Nur mehr “ reiche Menschen “ kommen noch zum Bundesgerichtshof durch die Festschreibung! Es muss in der Freiheit des Einzelnen liegen, sich impfen zu lassen oder nicht! Man nennt so etwas Demokratie!
Zur Zeit gibt es den „Referentenentwurf„: Schon beim Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin, der die Festschreibung bei § 544 ZPO vorsieht, für die Beschwerdegrenze von 20 000 Euro für die Nichtzulassungsbeschwerden. Wieder einmal versperrt die Absteiger-Partei SPD den Weg zum Bundesgerichtshof mit dem völlig überflüssigen „Referentenentwurf,“ der nach der Sommerpause in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden sollte, und nur noch den „Reiche “ in Deutschland den Weg frei macht zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe! Demokratie und Grundrechte sehen anders aus.
Es muss in der Freiheit des Einzelnen liegen, sich impfen zu lassen oder nicht! Man nennt so etwas Demokratie! Stoppt das Impfgesetz! Das Gesetzt dient nur zur Überwachung, damit man mit der Pflichtimpfung dem Baby den Überwachungschip einspritzen kann. Von 80 Millionen Einwohnern sind 564 an Masern erkrankt. Impfen dient den Pharmakonzernen zur Gewinnmaximierung.
Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 2 steht: (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Durch dieses Grundgesetzt kann und darf kein CDU, CSU Spahn Impfgesetzt beschlossen werden, welches Bundesbürger – egal welchen Alters und welcher Berufsgruppe – dazu gesetzlich verpflichtet, sich impfen zu lassen oder – sollten sie dieser „Verpflichtung“ nicht nachkommen – irgendwelche Strafen, negativen (Rechts-) Folgen oder anderweitige Konsequenzen zu fürchten haben.
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