Gemeinsam Presse- und die Meinungsfreiheit verteidigen! Stimme und Gegenstimme, nur wer die Fakten kennt, kann sich eine Meinung bilden!

ZuerstDie deutsche Justiz und die Anwaltschaft versuchen über die Hintertür das Grundrecht der Pressefreiheit abzuschaffen? In Ravensburg (BaWü), ist die Meinungsfreiheit bereits von der CDU, den Grünen, der FDP und von der Sticklberger SPD Justiz abgeschafft worden. Siehe unter Justizskandale. Stimme und Gegenstimme, nur wer die Fakten kennt, kann sich eine Meinung erlauben. Darstellung von Zuerst! zum Fall Kaindl! Wikipedia Zuerst!

Zitat – Artikel Zuerst!: Wenn man sich die Frage stellt, wem eigentlich die NSU-Groteske, diese angeblich „rassistische“ Mordserie, nützt („Cui bono?“), dann stellt man fest, dass in deren Windschatten jetzt alles in Deutschland zum Schweigen gebracht werden soll, was noch die Stimme gegen Überfremdung, gegen EU-Superstaat und gegen Einschüchterungswahnsinn erhebt. Wir jedenfalls sind in den letzten Monaten unter einen Dauerbeschuss von Medien, Politik und Justiz geraten, wie wir ihn in fast vier Jahrzehnten noch nicht erlebt haben.

Allein drei Beiträge in NDR-Fernsehen berichteten nicht etwa, sondern agitierten in schamloser Weise gegen uns und drangen bis tief in unsere Privatsphäre ein. So wurden z.B. Gäste eines Sommerfestes auf unserem Privatgrundstück mit Teleobjektiv fotografiert und im Fernsehen gezeigt – ein klarer Verstoß gegen unsere Persönlichkeitsrechte. Doch ernster sind die Versuche, die Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit repressiv einzuschränken.

Natürlich dürfen wir auch ein bischen stolz darauf sein, wie gefährlich unser Deutsches Nachrichten Magazin ZUERST! vom politischen Gegner eingeschätzt wird. Mit einer fanatischen Verbissenheit versucht er, den Vertrieb von ZUERST! im Zeitschriftenhandel zu verhindern. So startete die Jugendorganisation der Gewerkschaft ver.di jetzt eine Boykottkampagne gegen ZUERST! und weitere Medien unseres Hauses und gab dazu eigens eine Broschüre mit Anleitung zur Einschüchterung von Kioskbesitzern heraus. Das Pamphlet „Aktiv gegen extrem rechte Zeitungen“ können Sie sich auf der Netzseite von ver.di herunterladen. Ver.di sollte sich wirklich schämen, alte gewerkschaftliche Traditionen zu verraten und vom Vorkämpfer für Pressefreiheit zu antifreiheitlicher Repression zu degenerieren.

Aber fast noch schockierender ist das Kleingedruckte im Impressum der Broschüre, hier heißt es: „Gefördert aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan (sic!) des Bundes“. Dieser Etat ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Ministerin Kristina Schröder (CDU) angesiedelt. Ja, Sie haben richtig gelesen, ein deutsches Verfassungsorgan beteiligt sich finanziell an einer linksradikalen Kampagne, mit der zentrale Grundrechte des Grundgesetzes ausgehebelt werden sollen!

Ein schrecklicher Mord: Im Mai berichtete ZUERST! anlässlich des 20. Jahrestages des Mordes an dem Patrioten Gerhard Kaindl in Berlin durch eine – überwiegend aus Ausländern bestehende – kommunistische Bande. 1992 hatte diese Bande ein Lokal gestürmt, in dem sieben Patrioten – ich war damals einer davon – zu Abend aßen, und erstachen den 47jährigen Kaindl von hinten mit einem 52 cm langen Grillspieß; einen weiteren Teilnehmer verletzten sie – ebenfalls mit Stichen – schwer. Dieser Mord schaffte es nie in die überregionalen Schlagzeilen, er wurde einfach totgeschwiegen. Das hinderte Aktivisten aus dem linksradikalen Milieu noch nie daran, unter völliger Verdrehung der Tatsachen den Mythos von einer Unzahl „Opfer rechter Gewalt“ zu verbreiten.

ZUERST! berichtete nun im Mai über ein Prachtexemplar dieser Spezies. Über eine Frau, die heut mit einer Wanderausstellung über „Opfer rechter Gewalt“ durch die Lande zieht, aber selber nach dem Kaindl-Mord auf Fahndungsplakaten der Polizei gesucht wurde. Jedes Wort dieser sorgfältigen ZUERST!-Recherche ist wahr und belegbar. Trotzdem verlangte der Anwalt dieser Frau vor Gericht die Unterlassung dieser Berichterstattung – und bekam am Hamburger Landgericht (324 O 276/12) Recht! Die Persönlichkeitsrechte dieser Dame wiegen „nach so langer Zeit“ schwerer als das Interesse an der Unterrichtung der Öffentlichkeit – also die Pressefreiheit. Dieses Skandalurteil mag Ihnen eine Ahnung davon geben, in welch vergiftetem Klima wir Tag für Tag darum ringen, dass Presse- und Meinungsfreiheit auch für uns gelten!

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