Finanzministerium greift Vorschlag des Steuerzahlerbundes auf!

Bund der Steuerzahler informiert: Abgabefrist für elektronische Steuererklärung wird verlängert. Gute Nachricht für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen: Die Abgabefrist bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärungen für 2016 wird um zwei Monate bis zum 31. Juli 2017 verlängert. Damit setzt das Finanzministerium einen Vorschlag des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg um. Diese Maßnahme entlastet viele Steuerzahler im Südwesten, da sie dieses Jahr entgegen der gesetzlichen Regelung mehr Zeit für die Erstellung ihrer Steuererklärung haben. Baden-Württemberg folgt damit dem Beispiel Nordrhein-Westfalens, das mit dieser Maßnahme einen Anreiz bieten will, von der Papiersteuererklärung auf die elektronische Steuererklärung umzusteigen. Ab der Steuererklärung 2018 wird die Abgabefrist für die Steuererklärung von nicht beratenen Steuerzahlern um zwei Monate auf den 31. Juli des Folgejahres verlängert. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass mit der Bearbeitung der Steuererklärung erst ab März begonnen werden kann, da viele Bescheinigungen erst am 28. Februar vorliegen. Es ist daher zu begrüßen, dass im Vorgriff auf die ab der Veranlagung 2018 geltende gesetzliche Fristenregelung bereits für die Veranlagung 2016, zumindest bei elektronischer Abgabe der Steuererklärung, die spätere Abgabefrist gilt. Wünschenswert wäre es, wenn die verlängerte Abgabefrist bald möglichst auch für Steuerzahler mit Papiersteuererklärungen gelten würde. Bund der Steuerzahler, Baden-Württemberg e.V., Lohengrinstraße 4, 70597 Stuttgart, München

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