Es besteht für jeden deutschen Staatsbürger generelle Anzeigepflicht wenn sich Bedienstete im Amt Fehlverhalten! (vgl. StGB § 138/Analog)

Recht2Anzeigepflicht: § 138 (3) StGB – Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Diese Anzeigepflicht gilt natürlich ebenso für jeden Prozessbeobachter in ganz Deutschland. Gefangenenchor

Hinweis: Die Erhaltung des deutschen Rechtsstaates ist die Bürgerpflicht eines jeden Deutschen. (vgl. Zivilcourage) Zitat: Mit dem Beitritt zur UNO am 18. September 1973 hat die Bundesrepublik Deutschland de facto dem deutschen Volk und dem Deutschen Reich den Krieg erklärt. Sie ist ohne Beseitigung der Feindstaatenklauseln offen auf die Seite der Kriegsgegner getreten. Dieser Beitritt konnte nur mit dem Besatzungsvorbehalt erfolgen, so dass die Besatzungsmächte in eigener Sache die Verwaltungskonstrukte BRD und DDR als vermeintliche Staaten in die UNO gebracht haben. Die Bundesrepublik wurde auch mit Zusammenschluss von Mittel- und Westdeutschland ohne Ostdeutschland durch Verhandlungen der alliierten Siegermächte mit sich selbst 1990 weder ein Staat noch souverän. Deshalb wurde Deutschland von der UN derzeit zum Feindstaat erklärt. (Nr. 3/1 vom Do. 25. September 2008)

Aus diesem Grund werden in der BRD auch alle Menschenrechtler/Wahrheitssuchenden die unbequeme Fragen stellen, sofort in die staatsfeindliche Ecke gestellt und in der Öffentlichkeit zum Querulanten erklärt, kriminalisiert und völlig ruiniert. Wenn das dann so nicht gleich klappen sollte, folgen fingierte Beschuldigungen, die dann mit hohen Geldstrafen belegt werden oder für den Beschuldigten möglichst mit einer Haftstrafe enden soll, das gleicht einer politischen Gefangeschaft! Alles wird auf Lug und Betrug zum Nachteil des Volkes aufgebaut. Die garantierte Meinungsfreiheit wird zur Mutprobe, vor allem in Guantanamo Ravensburg (BaWü)!

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