BEHÖRDEN VERSTÖSSE GEGEN DIE DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DSGVO)! Schachmatt den Behörden?

Stimmen, Sichtweisen und Meinungen aus dem Volk – Petra K. schreibt uns: Der Behörden Datenschutz IRRSINN, nur ein Zubrot für die Rechtsanwälte, ist nicht für das Volk und für die Wirtschaft in dieser Form geeignet! DAS IST GENAU DAS WAS JEDER BRAUCHT- OHNE UNSERE ZUSTIMMUNG KÖNNEN UND DÜRFEN DIE KEINE DATEN WEITERGEBEN. Schachmatt den Behörden – abgenickt durch die Bundesregierung. Achtung: Gerichtsvollzieher sind Privatunternehmer, sie arbeiten auf eigene Rechnung, auch denen ist es untersagt ihr Daten weiterzugeben, geschweige denn Daten von Ihnen zu erheben, sie machen sich damit strafbar. Zum Beispiel: OGV Rauch und seine Kolleginnen und Kollegen am Amtsgericht Ravensburg verstoßen täglich gegen diese Datenschutzverordnung.

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), beauftragt durch Brüssel, in Landesrecht umgesetzt und jetzt nochmal erneut direkt durch die Bundesregierung bestätigt. Fluch und Segen in Einem, je nachdem, auf welcher Seite man steht oder agiert. Und die „Obrigen“ haben scheinbar keinerlei Ahnung, was für eine Lunte da aus Brüssel kommend unter die hiesigen „Amts“stuben gelegt wurde. Es ist definitiv das Schach Matt für Behörden und Unternehmen und ich bin mir sehr sicher, dass dies genauso gewollt wurde. Auch Brüssel wird von Hintergrundmächten beeinflusst und es scheint wohl im großen kosmischen Plan nun an der Zeit zu sein, dass die „Bombe“ hochgeht. Und es ist so herrlich, zu sehen, dass die Behördler & Co. absolut keine Ahnung von dem haben, was da gerade passiert und wie tief jeder einzelne mit drin im Geschehen steckt und daher auch ganz privat aber so was von abgemahnt und zur Kasse gebeten werden kann. Jubel, Jubel, Juchheisassa! Aber nun mal ganz konkret, um was geht es? Die Bundesregierung hat auf ihrer Homepage öffentlich bestätigt, dass Behörden und Unternehmen die persönlichen Daten NUR nach deren Zustimmung erheben, verarbeiten und speichern dürfen. Hier kann man es nachlesen!

„Unternehmen und Behörden dürfen persönliche Daten, wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Ausweisnummer grundsätzlich nur erheben, wenn die Betroffenen zustimmen“. Was heißt das für uns? Es heißt, dass wir, sobald ein sog. „Bettelbrief“ oder sonstige systemische Grütze, z.Bsp. von Stadtverwaltungen & Co. kommt, grundsätzlich sofort der „Bettler“ oder dessen Chef darauf hingewiesen werden kann (und auch sollte), dass man ihm keine Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung oder Speicherung der persönlichen Daten erteilt hat und dies auch in Zukunft nicht tun wird. Er hat somit wissentlich gegen die Vorgaben der DSGVO verstoßen, da man davon ausgehen muss, dass er von seiner Behörde rechtlich zumindest grundgeschult sein muss, um die entsprechende Tätigkeit auszuführen. Wie wollen es denn die Behördler rechtfertigen, wenn sie sich einen Dreck um die Anweisungen der Bundesregierung scheren? Auch wenn die immer behaupten, dass die sich nicht an die Anordnungen aus der DSGVO halten müssen, weil sie eine Behörde seien – Es gibt kein Gesetz und keine rechtsstaatliche Anordnung, dass sie die DSGVO ignorieren dürften. Punkt Aus! Die arbeiten ALLE illegal, sie ignorieren in Landesrecht umgesetztes EU-Recht. Basta! Und genau an dieser Stelle werden sie jetzt am Schlips gezogen. Nach dem Motto: So nicht mein Freundchen!

Hätte man nicht allen Grund, zu vermuten, dass der entsprechende Behördler die Bundesrepublik Deutschland NICHT als Staat anerkennt, weil er die Gesetze der Bundesrepublik nicht anerkennt? Weil er die Rechtmäßigkeit der gewählten Regierung und deren Beschlüsse und Vorgaben nicht anerkennt? Wird das nicht immer von den vorgeblichen Reichsbürgern behauptet? Ach nein, das Wort Reichsbürger wird ja jetzt gar nicht mehr gerne verwendet, seit es wohl, wie wir gehört haben, gerichtlich beschlossen wurde, dass dies eine Beleidigung der Person ist und die Verwendung „Reichsbürger“ als Parole durch, Polizei, Beamten und Justiz verboten ist. Jetzt wird dann doch lieber von den Altparteien der Nazi und/oder der Neonazi aus der Schublade geholt… Sarkasmus aus!

Zurück zum Thema DSGVO: Es geht noch viel tiefer in den Kaninchenbau. Denkt mal über folgende Gedankengrundsätze nach: – Muss ich dann, bei z.B. einer „Allgemeinen Verkehrskontrolle“ meinen Führerschein, meine Wagenpapiere, meinen Personalausweis zeigen? – Muss ich dann, z.B. vorgeladen zur Abgabe der Vermögensauskunft, meine persönlichen Daten angeben oder reicht es, wenn ich namenlose „Schuldzettel“ vorlege und kann meine persönlichen Daten verschweigen? – Muss ich dann, z.B. bei einem aktuell laufendem „Mikrozensus“ überhaupt Angaben machen? – Muss ich dann, z.B. nach Ablauf meines Personalausweises und einer damit zwingend notwendigen Neubeantragung meine persönlichen Daten angeben und sogar Organspende, mit ja oder nein eintragen lassen? – Habe ich dann nicht auch das Recht, und sogar die Pflicht, einen Richter, der bei Prozessbeginn, noch dazu in einem öffentlichen Verfahren, meine persönlichen Daten bestätigt haben will, meine finanziellen Verhältnisse wissen will, um zu erfahren, wie hoch er mich mit Prozesskosten abzocken kann, darauf hinzuweisen, dass ich ihm keine Zustimmung erteilt habe, meine persönlichen Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu speichern, geschweige denn diese öffentlich zu machen?

Damit ist ein Antrag auf Aussetzung jedes Verfahrens, was gegen einem angestrebt wird, berechtigt. Interessiert den das nicht und er macht weiter, gibt`s ne Abmahnung und er wird zur Kasse gebeten. Wie kommen Richter und Staatsanwälte z.B.. dazu, einem einfach so eine Anklageschrift zukommen zu lassen, ohne der Zustimmung des vorgeblich Angeklagten zur Nutzung seiner persönlichen Daten? Und dann auch noch ohne vorheriges Ermittlungsverfahren, was heutzutage grundsätzlich usus, wohlgemerkt aber rechtswidrig ist, denn es muss vor jeder Anklage ein Ermittlungsverfahren geführt werden, wo man erstmal dazu gehört werden muss – nicht erst nach Anklageschrift! Sind dann nicht ALLE BRD (Germany) – Behörden, Institutionen, System-Unternehmen & Co. ARBEITSLOS und ÜBERFLÜSSIG?! Was für eine grandiose Vorstellung – und von Brüssel legitimiert! Wir sollten dem sehr intensiv nachgehen, indem wir die o.g. Mitteilung der Bundesregierung sehr ernst und sehr wörtlich nehmen! Wir haben es uns zur Angewohnheit gemacht, auf den inhaltlichen Schmarrn der Bettelbriefe & Co. nicht mehr einzugehen und nur noch mit den Ausführungen der DSGVO zu argumentieren. Etwa in folgender Form:

„Sie verstoßen mit Ihrem Handeln gegen Kapitel III Abschnitt 1 Artikel 17 der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ich habe Ihnen zu keinem Zeitpunkt wissentlich erlaubt, meine personenbezogenen Daten zu erheben, zu benutzen, zu verarbeiten, zu speichern oder weiter zu geben. Ich fordere Sie hiermit auf, jegliche Daten, welche in Ihrem Hause über mich gespeichert sind oder weitergegeben wurden, zu löschen. Ich widerspreche explizit der Erhebung, Nutzung und/oder Weitergabe meiner personenbezogenen Daten. Zuwiderhandlungen stellen
einen Straftatbestand dar. Sofern ich eine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten erteilt haben sollte, widerrufe ich diese hiermit, bzw. lege gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Dies gilt ebenso für das Profiling gem. Art. 22 DSGVO. Sofern Sie meine personenbezogenen Daten öffentlich zugänglich gemacht haben und gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet sind, haben Sie angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche Empfänger meiner Daten darüber gem. Art. 19 DSGVO zu informieren, dass ich die Löschung zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien dieser personenbezogenen Daten verlangt habe.“

Und wenn das die sog. Behörden, die ja immer ganz erpicht darauf sind, dass sie schließlich eine Behörde sind und das alles dürfen, was sie glauben dürfen zu können, dann gibt´s ´ne Unterlassungsanordnung mit einer Unterlassungssumme, die ungefähr 2-3 Monatsgehälter der Pappenheimer hoch ist. Macht er dann immer noch weiter, dann wird ein Abmahnanwalt eingeschaltet und zur Kasse gebeten. Aufruf an alle Anwälte: An alle taffen Anwälte, und im Bewusstsein dessen, dass hier gerade die alte Ära zu Ende geht und eine vollkommen neue Zeitrechnung auch für Anwälte beginnt: Sie können sich schon mal melden. Nun können Sie richtig Kohle machen!

Und ausnahmsweise trifft es endlich mal die Richtigen, die zur Kasse gebeten werden. Auf geht´s! Die Zeit ist mehr als reif! Aber ist es nicht großartig, dass sich jetzt so etwas wie ausgleichende Gerechtigkeit einstellt? Ich meine, es ist ja bekannt, dass, wenn es eine Seite so dermaßen übertreibt, wie es das hiesige System momentan ganz offensichtlich und unverholen tut und jeden Tag seinen Steuerzahlern und sonstigen Untergebenen den nassen Waschlappen um die Ohren pfeift und damit auch dem letzten Systemhörigen die Augen aber so was von öffnet, dass sich dann irgendwann einmal der kosmische Ausgleich einstellt. Polarität beinhaltet immer auch zum richtigen Zeitpunkt den Ausgleich. Wenn also der auf der Wippe sitzende Übergewichtige seine Macht, das Leichtgewicht auf dem anderen Wippensitz stets und ständig in der Luft zappeln zu lassen, zu sehr übertreibt, dann wird das selbst dem Übergewichtigen irgendwann mal zu langweilig. Er steigt ab und lässt das Leichtgewicht herunterplumsen und hart aufschlagen. Das ist sein letzter innerer Vorbeimarsch. Genau diesen Zeitpunkt haben wir jetzt erreicht. Und ausgerechnet Brüssel, was nur dafür geschaffen wurde, um die Nationalitäten abzuschaffen, nationale Währungen und damit Eigenständigkeit und Unabhängigkeit abzuschaffen, ist die Kraft, welche uns so ein großartiges Geschenk wie die DSGVO gemacht hat. Ich frage mich nur, wer da im Hintergrund die Strippen dazu gezogen hat. Ich würde mich gern mal bei denen bedanken, denn Brüssel hat mit der DSGVO definitiv den Abbruch des Systems mit all seinen Widerwärtigkeiten beschlossen.

Gut gemacht! Den Rest zum Fall des Systems kriegen wir doch auch noch hin, oder? Und ich freue mich auf die Gesichter der jetzigen Grosskotze, wenn sie von ihren Stühlen fliegen, wo sie sich immer noch sooo sicher fühlen, wenn sie in der Gosse liegen, sich winden, behaupten, dass sie nichts von all dem gewusst haben, wenn die Wendehälse aus allen Ecken gekrochen kommen und behaupten, dass sie schon immer auf der anderen Seite standen aber dass sie eben nicht so konnten, wie sie wollten. DOCH, sie konnten, denn wir alle haben sie darauf hingewiesen, wir haben es schwarz auf weiß! Und diesmal nageln wir sie an ihrem selbst geschaffenen Unheil fest. Nochmal lassen sich die gelernten DDR-Bürger nicht dazu benutzen, für Bananen eine Bananenrepublik zu erschaffen. Diesmal gibt es auch keinen Bananenersatz. Diesmal passen wir besser auf, denn man macht einen Fehler niemals zweimal, versprochen!

PS: Eine „Dose Mitleid“ für die hiesigen bedauernswerten Datenschützer. Noch was zum Thema Klingelschilder/ Briefkasten aus DSGVO-Sicht. „Namen von Mietern an Klingelschildern und Briefkästen seien ohne Einwilligung der Mieter aus Datenschutzgründen möglicherweise unzulässig…?“

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