Bund der Steuerzahler lehnt Vergrößerung des landeseigenen Polizeiorchesters ab – Steuererklärung 2018 für Arbeitnehmer – Neue Abgabefrist beachten!

Personalaufbau muss gestoppt werden!: Was hat die Grüne-CDU und Strobl in BaWü schon wieder vor? Von der diebischen Elster zur Totalüberwachung, zum Abbau der Demokratie, bis zum Polizeiorchester? Bund der Steuerzahler lehnt Vergrößerung des landeseigenen Polizeiorchesters ab Personalaufbau muss gestoppt werden. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg lehnt die Pläne im baden-württembergischen Innenministerium ab das Landespolizeiorchester zu vergrößern. Offensichtlich hat sich in der Landesregierung noch nicht die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Mittel begrenzt sind und eine Entlastung der Bürger überfällig ist, so der Verband.

Laut einer kleinen Anfrage im Landtag prüft das Innenministerium die Zahl der Musikerstellen im Polizeiorchester von 28 auf 32, besser noch auf 38,5 Stellen anzuheben. Das würde Mehrkosten zwischen rund 350.000 und 740.000 Euro pro Jahr verursachen. Diese Mehrbelastung lehnt der Bund der Steuerzahler strikt ab.

Der Steuerzahlerbund beobachtet seit längerem kritisch, dass die Landesregierung beim Aufbau von Personal zu unbesorgt ist. Dies hat sich beispielsweise bereits bei der Ausweitung der Stellen in Ministerien gezeigt. Es muss aber berücksichtigt werden, dass neue Personalstellen den Haushalt über Jahre hinweg zusätzlich belasten. Daher sollte beim Ausweiten des Personalbestandes eigentlich höchste Zurückhaltung geübt werden.

Hinsichtlich dieser Diskussion fragt der Bund der Steuerzahler, ob die Landespolitik die richtigen Prioritäten setzt. Die Landesregierung verweigert sich einer Absenkung der Grunderwerbsteuer, obwohl das ein Beitrag für bezahlbaren Wohnraum wäre und insbesondere jungen Familien helfen würde Wohneigentum zu bilden. Sie steht damit in Gegenposition zu der Mehrheit der im Parlament vertretenen Parteien. Begründet wird diese Weigerung in der Regel damit, dass für die Senkung der Steuerlast kein Geld da sei. Dann passt es aber nicht ins Bild, zusätzliche Stellen zu schaffen, die vielleicht wünschenswert aber nicht notwendig sind.

Jetzt ist es für viele Steuerzahler wieder soweit: Steuererklärung 2018 für Arbeitnehmer – Neue Abgabefrist beachten! Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 wird in Angriff genommen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg möchte dabei Hilfestellung leisten. Sein aktuell erschienener, kostenloser Ratgeber „Steuererklärung 2018 für Arbeitnehmer“ hilft dabei, die Steuererklärung richtig auszufüllen. Zudem bietet der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg den kostenlosen Versand der wichtigsten Steuerformulare für Arbeitnehmer an. Außerdem erfahren Steuerzahler in dem Ratgeber, unter welchen Bedingungen die neue Abgabefrist für die Steuererklärung für sie gilt, sie also mehr Zeit dafür haben.

Will man dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken, muss man sich mit dem leidigen Thema Steuern befassen. Der neue Ratgeber zur Steuererklärung erklärt kompakt und verständlich, welche Formulare wie ausgefüllt werden müssen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelenkt, wie die Steuerzahler zu viel gezahlte Steuern zurückholen können. Es wird erläutert, was man unter den Begriffen „Werbungskosten“, „Sonderausgaben“ und „außergewöhnliche Belastungen“ versteht und beschreibt die einzelnen Aufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden können. Der Ratgeber nennt Pauschbeträge und veranschaulicht komplizierte steuerliche Regelungen mit Beispielen und Tipps. Besonders hilfreich: Hinter jedem Posten ist genau vermerkt, auf welchem Formular und in welchen Zeilen die Angaben eingetragen werden müssen.

Aber auch grundsätzliche Fragen werden geklärt, etwa wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und bis wann die Formulare beim Finanzamt eingehen müssen. Fällt der Steuerbescheid dann ganz anders aus als erwartet, erklärt der Ratgeber, wie sich Steuerzahler dagegen – beispielsweise mit einem Einspruch – zur Wehr setzen können.

Der kostenlose Ratgeber „Steuererklärung 2018 für Arbeitnehmer“ sowie die Formularsätze können unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 7677 8 beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg angefordert werden.

Nur gemeinsam sind wir stark, Mitglied werden: Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V., Lohengrinstraße 4, 70597 Stuttgart, Tel. 0711 / 76 77 40, Fax 0711 / 76 77 45 83. Der Bund der Steuerzahler finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.Bitte unterstützen Sie die Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft. Stärken Sie das „Finanzgewissen der Nation“. GEBEN SIE IHNEN IHR MANDAT.

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