Die SPD Bilanz von BJM Heiko Maas! Was hat Maas zwischenzeitlich geleistet? Auch die Ravensburger, Stuttgarter Justiz hat versagt, sie gehören mit zu den Spitzenreitern in Rechtsbrüchen&Rechtsbeugungen!

Was falsch ist, ist falsch und bleibt falsch, und wenn es auch durch tausend Urteile bestätigt wurde! Die Justiz in Deutschland und in Ravensburg privatisiert sich. Gisela Müller schreibt uns. Ein Jahreswechsel wird allgemein genutzt für einen Blick zurück, um dann den Blick auf die Zukunft, insbesondere auf das bevorstehende Jahr zu werfen. Die aktuelle politische Lage lädt ebenfalls dazu ein, haben doch gerade CDU/CSU sowie SPD Vorverhandlungen für die Neuauflage einer Großen Koalition geführt. So stellt sich allgemein die Frage, was hat die bisherige Große Koalition geleistet und was nicht. Was kann man von einer neuen Großen Koalition erwarten? Im Hinblick auf unsere Petition möchte ich hier nur das Augenmerk auf den Hauptadressaten unserer Petition lenken, nämlich auf den Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas. Am 17. Dezember 2013 wurde der SPD Politiker Heiko Maas vom damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck zum Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz ernannt und anschließend im Bundestag vereidigt. Am 24. Oktober 2017 wurde die Bundesregierung, also auch Heiko Maas durch den derzeitigen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier entlassen. Bis zur Ernennung einer neuen Regierung bleibt die bisherige Bundesregierung und somit auch Heiko Maas geschäftsführend im Amt. (Bis zur Benennung einer neuen Verfassung bleibt auch das Grundgesetz bestehen.) Ein Richter unter Verdacht! Fritz Bauer! Petition

Die SPD und CDU, CSU Maaslose Einschränkung der Versammlungsfreiheit: Das Volk wird wieder in den Untergrund gezwungen, so wie im 3. Reich? Sitzt der Geheimdienst bereits wieder in Kirchen und bei Versammlungen? „Der Lauscher an der Wand, hört seine eigene Schand?“

Presseecho: Eine Blick in die Presse zeigt ein eher dürftiges Bild. Marc Hujer schrieb in DER SPIEGEL (DER SPIEGEL 51 / 2016, S. 44): „In Berlin sollte Heiko Maas als Bundesjustizminister zum Gewinner werden, nachdem er im Saarland der ewige Verlierer war. Aber die alte Rolle wird er nicht los.„

Die BILD-Zeitung erinnerte: „Zu Beginn der Wahlperiode profilierte er sich mit dem Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung; später – unter dem Eindruck von Terroranschlägen in Europa und auf Druck des damaligen SPD-Chefs Gabriel – musste er diese dann doch auf den Weg bringen. Das bescherte ihm ein Glaubwürdigkeitsproblem.„

Ronen Steinke von DIE SÜDDEUTSCHE ZEITUNG kritisierte: „Es ist eine regelrechte Kaskade an Strafverschärfungen gewesen, die in diesen vier Jahren großer Koalition über die Republik niedergegangen ist. … Vieles, was unter der Ägide des Bundesjustizministers Heiko Maas neu hinzukam, war unnötige Aufblähung des Paragrafenwaldes.„

Und Thorsten Jungholt von DIE WELT meinte: „Justizminister Heiko Maas hat so viele Gesetzentwürfe durchs Kabinett gebracht wie kein anderer Ressortchef. … Für ein bedeutendes Erbe als Justizminister freilich reicht das nicht, das hat Maas selbst erkannt. Deshalb nahm er sich eines Themas an, das in der Rechtswissenschaft seit Urzeiten diskutiert wird und eines mutigen Politikers harrt: der Reform der Tötungsdelikte (Link: http://www.welt.de/143291360). Eine Neufassung von Mord und Totschlag, deren Tatbestände systematisch und sprachlich Fremdkörper im Strafgesetzbuch sind, wäre tatsächlich ein großer Wurf. Der Minister mobilisierte seine Juristen, setzte eine Expertenkommission ein. Doch er versäumte es, sein Vorhaben rechtzeitig mit der Union abzustimmen. Deshalb wird es keine Reform geben, sondern einen Rohrkrepierer.„

Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer kommentierte dieses in  DIE ZEIT so: „Eine Kommission wurde eingesetzt. Fast zwanzig Rechtsexperten schrieben 1.000 Seiten und legten einen Entwurf vor. Doch da wurde das Projekt wort- und grußlos beerdigt, weil bedeutende Wahlkämpfer der CSU sich vor ihrem Bierzelt-Publikum nicht mit Liberalismus blamieren wollten. Das war’s. Seither fragt kein Mensch mehr nach dem „unerträglichen Nazi-Recht“.“ Als Fazit zum Wirken von Heiko Maas als Justizminuster schrieb Thomas Fischer in DIE ZEIT: „Wer dreimal die Woche als Erfinder einer neuen „Strafrechts-Lücke“ gepriesen werden will, dem bleibt fürs Nachdenken nicht viel Zeit, selbst wenn er so schnell ist wie Bundesjustizminister Heiko Maas.„

Wenig schmeichelhaft fragte das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL in der Affäre um die Ermittlungen gegen Netzpolitik.org: „Ist dieser Mann ein Lügenminister?“ Es ging darum, ob Maas dem damaligen Generalbundesanwalt Harald Range die Weisung erteilt hatte, ein juristisches Gutachten zu unterdrücken. Und fast schon mitleidig stellte DER SPIEGEL fest (DER SPIEGEL 3 / 2016, S. 39): „Was immer er in seiner Amtszeit noch erreichen wird, es wird kaum an das Erbe großer sozialdemokratischer Rechtspolitiker wie Gustav Heinemann anknüpfen.„

Auch Hendrik Wieduwilt von der FAZ ließ kein gutes Haar an Heiko Maas: „Den Justizminister hat das Glück verlassen: Die Musterklage kommt nicht, die Mietpreisbremse wirkt nicht. Jetzt kommt es auf sein Gesetz gegen Hass auf Facebook an.“ Mit letzterem war das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz gemeint. Gerade diesem Gesetz und damit auch seinem Urheber Heiko Maas stellte Sascha Lobo ein vernichtendes Zeugnis aus: „Selten ist in Deutschland ein dämlicheres Gesetz in Kraft getreten als das NetzDG: juristisch schlampig, technisch uninformiert und wahlkämpferisch schnellgeschossen. Gegen Hass im Netz hilft es auch nicht – im Gegenteil.„

Die eigenen Worte des Justizministers: Eigentlich hätte Heiko Maas lediglich seinen eigenen Worten Taten folgen lassen müssen, um einen bleibenden Eindruck als erfolgreicher Justizminister zu hinterlassen. Anlässlich des Neujahrsempfangs im Justizministerium am 29. Januar 2014 in Berlin hatte er gesagt: „Wer die Herausforderungen der Zukunft meistern will, muss seine Vergangenheit kennen. Für die deutsche Justiz ist klar: Sie hat eine doppelte Schuld auf sich geladen: Sie hat sich an den Verbrechen der Nazi-Diktatur beteiligt und sie hat nach ‘45 fast nichts dafür getan, die Täter zur Verantwortung zu ziehen.„

Beides ist richtig. Zum einen hat die deutsche Justiz sich an den Verbrechen der Nazi-Diktatur beteiligt und nach ‘45 fast nichts dafür getan, die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Und zum anderen muss man seine Vergangenheit kennen, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Aber das Kennen der Vergangenheit allein reicht eben nicht aus. Man muss aus der Vergangenheit auch lernen wollen und die Fehler der Vergangenheit vermeiden wollen. Bezogen auf Heiko Mass` Aussagen über die deutsche Justiz muss man sich fragen, wie es sein konnte, dass eine Justiz, die nach 1945 laut Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland an Gesetz und Recht gebunden ist, untätig blieb und die Täter straflos davon kommen ließ. Denn Richter oder Staatsanwälte, die Täter straflos davon kommen lassen, machen sich selbst strafbar, nämlich wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt.

Aus der Vergangenheit lernen: Wie also konnten es Richter oder Staatsanwälte nach 1945 wagen selbst zu Straftätern zu werden, indem sie Nazi-Täter straflos davon kommen ließen? Die Antwort ist historisch lange geklärt, und ist nicht nur in der rechtshistorischen Fachliteratur sondern auch in Massenpublikationen nachzulesen, wie in dem Buch des renommierten Strafverteidigers Rolf Bossi (10.09.1923 – 22.12.2015) „Halbgötter in Schwarz“: „Um ihren eigenen Berufsstand nicht der Schande und der Verachtung und dem völligen Ansehensverlust preisgeben zu müssen, haben Deutschlands Richter sich ein exklusives Sonderrecht geschaffen, das die Verfolgung und Bestrafung von Unrechtsurteilen beinahe unmöglich macht. Ein wichtiger Baustein dazu war die Aushöhlung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung.“ (Rolf Bossi, in: Halbgötter in Schwarz, Deutschlands Justiz am Pranger, Goldmann Verlag, Seite 271).

Der Bundesgerichtshof hat nach 1945 den Straftatbestand der Rechtsbeugung so definiert, dass Rechtsbeugung de facto nicht strafbar war. Nach der damaligen – gesetzeswidrigen – Gesetzesauslegung konnte ein Richter oder Staatsanwalt nur wegen Rechtsbeugung bestraft werden, wenn er absichtlich – also zielgerichtet – das Recht verletzt hatte. Tatsächlich lag Rechtsbeugung von Gesetzes wegen bereits dann vor, wenn ein Richter schon billigend in Kauf nahm, dass er das Recht verletzt, ohne dass er eine entsprechende Absicht haben musste.
Dieses hat der Gesetzgeber im Jahre 1974 eindeutig klargestellt. Diese Klarstellung des Gesetzgebers kam deutlich zu spät. Denn die einschränkende Auslegung des Straftatbestandes des Rechtsbeugung durch den Bundesgerichtshof machte Richtern und Staatsanwälten deutlich, dass sie für Rechtsbeugung nicht bestraft werden würden. Denn sie wussten, dass ihnen kaum ein Kollege, sei es ein Richter oder Staatsanwalt, unterstellen würde, dass sie absichtlich gegen das Gesetz verstoßen würden. So konnte sie die NS-Täter laufen lassen, ohne selbst bestraft zu werden. Denn die Vorschrift, nach der sie sich strafbar gemacht haben, nämlich Rechtsbeugung, gab es nur auf dem Papier. Das Privileg, sich ungestraft strafbar zu machen, dehnte die deutsche Justiz nach 1945 so gar soweit aus, dass auch eine Strafbarkeit wegen anderer Delikte, also beispielsweise Strafvereitelung im Amt, dann entfallen soll, wenn eine Bestrafung wegen Rechtsbeugung nicht möglich ist (sogenannte „Sperrwirkung der Rechtsbeugung“).

Die Ursache für die Zweite Schuld, von der Heiko Maas im Hinblick auf das Nazi-Unrecht gesprochen hatte, war also, dass die deutsche Justiz den Straftatbestand der Rechtsbeugung einschränkend ausgelegt hatte und dem Straftatbestand der Rechtsbeugung ohne Gesetzesgrundlage eine Sperrwirkung gegenüber anderen Straftatbeständen angedichtet hatte. Wenn man aus der Vergangenheit lernen will und verhindern will, dass es nach der Zweiten Schuld der deutschen Justiz auch eine Dritte Schuld und so weiter gibt, muss man schauen, wie die deutsche Justiz heute den Straftatbestand der Rechtsbeugung auslegt. Leider muss man feststellten, dass der Bundesgerichtshof den Straftatbestand der Rechtsbeugung noch immer einschränkend auslegt und an der Sperrwirkung der Rechtsbeugung festhält. Nach der Klarstellung des Gesetzgebers im Jahre 1974, dass nicht nur eine absichtliche Rechtsverletzung sondern bereits eine billigend in Kauf genommene Rechtsverletzung als Rechtsbeugung strafbar ist, hat der Bundesgerichtshof die Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung in anderer Weise eingeschränkt. Nun sollen nur noch ganz schwerwiegende Rechtsverletzungen als Rechtsbeugung strafbar sein. Eine gesetzliche Grundlage, warum nicht jede Rechtsverletzung als Rechtsbeugung strafbar sein soll, ist nicht erkennbar. Die deutsche Justiz hat sich also erneut ein Rechtsbeugungsprivileg geschaffen.

Die Untätigkeit des Justizministers: Justizminister Heiko Maas hätte sich also um Demokratie und Rechtsstaat verdient machen können, wenn er der Selbstprivilegierung der Justiz mit Entschlossenheit entgegen getreten wäre und den Worten aus seiner Neujahrsrede vom 29. Januar 2014 hätte Taten folgen lassen. Er hätte nur unsere Petition und mein Schreiben vom 06.02.2014 an ihn aufgreifen und zum Anlass nehmen müssen, eine lange überfällige Reform der Strafbarkeit der Rechtsbeugung vorzunehmen, wie sie bereits im Jahre 1997 von den Professoren Dr. Dr. hc. Günther Bemmann, Hagen, Dr. Manfred Seebode, Leipzig, Dr. Günter Spendel, Würzburg, (Rechtsbeugung – Vorschlag einer notwendigen Gesetzesreform, Zeitschrift für Rechtspolitik, 1997, Heft 8, Seite 307f) vorgeschlagen und ausformuliert worden war. Dann hätte er sich aber mit der Richterschaft anlegen müssen, die ihr Rechtsbeugungsprivileg sicherlich nicht freiwillig aufgeben will. Diesen Konflikt hat Heiko Maas gescheut.

Mit dieser Untätigkeit hat sich Heiko Maas nicht nur um Demokratie und Rechtsstaat nicht verdient gemacht, sondern er hat der Demokratie und dem Rechtsstaat sogar Schaden zugefügt. Denn mit jeder ungestraften Rechtsbeugung nimmt das Vertrauen der Bevölkerung in Rechtsstaat und Demokratie ab, nehmen Enttäuschung und Frustration zu und haben Populisten Zulauf, die Demokratie und Rechtsstaat ablehnen. Wenn man also einen Blick in die Zukunft wirft, kann man aus rechtsstaatlicher Sicht nur hoffen, dass Heiko Maas nicht wieder Justizminister wird. Denn nach der Erfahrung der letzten vier Jahre ist kaum zu erwarten, dass er die Stärke besitzt, für die seit langem nötige Reform der Strafbarkeit der Rechtsbeugung zu sorgen.

RRRedaktion: DIE RAVENSBURGER JUSTIZ BLEIBT BIS HEUTE LERNUNFÄHIG! Ist es nur die Arroganz Macht oder der Dummheit? Die SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP, die Altparteien als Versager und als Blamage für die ganze Welt!

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http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzesverschaerfungen-der-minister-der-unnoetigen-paragrafen-1.3564394

https://www.welt.de/politik/deutschland/article157946068/Nach-aussen-verbindlich-nach-innen-mit-harter-Hand.html

https://www.welt.de/politik/deutschland/article143291360/Warum-Moerder-nicht-mehr-Moerder-heissen-sollen.html

http://www.spiegel.de/spiegel/heiko-maas-seine-wahre-rolle-im-netzpolitik-org-fall-a-1110689.html

Die Bilanz von BJM Heiko Maas

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