstaat würde Carles Puigdemont, den abzusetzen und dessen parlamentarische Immunität aufzuheben Spanien im Jahr 2017 ja im Rahmen des organischen Rechtes des spanischen Staates gar nicht berechtigt war, als Wunschkandidat der parlamentarischen Mehrheit auch gewählt werden!
Spaniens Regierung und Spaniens oberste Richter verhinderten nunmehr fünfmal, daß drei gewählte Abgeordnete des katalanischen Parlaments, denen uneingeschränkt das Recht auf passive Wahl zusteht, gemäß dem parlamentarischen Mehrheitswillen in das Amt des Präsidenten gewählt werden konnten: Carles Puigdemont, Jordi Turull und Jordi Sánchez sind der derzeit diktatorisch über Katalonien herrschenden spanischen Regierung nicht genehm. Wohl eine Mehrheit des katalanischen Volkes betrachtet Carles Puigdemont jedoch als weiterhin im Amt befindlichen legitimen Vertreter Kataloniens. Da Spanien die von einer Mehrheit des katalanischen Volkes und der katalanischen Abgeordneten gewünschte Wiederwahl von Carles Puigdemont mit aller Macht verhindert, hat dieser nun seinen Vertrauten Quim Torra für das Amt des Präsidenten der Generalitat de Catalunya vorgeschlagen. Sofern Spanien nicht auch diese Wahl verhindert und Quim Torra gewählt werden sollte, wird es somit einen im Exil lebenden legitimen Präsidenten Kataloniens — Carles Puigdemont — und einen in Abstimmung mit diesem offiziell regierenden ausführenden’ Präsidenten Kataloniens geben.
Ein solcher Zustand war in der Geschichte der Europäischen Union bislang in keinem Mitgliedsland erforderlich. Wie tief ist Spanien doch mittlerweile gesunken! Es fehlte nun nur noch, daß auch noch Quim Torra infolge seiner Kandidatur unter einem Vorwand früher oder später in unbefristete bedingungslose präventive Schutzhaft genommen würde! Denn wer auch immer Präsident Kataloniens wird und das Mandat der katalanischen Wählerinnen und Wähler umsetzt, steht in Spanien mit einem Bein im Gefängnis. Und was das heißt, weiß in Katalonien inzwischen so gut wie jeder! Die Verbalinjurien, denen sich der katalanische Vizepräsident Dr. Oriol Junqueras seitens der spanischen Vollzugsbeamten ausgesetzt sah, als er in Handschellen aus dem Gerichtssaal geführt und ins Gefängnis gebracht wurde, dürften nach internationalem Recht den Tatbestand der Folter erfüllt und insofern gegen Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verstoßen haben.
Laut Artikel 9 desselben, für Spanien zwingend rechtsverbindlichen Paktes darf niemand willkürlich festgenommen oder in Haft gehalten werden. Niemandem darf nach einem nicht gesetzlich geregelten Verfahren und aus gesetzlich nicht bestimmten Gründen seine Freiheit entzogen werden. Unter anderem haben mehr als einhundert spanische Ordinarien für Strafrecht die Verstöße gegen das spanische Strafrecht und die spanische Strafprozeßordnung gerügt, die in den Verfahren gegen die inhaftierten katalanischen Politiker seitens der spanischen Justiz begangen wurden, für die mittlerweile der Zweck die Mittel zu heiligen scheint.
Daß Beschuldigten von ihrem Richter die Auskunft, weswegen überhaupt gegen sie ermittelt werde, verweigert wird, verstößt gegen Artikel 9 Abs. 2 desselben Menschenrechtspaktes. Die inhaftierten Katalanen haben Anspruch auf ein Gerichtsverfahren innerhalb angemessener Frist oder auf Entlassung aus der Haft (Artikel 9 Abs. 3 desselben Menschenrechtspaktes). Auch dies wird ihnen verweigert. Gemäß Artikel 10 desselben Menschenrechtspaktes sind Beschuldigte von Verurteilten getrennt unterzubringen und so zu behandeln, wie es ihrer Stellung als Nichtverurteilten entspricht. Spanien behandelt die inhaftierten Katalanen dagegen wie verurteilte Schwerverbrecher und bringt sie in denselben Haftanstalten wie diese unter. Einer von ihnen mußte miterleben, wie in seiner unmittelbaren Gegenwart ein Häftling einen anderen mit einem Messer tätlich angriff und an der Kehle verletzte.
Gemäß Artikel 14 desselben Menschenrechtspaktes hat jedermann Anspruch darauf, daß über eine gegen ihn erhobene strafrechtliche Anklage durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf Gesetz beruhendes Gericht unabhängig und öffentlich verhandelt wird. Dies ist bekanntlich derzeit in Spanien nicht der Fall. Die Verfahren werden nicht in erster Instanz vor den zuständigen Gerichten, sondern gegen die gesetzlich geregelte gerichtliche Zuständigkeit in erster und letzter Instanz (!) vor dem obersten Gericht Spaniens geführt. Von einer Gleichheit aller Menschen vor Gericht kann somit keine Rede sein. Katalanen gelten offenbar als — venia sit verbo! — «Untermenschen», die weder auf ihre Rechte als Unionsbürger der Europäischen Gemeinschaft noch auf ihre Rechte als Bürger des spanischen Staates noch auf ihre Menschenrechte vertrauen können, sondern von ihrem eigenen Staat und der Europäischen Union verraten werden. Daß in Europa nach der historischen Erfahrung der Ausgrenzung etwa der Juden und Zigeuner solche ungeheuerlichen Vorgänge im 21. Jahrhundert nicht nur vorkommen, sondern von den europäischen Führern geduldet und gebilligt werden, ist schlichtweg unbegreiflich und zeigt deutlich, daß führende europäische Politiker offenbar weder aus der Vergangenheit gelernt haben noch die Inhalte des zwingenden Rechts der Menschenrechtspakte, die offenbar nur für außereuropäische Staaten gelten sollen, in Europa durchzusetzen gewillt sind. Wie lange werden die Bürgerinnen und Bürger Europas diese heuchlerische Doppelmoral noch dulden?
Die Unschuldsvermutung, ein Menschenrecht gemäß Artikel 14 Abs. 2 desselben Paktes, soll nach dem Willen führender spanischer Politiker für Katalanen offenbar nicht gelten, wenn sie nach Souveränität für ihr Volk streben. Auch Artikel 14 Abs. 3 b desselben Paktes beinhaltet ein Menschenrecht: Jeder Beschuldigte muß ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung und zum Verkehr mit einem Verteidiger seiner Wahl haben. Die an die Justiz diktatorischer Staaten erinnernde Vorgehensweise der obersten spanischen Gerichte, beschuldigten Katalanen am Tag vor einem Feiertag eine dreistellige Anklageschrift zuzustellen, sie für den Tag nach diesem Feiertag sogleich bei Gericht vorzuladen und ebendort unverzüglich zu inhaftieren, ohne auch nur den Anschein zu wahren, daß ihnen ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung und zum Verkehr mit einem Verteidiger ihrer Wahl gegeben worden sei, ist ein Skandal und ein Schandfleck nicht nur für Spanien, sondern auch für die Europäische Union, die auch hierzu schweigt und wegsieht.
Artikel 15 desselben Menschenrechtspaktes verfügt, daß niemand wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden darf, die zur Zeit ihrer Begehung nach inländischem oder nach internationalem Recht nicht strafbar war. Deswegen wäre es nicht statthaft, den legitimen katalanischen 130. Präsidenten Carles Puigdemont oder seine Mitstreiter aus politischen Gründen ins Gefängnis zu schicken, denn sie haben die ihnen vorgeworfenen Straftatbestände nach Meinung von über 1000 spanischen Juristen, die sich diesbezüglich bereits einschlägig geäußert haben, nicht verwirklicht, sondern im Rahmen ihrer politischen Mandate und der spanischen Rechtsordnung in Übereinstimmung mit geltendem Recht gehandelt. Die kritokratisch herbeifabulierte «Gewalt» gab es seitens der friedlich vorgehenden Katalanen nicht. Sie blieb den einen friedlichen Dialog verweigernden Vertretern des spanischen Staates vorbehalten.
Das Recht auf Gedankenfreiheit, das in Artikel 18 Abs. 1-2 desselben Menschenrechtspaktes festgehalten ist, soll für Katalanen auch nicht gelten. Insofern spanische Richter ihnen vorwerfen, ihr politisches Ideal einer staatlichen Unabhängigkeit Kataloniens — wohlgemerkt auf friedlichem und demokratischem Wege — weiterhin zu verfolgen, weswegen sie nicht aus der präventiven Schutzhaft entlassen werden dürften, verstoßen sie auch gegen dieses Menschenrecht, außerdem gegen das Recht auf unbehinderte Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit (Artikel 19 Abs. 1-2 desselben Menschenrechtspaktes).
Auch das Recht auf friedliche Versammlung (Artikel 21 desselben Menschenrechtspaktes) soll führenden Katalanen verwehrt werden und verwehrt bleiben. Mit welcher Begründung, auf welcher Rechtsgrundlage? Spanische Richter, dies dies verwehren, verstoßen selbst gegen spanisches und höherrangiges internationales Recht. Wer wird über die das Recht beugenden spanischen Richter dereinst richten? Soll die internationale Gemeinschaft es hinnehmen, daß sie trotz ihrer massiven Menschenrechtsverstöße ungestraft davonkommen?
Artikel 25 desselben Menschenrechtspaktes definiert das Recht eines jeden Staatsbürgers, bei demokratischen Wahlen zu wählen und gewählt zu werden sowie unter allgemeinen Gesichtspunkten der Gleichheit Zugang zu öffentlichen Ämtern seines Landes zu haben. Daß es der spanische Richter Pablo Llarena dem katalanischen Abgeordneten und Kandidaten für das Amt der Präsidentschaft Jordi Sànchez, der unverurteilt und somit in vollem Besitz aller seiner bürgerlichen Rechte und seiner Rechte als gewählter Abgeordneter war und ist, zweimal untersagte, an einer Sitzung des katalanischen Parlamentes teilzunehmen, auf der er in das Amt des Präsidenten gewählt und eingeführt werden sollte, und bei der zweiten Untersagung sogar einer entsprechenden höflichen Aufforderung der Vereinten Nationen nicht nachkam, da er diese für rechtlich nicht bindend hielt, zeigt deutlich, was von der doppelzüngigen Aufforderung der spanischen Regierung und der politisch rechtsaußen agierenden spanischen Abgeordneten im katalanischen Parlament Inés Arrimadas zu halten ist, Carles Puigdemont möge nach Spanien zurückkehren, wenn er sich in das Amt des Präsidenten der Generalitat de Catalunya wählen lassen wolle: Zum einen untersagt das spanische Verfassungsgericht vorläufig eine Videozuschaltung von Carles Puigdemont, wie sie im spanischen Parlament durchaus bereits praktiziert wurde, ohne daß vergleichbare rechtliche Bedenken geltend gemacht worden wären, zum anderen stünde zu erwarten, daß der Kritokrat Pablo Llarena einen nach Spanien zurückkehrenden Carles Puigdemont sofort in präventive Schutzhaft nehmen und es ihm untersagen würde, sein aktives und passives Wahlrecht im katalanischen Parlament auszuüben, da er aufgrund seines Eintretens für die staatliche Souveränität Kataloniens eine Spanien mißliebige politische Haltung vertrete. So verfuhr er ja bereits zweimal mit Jordi Sànchez. Daß derselbe Kritokrat Minister Jordi Turull einen Tag vor dessen voraussichtlicher Wahl zum Präsidenten der katalanischen Regierung gleichfalls in präventive Schutzhaft nahm, zeigt deutlich, wie hier das Recht in unerträglicher Weise gebeugt und gegen elementare Menschenrechte verstoßen wird.
Wieso schweigen die Führer Europas, wieso schweigt das Europäische Parlament, wieso schweigt der Europarat zu diesem eklatanten Unrecht? Wie kann es sein, daß in Europa erneut — derzeit sind bereits mehr als 1000 Katalanen von entsprechenden prozessualen Maßnahmen betroffen — Bürger der Europäischen Union unter Verstoß gegen geltendes nationales und internationales Recht wie menschenrechtslose «Untermenschen» behandelt werden, ohne daß sich öffentlicher Protest regt? Was ist das für eine gewissenlose Europäische Union, die Menschenrechtsverletzungen in einem solchen Ausmaß duldet und billigt? Können wir als Bürgerinnen und Bürger Europas Abgeordnete des Europäischen Parlaments, die zu den massiven Menschenrechtsverletzungen in Katalonien schweigen und sie gutheißen, auch nur ein einziges Mal guten Gewissens wiederwählen?
Abschließend seien deutsche Journalisten, die sich verwundert zeigten, daß katalanische Kinder auf katalanisch (und nicht auf spanisch) unterrichtet werden oder daß das öffentliche Leben in Katalonien weitestgehend in katalanischer Sprache erfolgt, auf Artikel 27 des genannten Menschenrechtspaktes hingewiesen, wonach auch das Recht der Katalanen, sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen, ein Menschenrecht ist. Und alle, die die Menschenrechte etwa nicht kennen, können sie im Bundesgesetzblatt der Bundesrepublik Deutschland nachlesen:
Menschenrechte sind, es kann nicht oft genug wiederholt werden, da es viele in Deutschland immer noch nicht zu wissen scheinen, ihrem Wesen nach universell, unveräußerlich und unteilbar. Sie gelten in und für Spanien ebenso wie in Deutschland. Von jedem deutschen Amtsträger darf man erwarten, daß er die Menschenrechte, die 1973 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden und zwingender Bestandteil auch der deutschen Rechtsordnung sind, kennt und für sie eintritt. Sofern deutsche Politikerinnen und Politiker die Meinung vertreten sollten, daß andere europäische Staaten die Universalität, Unveräußerlichkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte durch ihre Verfassung oder durch Strafgesetze einschränken oder außer Kraft setzen dürfen sollten, würden sie sich moralisch und charakterlich für die Ausübung jeglichen politischen Amtes in der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig disqualifizieren.
Katalanen sind Menschen! Die Menschenrechte gelten auch für sie! Katalanen sind Bürger der Europäischen Union! Die Rechtsgarantien der Europäischen Union gelten auch für sie! Das Menschenrecht eines jeden Volkes auf Selbstbestimmung wurde jahrzehntelang von Deutschland beansprucht. Wieso soll es nach dem Willen führender deutsche Politiker für das katalanische Volk nicht gelten? Etwa weil Hitler wollte und dazu kriegsentscheidende Beihilfe leistete, daß Franco Katalonien militärisch unterwarf und zwangshispanisierte?
Spanien hat sich dem zwingenden Recht der Menschenrechte unterworfen, verletzt sie jedoch in Katalonien massiv und schwerwiegend. Spanien hat sich auch dem Recht der Europäischen Union unterworfen, verstößt jedoch schwerwiegend und dauerhaft gegen Artikel 2 des Vertrags der Europäischen Union, ohne daß bislang eine Anwendung von Artikel 7 dieses Vertrags gegen Spanien auch nur öffentlich in Erwägung gezogen worden wäre.
Wie lange noch wollen und werden die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes schweigen und zusehen? Wie lange noch werden die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes dulden, daß Spanien die Menschenrechte massiv verletzt und die Grundwerte der Europäischen Union mit Füßen tritt? Wie lange noch werden es die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes hinnehmen, daß Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union in Spanien rechtswidrig wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden? Will und wird dieses Europäische Parlament als eines in die Geschichte eingehen, daß erstmalig in der Geschichte des vereinten Europas die Aussetzung der Demokratie und den massiven Verstoß gegen die Menschenrechte in einem Land der Europäischen Union duldete, billigte und dadurch sogar unterstützte?
Niemand darf Unwissenheit vorschützen, ein jeder kann und muß sich informieren! Wenn ein Staat zum Unrechtsstaat zu werden droht, müssen die Europäische Union und die Völkergemeinschaft einschreiten und Einhalt gebieten, bevor es zu spät ist! Wenn Europa Katalonien aufgibt und verrät, gibt es sich selbst auf und wird das Europäische Projekt langfristig keine positive Zukunft haben.
Wer dem katalanischen Volk die friedliche und demokratische Ausübung seines Menschenrechtes auf Selbstbestimmung verwehrt, legt zudem die Saat für zukünftige gewaltsame Auseinandersetzungen, bewaffnete Konflikte und Krieg mitten in Europa. Millionen von Menschen kann man nicht dauerhaft gegen ihren Willen unterdrücken oder ‘umerziehen’. Noch streben die Katalanen im Vertrauen auf den Schutz ihrer Menschenrechte friedlich nach ihrer staatlichen Unabhängigkeit. Es steht zu hoffen, daß dies auch so bleiben wird. Die spanische Regierung scheint indes bestrebt zu sein, den Konflikt immer weiter zu eskalieren und gewaltsame Auseinandersetzungen zu provozieren, damit sie so eine vermeintliche Rechtfertigung für den Einsatz des spanischen Militärs in Katalonien hätte. Sollte es eines Tages soweit kommen, dann werden nicht mehr die Urnen, sondern die Waffen sprechen. Ist es das, was Europa will? Wer schweigt, stimmt zu!
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