Die Irrwege der Psychiatrie? Was ist im Nachbarland Schweiz los? NSA und die Pressefreiheit? Deutsche Sitten erobern die EU und jetzt auch CH? Aufruf gegen die Entlassung von Prof. Dr. Iris Ritzmann durch die Universität Zürich!

CHUNI Zürich: Der Aufruf kann durch eine kurze Mitteilung an den Initiator, Prof. Dr. Hubert Steinke vom medizinhistorischen Institut der Universität Bern, unterstützt werden. Die Liste der Unterzeichnenden wird jetzt zusammen mit der Presseerklärung publik gemacht. Prof. Dr. Regina Wecker, Präsidentin der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte Peppina Beeli, lic. phil., Generalsekretärin. Wie Sie vielleicht erfahren haben, wurde die Medizinhistorikerin Prof. Dr. Iris Ritzmann von der Universität  Zürich entlassen. NZZUniZürich TagesanzeigerCHUniZürich UNI Magazin Irrwege SZ Blick Basler LZ Meinungsverbrechen

Frau Ritzmann war am selben Institut beschäftigt, zu dem auch das von Christoph Mörgeli geleitete Medizinhistorische Museum gehört. Vor knapp einem Jahr wurde Iris Ritzmann, gemeinsam mit Ihrem Ehemann, dem Volkskundler/Ethnologen PD. Dr. Eberhard Wolff vor den Augen ihrer Kinder anlässlich einer Hausdurchsuchung verhaftet. Über 30 Stunden verbrachten beide in Untersuchungshaft.

Die beiden Wissenschaftler wurden verdächtigt, den Akademischen Jahresbericht 2011 sowie ein Gutachten zur Zürcher Objektsammlung an einen Journalisten weitergegeben zu haben, der im September 2012 kritisch über die wissenschaftliche und museale Arbeit von Christoph Mörgeli berichtete, sowie einen anderen Journalisten über die bevorstehende Kündigung von Herrn Mörgeli informiert zu haben. Nach fast elf Monaten prüft der Staatsanwalt diesen Verdacht immer noch.   Dennoch scheint die Universität dem politischen Druck nicht gewachsen, dem sie nach der Entlassung Mörgelis ausgesetzt war.

Die ohne jede Verhältnismäßigkeit geführten juristischen Ermittlungen gegen Iris Ritzmann konnten keinen substantiellen Verdacht gegen sie erhärten. Trotzdem trennt sich nun die Universität Zürich von einer hervorragenden Wissenschaftlerin, nachdem sie über ein Jahr hinweg versucht hat, ihr jede wissenschaftliche Tätigkeit zu erschweren und sie akademisch zu isolieren. Nur mit schriftlicher Genehmigung durch den kommissarischen Leiter des Instituts und die  Rechtsabteilung durfte sie Einladungen zu Vorträgen und Publikationen annehmen oder an Konferenzen teilnehmen. Bei mehreren internationalen Tagungen musste man auf die Zürcher Expertin verzichten.

Ein Schreiben an den Rektor der Universität, in dem 60 Wissenschaftler aus dem In- und Ausland nach der beruflichen Perspektive für die beiden Kollegen an der Universität Zürich fragten, blieb unbeantwortet. Die nun erfolgte Kündigung begründet  die Universität mit der Weitergabe vertraulicher Informationen und Passwörter. Dies ist geradezu lächerlich, handelt es sich doch um die Korrektur von Fehlinformationen sowie das Passwort zur universitätsweiten Lehrplattform, das 25’000 Studierende besitzen.

Weitere Hintergründe sind aus den Artikeln in NZZ und Tagesanzeiger ersichtlich. Als Akademiker und Universitätsangehörige müssen wir gegen das Vorgehen der Universität Zürich protestieren. Wir bitten Sie, die untenstehende Presseerklärung zu unterstützen. Sie können Ihre Zustimmung durch Antwort an hubert.steinke@img.unibe.ch, bis am Dienstag 5. November und einen entsprechenden Satz erklären. Bitte unterschreiben Sie mit vollem Titel und dem Namen Ihrer Institution. Die Presseerklärung mit allen Unterschriften wird unmittelbar danach veröffentlicht. Vielen Dank für Ihre Mithilfe, Hubert Steinke

Prof. Dr. med. Dr. phil. Hubert Steinke, Institut für Medizingeschichte, Bühlstrasse 26, CH – 3012 Bern, Tel.: 0041 (0)31 631 84 29

Presseerklärung: Mit großer Bestürzung haben wir, die unterzeichneten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, von der Kündigung von Prof. Dr. Iris Ritzmann durch die Leitung der Universität Zürich erfahren. Wir können nicht nachvollziehen, wie die Universität Zürich eine so verdiente und hoch angesehene Wissenschaftlerin entlassen konnte.   Iris Ritzmann hat während fünfzehn Jahren (bis zur Neubesetzung der Institutsleitung im Jahr 2011) die wissenschaftliche Arbeit am Medizinhistorischen Institut und Museum der Universität Zürich (MHIZ) und dessen wissenschaftliches Niveau fast im Alleingang und unter widrigsten Bedingungen garantiert. Sie hat dabei die Anerkennung durch die Scientific Community als hervorragende Wissenschaftlerin und Medizinhistorikerin gewonnen, was sich in vielen Vortragseinladungen, Keynotes und in Originalarbeiten in peer-reviewed Zeitschriften sowie Sammelbänden niederschlug.

Diese hervorragende Qualität der Arbeit von Iris Ritzmann zeigte sich auch jüngst in der Untersuchung der am MHIZ betreuten Dissertationen durch eine von der Universität Zürich eingesetzte Expertenkommission. Während die Betreuungsqualität des ehemaligen Institusdirektors sowie des Konservators als überwiegend mangelhaft begutachtet wurde, wurde einer Reihe weiterer Dissertationen aus dem Zürcher Institut eine hervorragende Qualität attestiert. Wer auch nur annähernd mit den Zürcher Verhältnissen vertraut ist, weiss, dass es sich um von Iris Ritzmann betreute Dissertationen handeln muss. Dass die Universität dies verschwieg, spricht Bände.   Vor 11 Monaten hatte die Universität Zürich Iris Ritzmann im Zusammenhang mit der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung wegen allfälliger Weitergabe des Jahresberichts des MHIZ und einem Expertengutachten zur Objektsammlung freigestellt. In dieser langen Zeit hat die Staatsanwaltschaft keinerlei Hinweise oder gar Beweise bekannt gemacht.

Dennoch hat die Universität an der Freistellung festgehalten und Iris Ritzmann in ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit massiv behindert. So durfte sie Einladungen zu Vorträgen nur mit schriftlicher Genehmigung durch den kommissarischen Leiter des Instituts und die Rechtsabteilung annehmen und musste nach offenbar willkürlich ausgesprochenen Verboten auf die Teilnahme an mehreren  internationalen Tagungen verzichten.   Die Universität hat zudem der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich offenbar Zugang zu den Metadaten von E-Mail- und Telefonkontakten von Uni-Angehörigen mit Journalisten erteilt. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, ist dies nicht nur in krasser Weise unverhältnismäßig, sondern ein absolut untolerabler Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von allen an der Universität tätigen Wissenschaftler Innen und Mitarbeiter Innen, gegen den wir auf das  Schärfste protestieren.

Was auch immer Iris Ritzmann an Kontakten mit der Presse oder im Hinblick auf die Weitergabe von Informationen aus dem  Medizinhistorischen Institut an die Presse im Einzelnen vorgeworfen wird, so ist doch sehr deutlich festzuhalten, dass die vom Steuerzahler finanzierte Universität grundsätzlich dem Öffentlichkeitsprinzip untersteht. Als ständig in der Öffentlichkeit stehende, mit der Presse kommunizierende Wissenschaftler haben wir alle immer wieder „Pressekontakte“, in denen zum Teil auch Hintergrundinformation für die Journalisten weitergegeben werden; anders kann eine Presse, die diesen Namen verdient, auch gar nicht arbeiten, und wir sehen es nicht als unsere Aufgabe an, diese Arbeit  der Presse zu behindern. Eine Universität, die sich in einer  liberalen Gesellschaft mit einer freien Presse vor dieser Art von selbstverständlichen Kontakten zwischen Wissenschaft und Medien fürchtet, hat ein grundsätzliches Problem: sie träumt vom Überwachungsstaat.

Die Vorwürfe, die nun offenbar zur Entlassung von Prof. Ritzmann geführt haben, sind in keiner Weise auch nur annähernd gewichtig genug, um die Entlassung einer Professorin zu rechtfertigen, die seit vielen Jahren hervorragende Arbeit in Forschung und Lehre leistet und sich mit grossem persönlichen Engagement im In- und Ausland für ihr Fach einsetzt. Man kann sich des Verdachts nicht erwehren, dass die Universität hier glaubt, ein Bauernopfer bringen zu müssen, um politischem Druck nachzugeben. Leider ist das Opfer viel grösser, als die Universität meint. Hier wird nicht nur eine  angesehene Professorin entlassen, hier wird die Wissenschaft der Politik untergeordnet.

Die Universität hat es in der seit über einem Jahr dauernden Affäre am MHIZ verpasst, sich aktiv für die Standards von Forschung und Lehre einzusetzen. Es ist aber die jahrelange Missachtung dieser Standards, die zum vor einem Jahr eskalierten Konflikt am MHIZ geführt hat. Es wäre an der Zeit, dass die Universität diese Hintergründe genau untersucht und öffentlich bekannt macht. Solange die Universität eine rein administrative, personalrechtliche und für sie möglichst einfache Lösung sucht, in der die Fehler der Vergangenheit unter den Teppich gekehrt werden, solange wird der  Schaden, den sie bisher dem Fach der Medizingeschichte und der Schweizer Universitätslandschaft zugefügt hat, weiter bestehen.

Wir raten daher der Universität Zürich dringend an: Prof. Dr. Iris Ritzmann wieder als Wissenschaftlerin an der Universität Zürich anzustellen, und zwar in einer Funktion, in der sie ihrer wissenschaftlichen Arbeit in vollem Umfang nachgehen kann die langjährigen Missstände am MHIZ zu untersuchen und mit allen nötigen Dokumenten öffentlich bekannt zu machen die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, ob der Staatsanwaltschaft  tatsächlich Metadaten von E-Mailverkehr und Telefonkontakten von  Universitätsangehörigen zugänglich gemacht wurden und zu erklären,  inwiefern dies rechtens und verhältnismäßig ist.   Wir alle schätzen die Universität Zürich sehr, und viele von uns haben mit ihr und ihren Mitarbeitern intensiv zusammengearbeitet. Umso mehr hoffen wir, dass die Universität Zürich diesen unseren eindringlichen Empfehlungen nachkommt.

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