BGH Urteil – Weiter Kreditkarte bei Pfändungsschutzkonto. Zusatzentgelt beim P-Konto unzulässig. vzbv setzt erfolgreich Gleichbehandlung von Bankkunden durch.
BGH: Weiter Kreditkarte bei Pfändungsschutzkonto. Wandelt eine Bank ein normales Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto um, darf sie die Giro- und Kreditkarte des Kunden nicht automatisch sperren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Giro- und Kreditkarte sowie ein Überziehungskredit dürfen nicht automatisch gesperrt werden, wenn das Konto zum P-Konto wird. Giro- und Kreditkarte sowie ein…