Die Polizeigewerkschaft informiert und die RRRedaktion deckt auf! Wer Frieden will, muss streiten können! Alarmstufe Rot! Der Abschied vom gesunden Menschenverstand?

RRRedaktion: Eine Knechtschaft, die wir lieben sollen? Mit Sicherheit stirbt die Freiheit! Das gesamte Volk ist nicht böse, nur einzelne Menschen sind es. Der Obrigkeitsstaat, die Bußgeldrepublik und der „Unmündige Bürger?“ Die Regel-Wut des Staates, Behörden machen PR Kampagne für die Wirtschaft? Die Polizei mischt sich in das Leben der Bevölkerung ein? Alles wird in Deutschland und durch die EU geregelt und 24 Stunden von der Polizei kontrolliert: Sex mit Kondome, die Pommes, die Bratwurst, das Brot, die Volksfeste, die Gartenparty, der Toilettendeckel, das Auto, das Elektroauto, das Elektrofahrrad, Internet, Telefon, die private Post, das Konto, bis in die Privatsphäre. Gleichsetzung von Kranken mit Straftäter, die CDU, CSU bundesweite Seehofer, Herrmann-Söderresierung hat begonnen. Deutschland schafft sich ab und Mengele, Eichmann, Freisler leben wieder? Wie viele Politiker und Beamte sind in Deutschland neurologisch KRANK? Jeder einzelne in Deutschland wird wieder heimlich überwacht, so wie damals, aber keiner kontrolliert die Kontrolleure, jetzt kommt das Bargeld dran? Buchvorstellung: Herzlich währt am längsten. Eine kämpferische und höchst leidenschaftliche Neuerscheinung für alle, die sich endlich eine funktionierende Streitkultur wünschen.“

Auch Oberschwaben steht Pranger: Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen! Die Ravensburger CDU Engler Super-Sporthalle geht vor Menschenrechte, wer macht wieder das Rennen für den Neubau? Wer die CDU, Grüne kommunale Auftragserteilung und die informellen Absprachen hinter vorgehaltener Hand, zum Beispiel in Ravensburg, Weingarten, Biberach kennt, der weiß wovon wir schreiben! Fakt ist: Unsere Recherchen zeigen, sie beweisen eindeutig die wahre Korruption und wie millionenfache Steuerhinterziehungen nicht geahndet, sondern vertuscht, verschleiert werden. Da spielt die politisierte, die weisungsbefugte Staatsanwaltschaft, der Polizei einen Streich und schützen so ihre Täter, vor allem wenn Politiker und Prominente darin verwickelt sind. Da begehen sogar Beamte Straftaten durch Strafvereitelung im Amt, sie werden ja von ganz oben gedeckt. Die Commerzbank, die OFD Karlsruhe (Heck), die Ravensburger CDU Rapp, Engele, Grüne, FDP Connection. Finanzamt Widmaier, Polizei, Staatsanwaltschaft und die Justiz. (Wolf, Strobl, Schuler, Lucha, Engler, Boger, Mönig, Sievers, Rapp, Bau BM Bastin, BM Blümcke, Dörr, (Schall) Grewe, Stürmer (Rotary Club) und diverse IHK Wirtschaft`s Freunde), sie bilden gemeinsam einen undurchdringbaren Komplott, eine gefährliche Vereinigung? In Ravensburg und in Stuttgart ticken die Uhren des RECHTS anders, das Recht wird je nach politischer Gesinnung gebeugt, Vetternwirtschaft und eine Hand wäscht die andere, dass war schon immer der CDU Leitsatz in BaWü. Die Polizei meint, Korruption sei kein Kavaliersdelikt sondern ist eine Straftat, nur nicht in Ravensburg und nicht in Stuttgart, hier stellt sich das BKA Blind. Die UN, die USA und Brüssel sind längst alarmiert. Deutschland wird derzeit in Großbritannien und in den USA verklagt, auch Ravensburg ist mit dabei. Für die Wiedergutmachung erlittenem Unrechts vieler Menschen stehen private Haftungsansprüche und Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe im Raum.

Ungerechtigkeit muß sichtbar gemacht werden: Tarnen, Willkür, tricksen, vertuschen, drohen, beleidigen, diskreditieren, denunzieren, nach dieser Methode versuchen Behörden, Beamte, Polizei, Justiz und Staatsanwaltschaft immer wieder die Politik für ihre eigenen Interessen zu beeinflussen, zu mißbrauchen und die Öffentlichkeit in die Irre zu führen. Man konstruiert etwas und greift sogar Journalisten an, wenn sie über Wahrheiten und Missstände berichten, sie aufdecken. Ist es wieder soweit, daß politisch unbequeme, kritische Menschen unter fadenscheinigsten und unsinnigen Behauptungen sogar eingesperrt werden können und niemand tut etwas? In Deutschland fehlt die Solidarität, deshalb hat der Staat ein leichtes Spiel mit dem Volk, so wie damals. Der neue Auftrag gegen Bargeld, ist es ein Banken Plädoyer der Polizei für die Bargeldabschaffung? Hunderte von Geldautomaten werden bereits abmontiert. Die Korruptions Vorfälle, die Bestechungsskandale reichen bin in den Europarat, überall wird nur noch gemauschelt und das Volk ausgeplündert.

„Wenn man Straftaten unter dem Deckmantel eines Politikers und Beamtenstatus begeht, der gehört vor ein internationales Gericht gestellt“. „Wenn man Lügner an die Spitze gelangen lässt. Schmierer zu Schriftführern macht. Betrügern zu Kassierern. Fälscher zu Protokollanten. Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht, dann stimmt wirklich etwas nicht“.

Polizeigewerkschaft: Auftrag gegen Bargeld. Korruption verursacht Schäden in Millionenhöhe. Korruption ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Die behördliche Baugenehmigung oder die Auftragsvergabe einer Firma im Gegenzug für teure Geschenke, Luxusreisen oder hohe Geldbeträge: Korruption findet in allen Bereichen statt – in der Wirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Institutionen und sogar in der Politik. Der Schaden ist weiterhin hoch.

Das Bundeslagebild Korruption des Bundeskriminalamts (BKA) zeigt: 2016 wurden rund 6.500 Korruptionsstraftaten erfasst. Trotz sinkender Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr ist dadurch ein wirtschaftlicher Schaden von etwa 123 Millionen Euro entstanden. Der tatsächliche Schaden dürfte jedoch um ein Vielfaches höher sein. Denn das große Problem bei Korruptionsdelikten ist, dass der Großteil der Straftaten nie ans Tageslicht kommt. Fachleute gehen von einem Dunkelfeld von über 90 Prozent aus. Die Polizei ist daher auf die Hilfe von Hinweisgebern angewiesen. Nahezu jedes fünfte Ermittlungsverfahren, das 2016 in Deutschland wegen Korruptionsverdacht eingeleitet wurde, geht auf einen externen Hinweis zurück. Diese erfolgen sowohl offen, also unter Nennung des eigenen Namens, als auch anonym. Anzeichen, die für Korruption im Rahmen einer Auftragsvergabe sprechen können: unvollständige oder fehlerhafte Akten, wechselhafte und unübliche Entscheidungen, Entscheidungen ohne vorherige Prüfung, Verzicht auf Kontrollen und Reklamationen, Verzicht auf öffentliche Ausschreibung, Einrichtung von Hinweisgebersystemen: Die Polizei, die Behörden aber auch Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, wie sie Hinweise entgegennehmen können, beispielweise über: Ansprechpartner in Firmen bzw. Verwaltungen, einen externen Vertrauensanwalt bzw. Ombudsmann ein Bürgertelefon bzw. eine Hotline, ein webbasiertes Hinweisgebersystem.

Fallbeispiel: Polizei Niedersachsen. Bei der Polizei Niedersachsen wurde bereits vor mehr als 10 Jahren ein webbasiertes Hinweisgebersystem eingerichtet. Dieses ist mit der Homepage der Polizei Niedersachsen verlinkt. Darüber sind seit 2008 rund 1.700 Hinweise eingegangen, die vom LKA Niedersachsen bearbeitet werden. Darüber können die Hinweisgeber vollständig anonym bleiben, wie Thomas Dombek von der Zentralstelle Korruption/Interne Ermittlungen beim LKA berichtet: „Wir haben technisch tatsächlich keine Möglichkeit, den Hinweisgeber zurückzuverfolgen.“ Geht eine Meldung ein, wird der Hinweisgeber belehrt, dass er sich durch bewusste Falschangaben strafbar machen kann. Zudem wird er darauf hingewiesen, keine Angaben zu machen, die Rückschlüsse auf seine Identität zulassen. Denn sobald die Polizei Anhaltspunkte hat, wer der Hinweisgeber ist, ist sie verpflichtet, ihn zu ermitteln. „Dann müssen wir die Person als Zeugen laden“, erklärt der Experte. Zudem kann der Hinweisgeber einen Postkasten einrichten, mit dem auch weiterhin eine anonyme Kommunikation mit der Polizei möglich ist. Dombek und sein Team erleben jedoch auch immer wieder, dass sich anonyme Hinweisgeber nach einiger Zeit bewusst dazu entscheiden, ihre Identität doch preiszugeben. „Wir haben immer wieder Fälle, bei denen uns jemand anonym wertvolle Informationen gegeben hat, aber sich nach einiger Zeit bereit erklärt, offen als Zeuge auszusagen.“

Fit fürs Elektroauto: Was müssen Autofahrer beachten? Immer mehr Menschen steigen auf E-Autos um. Das Interesse an privater Elektromobilität steigt: Derzeit sind weltweit bereits mehr als drei Millionen elektrisch betriebene Autos auf den Straßen unterwegs, so das Ergebnis einer Untersuchung des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW). Zudem gibt es in Deutschland immer mehr Carsharing-Angebote, die Fahrzeuge mit Elektroantrieb zur Verfügung stellen. Auch viele Fahrschulen reagieren auf den klimafreundlichen Trend und bieten ihren Fahrschülerinnen und Fahrschülern die Möglichkeit, die Führerscheinprüfung im E-Auto abzulegen. Doch was müssen Autofahrerinnen und Autofahrer beachten, wenn sie sich ans Steuer eines Elektroautos setzen?

So kommen Sie sicher ans Ziel: Aus rechtlicher Sicht muss man für die Fahrt mit dem Elektroauto keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, außer einen gültigen Führerschein zu besitzen. Auch das Fahren mit einem Hybrid-Auto ist weitestgehend unproblematisch. Dennoch gelten im Vergleich zum klassischen Verbrennungsmotor beim Elektroantrieb einige Besonderheiten, auf die sich Autofahrerinnen und Autofahrer einstellen müssen. Beispielsweise kann ein E-Auto deutlich schneller beschleunigen, da das maximale Drehmoment sofort zur Verfügung steht. Um Unfälle beim Anfahren zu vermeiden, muss das Fahrverhalten entsprechend angepasst werden. Hinzu kommt, dass alle Elektrofahrzeuge über ein Automatikgetriebe verfügen. Wer zuvor nur mit einem Schaltwagen gefahren ist, muss sich daher erst einmal umgewöhnen. Was außerdem zu beachten ist: Elektroautos verursachen kaum Geräusche, weshalb Fahrradfahrer oder Fußgänger sie häufig erst viel später wahrnehmen. Insbesondere beim nahezu geräuschlosen Anfahren oder Rangieren muss besonders auf andere Verkehrsteilnehmer geachtet werden.

Fahrprüfung mit dem E-Auto: Wer die Führerscheinprüfung mit einem Elektroauto absolviert, erhält einen voll gültigen Führerschein – dieser gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die auch ein Automatikgetriebe besitzen. Wenn man diese Einschränkung umgehen möchte, sollte die Fahrprüfung auf einem Schaltwagen erfolgen. Fahrschülerinnen und Fahrschülern, die mit einem Schaltgetriebe üben, empfiehlt der Verband der TÜV (VdTÜV) dennoch, während der Ausbildung einige Fahrstunden auf einem E-Fahrzeug zu nehmen. Zudem ist es nach Einschätzung des Verbands sinnvoll, sich mit den vorhandenen Assistenzsystemen vertraut zu machen, die in den Elektroautos verbaut sind. „Mittlerweile gibt es viele unterschiedliche Assistenzsysteme, etwa für den Spurwechsel, oder auch Einparkhilfe. Je nach Hersteller und Modell kann es hier Unterschiede geben“, erklärt Frank Schneider vom VdTÜV. „Das gilt natürlich für normale Autos genauso. Daher ist es immer wichtig, sich damit auseinanderzusetzen – egal ob E-Auto oder nicht.“ Wer sich für eine Fahrausbildung oder einen Auffrischungskurs mit einem Elektro- oder Hybridfahrzeug interessiert, sollte bei den lokalen Fahrschulen nachfragen.

Sicher auf dem Elektrofahrrad. Pedelec-Fahrkurse für Erwachsene: Elektrofahrräder liegen im Trend. Nach Einschätzung des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) sind 2017 rund 680.000 Elektrofahrräder in Deutschland verkauft worden. Die Tendenz ist steigend. Nicht nur die klassischen Pedelecs für den Stadtverkehr werden beliebter, sondern auch elektrounterstützte Trekkingräder und Mountainbikes – insbesondere bei jungen und aktiven Menschen. Doch viele Erstnutzer sind beim Fahren zunächst unsicher. Deshalb bietet der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) Bonn/Rhein-Sieg in Kooperation mit den Volkshochschulen Bonn und Bornheim/Alfter Pedelec-Fahrkurse für Erwachsene an.

Lernen während man fährt: Learning by doing: Unter diesem Motto übt Paul Kreutz mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern seiner Pedelec-Kurse das sichere Fahren auf dem Elektrofahrrad. Die Idee dafür kam dem Leiter der ADFC-Radfahrschule Bonn/Rhein-Sieg während einer Radtour durch den Bonner Kottenforst. „Vor mir fuhr eine Familie mit kleinen Kindern, die plötzlich anhielten. Dann rauschte ein älterer Herr auf dem Pedelec vorbei. Wäre ihm eines der Kinder plötzlich in den Weg gelaufen, hätte er nicht schnell genug bremsen können“, berichtet Kreutz. Die Teilnehmerzahl der Kurse ist auf acht Personen beschränkt. Obwohl die Trainings immer samstags stattfinden, damit auch Berufstätige teilnehmen können, melden sich überwiegend ältere Menschen an. „Sie sind plötzlich viel schneller unterwegs als mit einem regulären Fahrrad. Das sorgt für Unsicherheit.“ Man muss kein Pedelec zum Kurs mitbringen, sondern kann eines ausleihen. Der schützende Helm ist dabei immer Pflicht. Zudem muss jeder erst einmal beweisen, dass er oder sie überhaupt Fahrradfahren kann. „Wer schon ohne Motorunterstützung unsicher ist, den schicke ich zuerst noch einmal in unsere regulären Anfänger-Radfahrkurse.“

Elektrofahrrad: Bei einem Elektrofahrrad kann sich die Nutzerin oder der Nutzer während der Fahrt durch einen Elektromotor unterstützen lassen. Das klassische Elektrofahrrad ist das Pedelec. Es ist rein rechtlich dem normalen Fahrrad gleichgestellt.
Modelle

Es gibt drei unterschiedliche Typen von Elektrofahrrädern: Pedelecs (engl. Ped(al), ele(ctric), c(ycle)) unterstützen die Fahrerin oder den Fahrer mit einem Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Der Unterstützungsgrad kann meist in Stufen eingestellt werden und ist abhängig von der Pedalkraft oder der Trittfrequenz. Schnelle Pedelecs, auch S-Pedelecs oder S-Klasse genannt, funktionieren wie ein Pedelec. Die Motorunterstützung wird jedoch erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. E-Bikes sind Fahrräder mit einem Motor, der manuell gesteuert werden kann – unabhängig davon, ob die Fahrerin oder der Fahrer in die Pedale tritt oder nicht. Umgangssprachlich wird der Begriff häufig für alle Elektrofahrrad-Typen gleichermaßen verwendet.

Nutzungsvorschriften: Vor dem Kauf eines Elektrofahrrads sollte man sich im Detail informieren. Denn für die verschiedenen Modelle bestehen unterschiedliche Nutzungsvorschriften: Das Pedelec ist dem normalen Fahrrad gleichgestellt. Demnach muss man auf dem Radweg fahren, sofern er benutzbar ist und ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet. Es besteht keine Altersbeschränkung oder Helmpflicht. Das Tragen eines Helms ist dennoch zu empfehlen. Das S-Pedelecs ist ein Leichtkraftrad. Für die Nutzung sind eine Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungskennzeichen erforderlich, das am hinteren Teil angebracht wird. Zudem müssen ein Rückspiegel und Seitenrückstrahler vorhanden sein. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren und eine entsprechende Fahrerlaubnis ist erforderlich. Es besteht Helmpflicht. Innerorts dürfen keine Radwege genutzt werden. Beim E-Bike werden ebenfalls ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Wenn es schneller als 20 km/h fahren kann, ist ein Helm Pflicht.

Tuning: Vom Tuning ist grundsätzlich abzuraten, denn das Fahren mit einem getunten Elektrofahrrad auf öffentlichen Straßen ist illegal. Dabei ist es unerheblich, ob das Tuningelement ein- oder ausgeschaltet ist – man macht sich immer strafbar. Abgesehen davon kann Tuning sehr gefährlich sein: Mit der erhöhten Geschwindigkeit nimmt auch das Unfallrisiko zu.

 

 

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