Baukindergeld plus Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen! Start ins Ausbildungsjahr! Grundsteuerreform!
Familien können beides in Anspruch nehmen! Eine Doppelförderung gibt es im Steuerrecht grundsätzlich nicht. Deshalb wird die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gestrichen, wenn die Baumaßnahme bereits durch ein anderes Programm gefördert wird. Dies gilt aber nicht beim Baukindergeld! Familien können also sowohl das Baukindergeld erhalten als auch Renovierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen, erklärt der Bund…