Tatort Psychiatrien, die Schieflage im Rechtssystem! Der MRV – Der Alptraum in Hessen, BaWü und in Ravensburg geht weiter!

Die Auferstehung des 4. Reiches?: „argumentum ad hominem“ – argumentum ad populum. So handelt Deutschland derzeit gegen das eigene Volk! Folter in Deutschland und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Kinder und ganze Familien werden traumatisiert, zerstört, zersetzt vertrieben und sogar ausgerottet. Menschen werden mit Waffengewalt zum Psychiater geschleppt und vom Staat unter Zwangsbetreuung gestellt, weil sie aufmucken oder etwas kritisieren, die Menschen langsam quälen bis der Tod eintritt. Mielke, Mengele, Eichmann und Freisler gibt es heute noch überall? Die neuen „Weg-Sperr  – Methoden“ des Staates! Vito Lestingi: Wir haben gedacht, dass eine Steigerung der Reaktionen aus dem hess. Maßregelvollzug (MRV) kaum noch möglich ist. Doch weit gefehlt. Uns haben Patientenbriefe aus der VITOS-Klinik Riedstadt erreicht, die die Missstände in der dortigen und den anderen VITOS-Kliniken massiv untermauern. Zusätzlich wird unsere Theorie über das Einnahmesicherungssystem der VITOS GmbH auf menschenverachtende und niederträchtige Art und Weise bestätigt. Die Kuriosität in der Angelegenheit, die zuständigen Strafvollstreckungskammern spielen in dem System munter mit. Es wird ein Shitstorm in Ravensburg, in BaWü, in ganz Deutschland geben!

RRRedaktion ein solches Verhalten ist in Ravensburg BaWü ebenfalls zu beobachten, die ZfP Kliniken lassen grüßen. Uns haben Patientenbriefe auch aus der Weissenauer ZfP, Heilbronn und Zwiefalten erreicht, die die Missstände in der dortigen und den anderen Kliniken massiv untermauern. Auch hier sind Umsatzsteigerung für, (Depressiva, Psychopharmaka), bis zu 400 % zu verzeichnen, die AOK BaWü ist Spitzenreiter in der Forensik, die Grünen Forensiker, der CDUler, Minister Lucha, (Früher Altpeter SPD) unterstützt das, die politisierte JVA, die Polizei, die Behörden, Verwaltungen, und die Justiz sorgen durch diverse Willküraktionen als Handlungsgehilfen ebenfalls für den Pharma Umsatz im ZfP. Staatliche, willkürliche Freiheitsberaubungen sind an der Tagungsordnung in ganz Deutschland. Wie krank ist eigentlich dieser „Erpresser Staat“ selbst, welcher IQ herrscht in den Behörden, in der Politik und sind Psychiater IRRE? Die Gefälligkeitsgutachter helfen den Pharma Umsatz zu steigern und verdienen selbst gut dabei. Früher fuhr im ZfP der GRAUE BUS, heute wurden die Psychiatrien zu versteckten Euthanasie, zu modernen Konzentrationsläger der Neuzeit umgestaltet? Vor allem die Alten- Kinder und Jugend Psychiatrien werden überall permanent erweitert. Ein neuer, staatlicher, lohnender Wirtschaftszweig der Ausplünderung, der neuen Zersetzungen, die Vernichtung von Menschen und die Vernichtung von Volksvermögen, ist das wieder zur Methode in Deutschland geworden?

Von Vito Lestingi: Tatort ist in diesem Fall die Vitos-Klinik Riedstadt. Dort sitzen 18 Patienten, deren Haftstrafen addiert eine Gesamthaftdauer von ca. 130 Jahren ergeben. Addieren wir die Zeiträume, die die Patienten dort schon untergebracht sind, kommen wir auf eine „Verweildauer“ von ca. 340 Jahren. Ja, Sie haben richtig gelesen, 340 Jahre. Das ist im Durchschnitt ein Faktor von mehr als 2,6 zu den in den Urteilen ergangenen Haftstrafen. Wohlgemerkt, es ist nur der Durchschnitt von Allen. In Einzelfällen kommen auch Faktoren von 5,0 und höher bei der Berechnung heraus. Zur Verdeutlichung, ein Straftäter, der zu einer 5 jährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, sitzt im Mittel unter Anwendung des Faktors 2,6 bereits seit 13 Jahren dort ein. Mit jedem Tag, der vergeht, erhöht sich der Faktor und kein Ende ist in Sicht. Doch dazu später mehr. Da wir gerade bei der Mathematik sind, sollten wir auch gleich mal die Kosten berechnen. Der Haftplatz eines Straf-gefangenen kostet den Steuerzahler ca. 120 €/Tag. Der Platz eines im Maßregelvollzug (MRV) untergebrachten Patienten kostet ca. 400 €/Tag (Ausgabe 1|2016, S. 36). Das sind die Zahlen im Kleinen, die wir jetzt auf die 18 Patienten in der VITOS-Klinik Riedstadt anwenden wollen.

Und? Natürlich ist es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, aufgefallen. Die kleine unerhebliche Differenz von schmalen fast – 44.000.000,00 € – in Worten – vierundvierzigmillionen, spielen für den hessischen Haushalt nur eine untergeordnete Rolle. Ansonsten würde sich ja mal jemand dafür interessieren wie und mit welchem Erfolg die Mittel eingesetzt werden. Das ist ein um mehr als 8,7-facher Faktor der eingesetzten Mittel für Strafgefangene. Eine Gelddruckmaschine ! Und dabei reden wir hier nur von einer VITOS-Klinik, die sich auf Kosten des Steuerzahlers und dem Schicksal der leidtragenden Patienten die Tasche vollhaut.

Berechnung zur „Verweildauer“: 340 Jahre (18 Pat.) x 365 Tage = 124.100 Tage x 400 €/Tag = 49.640.000,00 € Berechnung zur Gesamthaftdauer: 130 Jahre (18 Pat.) x 365 Tage = 47.450 Tage x 120 €/Tag = 5.694.000,00 €

Zur Vorbeugung gegen die gängigen polemischen Abwehrargumente, wie „Die sind doch selber Schuld“ oder „Was ist mit den Opfern ?“, die in der Regel für Strafgefangene von kleingeistigen Leuten, die zu faul sind die Ursachen zu hinterfragen, angeführt werden, lasst euch gesagt sein: Nein, wir vergessen die Opfer nicht. Doch neue Opfer zu produzieren ist auch keine Lösung. Darüber hinaus reden wir hier von Straftätern, die durch ein Gericht für krank erklärt worden sind. Genau an dieser Stelle sollte die Fragestellung ansetzen: Möchten Sie als kranker Mensch in ihren Grund-rechten durch Maßnahmen wie Zwangsmedikation, Kontakt-sperre, o. Ä. eingeschränkt werden ? Wohl eher nicht, doch genau das ist die gängige Praxis.

Lassen Sie uns etwas genauer hinschauen, denn die Misere beginnt bereits bei den Gutachten für die Gerichte. Dabei fällt uns der spektakuläre Fall „Mollath“ und die Aussage ein, dass 50 – 60 % aller Gutachten falsch sind. So ein falsches Gutachten hat den Mann, abgesehen vom finanziellen Schaden, 7 Jahre seiner Lebenszeit gekostet und kaum nachvollziehbares Leid zugefügt. Die Gutachten sind die Basis der Einweisung, auf die die späteren Behandlungen aufbauen. Glücklich darf sich max. jeder Zweite schätzen, dass sein Gutachten u. U. die richtige Diagnose enthält. Die anderen haben die Arschkarte gezogen und kommen strafverschärfend dann noch in eine Klinik, wie z. B. Vitos-Klinik Riedstadt. in der, wie aus Fachkreisen bekannt wurde, nicht nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen behandelt wird. Ganz im Gegenteil.

Menschen, die wegen einer psychischen Problematik schon einmal in der Psychiatrie gewesen sind, leiden unter ihrer Stigmatisierung. Sie leiden unter dem Vorurteil vom gefährlichen, unberechenbaren psychisch Kranken, der nicht weiß was er tut und sagt, der nicht mehr Herr seiner Sinne, Gefühle und Gedanken ist. Die Diskriminierung begegnet ihnen überall, ist eine psychiatrische Diagnose erst einmal in die Welt gesetzt. Im Gesundheitsbericht des Bundes vom Mai 2010 steht: Vorurteile wie die Gleichsetzung von Schizophrenie mit Gefährlichkeit und Unberechenbarkeit halten sich zudem hartnäckig, werden durch undifferenzierte Medienberichte geschürt und tragen zu einer negativen Haltung bei. Vorurteile grenzen Menschen aus, bis hin zu ihrer Vereinsamung.

Immer wieder gibt es großangelegte Untersuchungen zur Kriminalität psychisch kranker Menschen, die letzte und bisher weltweit größte, durchgeführt im Jahr 2009 vom Karolinska Institut in Schweden, bestätigt, was seit Jahr und Tag in den psychiatrischen Lehrbüchern steht. Psychisch kranke Menschen sind nicht gefährlicher als die Normalbevölkerung. Einen erhöhten Kriminalitätsfaktor stellt allein der Drogenmissbrauch dar, bei Gesunden aber ebenso wie bei Kranken.

Und was schreibt nun der seit über 30 Jahren tätige hessische Forensik-Guru Dr. M.-I. in seine Gutachten? Er schreibt: Verschiedene Studien konnten zeigen, dass psychisch kranke Personen nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus häufiger Straftaten begehen als Gesunde, die psychische Erkrankung also per se ein Risiko darstellt. …Schizophrenie ist ein auf breiter und robuster empirischer Basis etablierter Risikofaktor für Kriminalität. … Am deutlichsten erhöht ist das Risiko, ein Tötungsdelikt zu begehen. … Es lässt sich also zusammenfassen, dass das Vorliegen einer Schizophrenie das Risiko, Straftaten zu begehen, erhöht und dies umso mehr, je gewaltsamer die Delinquenz ist. Außerdem seien schizophrene Menschen antisozial, also herzlos, verantwortungslos und parasitär, und sie seien dumm; ebenso wie ihre Familien, denn antisoziales Verhalten sei erblich, auch die Verwandten von Schizophrenen seien krimineller als die Normalbevölkerung: Die erhöhten Kriminalitätsraten, das stabile antisoziale Verhalten bei Verwandten von Personen mit Schizophrenie … stützen die Hypothese, dass die mit Schizophrenie zusammenhängenden genetischen Faktoren auch eine erhöhte Anfälligkeit für antisoziales Verhalten übertragen. … Menschen, die an einer Schizophrenie erkranken, sind durch … niedrigere IQ-Werte gekennzeichnet.

Zum Schutz der Bevölkerung fordert Dr. M.-I. daher eine Gesetzesänderung zur Behandlung psychisch Kranker schon in der Allgemeinpsychiatrie, wenn sie noch nicht straffällig geworden sind: Prävention von Straftaten heißt allerdings regelhaft, dass diese Patienten im Vorfeld, während sie noch in der Zuständigkeit der Allgemein- und Gemeindepsychiatrie sind, eine intensive, auch kriminal-präventive Behandlung erfahren müssen.… Allerdings wird es erweiterter rechtlicher Möglichkeiten bedürfen, behandlungsuneinsichtige Schizophrene mit hohem Gewalttäterrisiko ambulanten Zwangsmaßnahmen zuzuführen.

Die Untersuchungen, auf die sich Dr. M.-I. beruft, wurden vornehmlich von Frau Prof. H. durchgeführt. Mit ihr zusammen hat er Artikel zur Gefährlichkeit psychisch kranker Menschen veröffentlicht und er wohnt mit ihr im gleichen Haus. Nun kann Frau Prof. H. forschen, wozu immer sie will und Geldgeber findet, die Forschung ist nach Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz frei. So hat kürzlich eine britische Studie erforscht, dass Menschen, die auf der linken Seite des Bettes schlafen glücklicher aufwachen, mehr Freunde haben und ihre Arbeit mehr mögen als Rechtsschläfer. Der Auftraggeber war ein Bettenhersteller. Deshalb kann es aber im MRV nicht zur Bewährungsauflage werden, des nachts auf der linken Seite des Bettes schlafen zu müssen, weil von zufriedeneren Menschen weniger Aggressionen ausgehen. Der MRV ist an den derzeit gültigen wissenschaftlichen Standard gebunden und der wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert. In die von ihr zusammengestellten Kriterien zur Diagnose einer Schizophrenie sind wieder und wieder geprüfte Untersuchungen eingegangen. Weder antisoziales Verhalten, noch Minderbegabung, noch eine erhöhte Gewaltbereitschaft sind von der WHO definierte Kriterien einer Schizophrenie.

Nun stellt sich die Frage, wie ein Gutachter, der einem Vorurteil so leidenschaftlich anhängt, dass er sogar gesell-schaftspolitische Konsequenzen einfordert, wie ein solcher Gutachter objektiv begutachten soll ? Ein Merkmal der Objektivität ist doch gerade die Vorurteilsfreiheit. Es stellt sich die Frage, wie Menschen behandelt werden, die man per se für gefährlich, minderbegabt und asozial hält ? Wie gehen Richter mit Gutachten um, in denen dieses Vorurteil verbreitet wird ?

Der seit über 30 Jahren mit dem MRV befasste Vorsitzende Richter einer hessischen Strafvollstreckungskammer Dr. W. ist im Deutschen Bundestag zur Reform des Gesetzes über die Führungsaufsicht angehört worden. Im Protokoll ist seine Aussage nachzulesen: Wer als Therapeut kommt und meint, er wäre nur der Heiler und nur der Arzt, der hat in dem Job nichts verloren. Das ist klare Überwachung. Bei den 63iger-Leuten hantieren wir mit Sprengstoff. Auf einer Fachtagung zum MRV im Saarland verweist er wieder und wieder auf die forensische Klinik des Dr. M.-I.. Der MRV sei wissenschaftlicher geworden, man müsse sich auf der Internetseite der Klinik einmal die Zahl der Publikationen anschauen, das würde einen schier erschlagen. Der MRV sei internationaler geworden. Zusammen mit Dr. M.-I. ist er auf Tagungen gewesen, z.B. in Vancouver oder Stockholm. Der MRV sei weniger invasiv (eindringend). Er denkt mit Schrecken an die Zeiten, in denen Patienten: … ich sag mal flapsig, mit Haldol vollgeknallt waren und mit all diesen schrecklichen Nebenwirkungen vor einem saßen. Sicherer sei der MRV geworden. In der Klinik habe man eine Rückholquote von Patienten aus der Bewährung von 17 %, aber von denen hat praktisch keiner eine Straftat begangen, wenn wir ihn zurückholen, sondern wir erwischen ihn sozusagen rechtzeitig durch eine Ambulanz. Zur Professionalisierung im MRV sagt der Richter: Ich habe das Glück, dass ich mit der Klinik … zusammenarbeiten darf, und da ist die Professionalisierung sicher sehr hoch. Sie ist so hoch, dass der Richter aus Gutachten der Klinik gar nicht mehr zitiert oder abschreibt, sondern sie direkt in seine Beschlüsse hinein kopiert.

Dr. M.-I. und Dr. W. haben 25 Jahre lang den MRV in Hessen geprägt. 2001 ist eine Klinik in Eltville dazu gekommen, 2011 in Riedstadt. Alle Entlassenen werden von sieben im Land verteilten Ambulanzen überwacht. Die Bevölkerung in Hessen ist gut geschützt vor den gefährlichen und unberechenbaren Schizophrenen. In ein selbstbestimmtes Leben kommt kaum einer zurück.

Das sind Thesen, Haltungen und Vorurteile, die jeden verfassungstreuen Bürger unweigerlich zu Vergleichen mit Menschenrechtsverletzungen und Grausamkeiten, aus der dunkelsten Zeit der deutschen Geschichte anregen. Frei nach dem Motto: „Der Kranke ist vogelfrei und minderwertig“.
Was dem Fass aber den Boden ausschlägt, ist die Perfek-tion, mit der dieses perfide System aufgebaut und nur schwer angreifbar gemacht wurde. Einen Richter haben wir bereits erwähnt, doch der ist kein Einzelfall. Denn auch in den anderen Strafvollstreckungskammern sitzen Richter, die in Ihren Urteilen gegenüber MRV-Patienten jegliche Klagen gegen die VITOS-Kliniken oder deren Personal abbügeln. Im Zusammenhang damit, ist ein kleines Puzzelteil von größter Bedeutung, der HCR-20 (Historical-Clinical-Risk).

Ein Test der ausschließlich zur Vorhersage von Gewalt-delikten entwickelt wurde und zwar ausschließlich für den Personenkreis psychisch kranker Menschen. Ist die psychiatrische Diagnose falsch, was häufig der Fall ist, ist der HCR-20 nicht mehr anwendbar. Der HCR-20 ist als Checkliste ohne Cut-off-Wert konzipiert worden, das heißt, es gibt keinen Punktwert ab dem eine hohe Gefährlichkeit des Untersuchten prognostiziert werden kann. In all seiner Herrlichkeit fügt der Forensik-Guru aber einen Solchen ein und legt damit fest, wer raus darf und wer nicht. Da ist es auch nicht verwunderlich, dass die VITOS-Haina, über ihr „Institut für forensische Psychiatrie e.V.“ mit dem Vertrieb des HCR-20 und dazugehörenden Schulungen richtig Kohle verdient. Aus Fachkreisen haben wird erfahren, dass der HCR-20 auch zur Vorhersage von Brandstiftungen angewandt wird, obwohl Dr. M.-I. in seiner eigenen Untersuchung an Untergebrachten feststellt: Brandstiftungen werden nicht vorhergesagt ! Selbstverständlich können Brandstiftungen mit einem Prognoseinstrument für offene Gewalt nicht vorhergesagt werden, denn diesem Delikt liegen in der Regel andere Motive und Ursachen zu Grunde. Da könnte man ja ebenso den Wert von Diamanten in Litern messen. An dieser Stelle erstmal genug zum HCR-20. Wir werden in einer unserer nächsten Ausgaben versuchen eine Fachfrau oder Fachmann zu einem Interview über das Thema einzuladen.

Wie eingangs bereits erwähnt, glaubten wir nicht, dass eine Steigerung noch möglich sei. Doch kurz vor Redaktionsschluss erreichten uns weitere Mitteilungen, die wir in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit, nicht mehr ausreichend verifizieren oder recherchieren konnten. Unter den Zuschriften ein absoluter Skandal über einen jungen Mann, der in jahrelanger Kleinarbeit von den üblichen Beteiligten, vom Täter zum dauergeschädigten Psycho-Opfer gemacht wurde. Wir werden versuchen mehr über sein Schicksal und aktuellen Lebensumstände zu erfahren. Wer jetzt glaubt, dass es nur im MRV in Hessen so zugeht, liegt völlig falsch. Auch aus anderen Bundesländern haben uns ähnliche Berichte erreicht. Nur in Hessen scheint uns die Häufung solcher Fälle besonders hoch zu sein. Wir vermuten, dass das mit dem Umstand zusammenhängen könnte, dass die hoheitliche Fürsorge- und Behandlungspflicht ins scheinbar freie Ermessen der auf Gewinnmaximierung orientierten VITOS GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen (VITOS …..g GmbHs) gestellt wurde. Ein unhaltbarer Zustand! (d e r l i c h t b l i c k 3 |2016  www.lichtblick-zeitung.de)

Strafverteidigung in der Strafhaft. Strafverteidigung endet nicht mit einem Urteil. Ich stehe Ihnen bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Strafvollzug und der Strafvollstreckung zur Verfügung. So z.B. bei Fragen zu Haftbedingungen, vorzeitiger Entlassung, Verlegung in eine andere JVA etc. Auch verteidige ich Sie vor Gericht in allgemeinen Strafverfahren. Melden Sie sich bei mir. Ich garantiere Ihnen, dass ich mich vorbehaltlos für Ihre Anliegen einsetzen werde. Rechtsanwältin Rhea Schuster, Engelstraße 50, 48143 Münster, Tel. 0251 / 927 75 98, 0170 / 241 14 45 (Quelle Lichtblick)

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