In einem ordentlichen Staat muß es „Verständlich, einfach und gerecht zugehen“! Keine Ausplünderung und Enteignung von Arbeitnehmer und der Wirtschaft!

Der Bund der Steuerzahler informiert: Steuermehreinnahmen für Schuldenabbau und Entlastungen einsetzen! Länger Zeit für die Körperschaftsteuererklärung – Unternehmer dürfen Papierformulare nutzen! Unternehmer, die ihre Körperschaftsteuererklärung für 2017 selbst anfertigen, dürfen die Erklärung bis zum 31. August 2018 abgegeben – und zwar ausnahmsweise auch in Papierform. Auf diese Sonderregelung macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam. Nach dem Gesetz muss die Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2017 eigentlich bis zum 31. Mai 2018 elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Doch dies wird den Unternehmen in diesem Jahr nicht möglich sein, da die Finanzverwaltung das erforderliche Programm- Modul zur Übersendung der Körperschaftsteuererklärungen voraussichtlich erst Ende Juli bereitstellt. Ursache für die späte Verfügbarkeit seien umfassende Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuererklärung, so das Bundesfinanzministerium in einer Mitteilung vom 12. April 2018.

Betroffen davon sind beispielsweise GmbHs, die ihre Körperschaftsteuererklärung ohne Steuerberater abgeben. Bereits im Jahr 2015 und 2017 konnten die Formulare nicht pünktlich bereitgestellt werden. In diesem Jahr bietet die Finanzverwaltung allerdings eine Zwischenlösung an: Die betroffenen Steuerzahler können ihre Körperschaftsteuererklärung bis zum 31. August 2018 in Papierform oder  elektronisch abgeben. Die erforderlichen Papierformulare stehen beim Bayerischen Landesamt für Steuern online zum Ausdrucken zur Verfügung. Vor allem diejenigen, die mit einer Erstattung von Körperschaftsteuer rechnen, sollten ihre Erklärung zeitnah abgeben, rät der Bund der Steuerzahler, um zügig an das Geld zu kommen.

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg: Steuermehreinnahmen für Schuldenabbau und Entlastungen einsetzen – Bund der Steuerzahler sieht Finanzministerin Sitzmann auf gutem Kurs, fordert aber zusätzliche Maßnahmen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unterstützt Finanzministerin Sitzmann in ihrem Vorhaben die Schuldentilgung des Landes zu erhöhen. Aufgrund der aktuellen Steuerschätzung kann das Land in den Jahren 2018 und 2019 mit zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von 1,4 Milliarden Euro rechnen. Es ist richtig, Mittel für die Schuldentilgung zu verwenden. Das ist im Sinne zukünftiger Generationen. Darüber hinaus sieht der Bund der Steuerzahler aber auch Spielraum für Entlastungen. Seit Jahren steigt die Steuer- und Abgabenbelastung der Steuerzahler an. Dieser Trend muss endlich umgekehrt werden. Das Land kann seinen Beitrag dazu leisten, indem es die Grunderwerbsteuer senkt und so jungen Familien die Schaffung von Wohneigentum erleichtert. Außerdem kann das Land über den Bundesrat darauf drängen, die Einkommensteuerbelastung zu reduzieren. Hier vermisst der Bund der Steuerzahler allerdings den Willen der Landesregierung. Nach Auffassung des Steuerzahlerbundes wäre es nur fair, wenn ein Teil der Steuermehreinnahmen an diejenigen zurückgegeben wird, die für die komfortable Einnahmesituation sorgen und das sind die Steuerzahler.

Verständlich, einfach und gerecht: Diese Anforderungen müssen aus meiner Sicht für die Bewertung bei der Grundsteuer gelten. Die Grundsteuer ist eine Volkssteuer, denn alle zahlen sie. In erster Linie die Eigentümer von Grund und Boden, aber auch Mieter zahlen sie über ihre Nebenkostenabrechnung. Dieser Grundsatz ist auch richtig, denn dadurch wird ein wichtiger Bezug zum Leben in der Kommune hergestellt. Nicht selten steigen die Grundsteuersätze, weil Kommunen mehr Geld benötigen. Ob diese Steuererhöhungen gerechtfertigt sind, darüber lässt sich dann in der Gemeinde streiten. Doch wie berechnet sich eigentlich die Grundsteuer, und was ist die Bemessungsgrundlage? Ich meine, bei so einer wichtigen Steuer sollte jeder diese Fragen ungefähr beantworten können, aber leider weit gefehlt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben wir nun die Chance für eine Reform, die das Bewertungsverfahren verständlich, einfach und gerecht macht. Deshalb plädiere ich für ein einfaches Flächenmodell. So kann jeder Eigentümer und Mieter anhand von

Grundstücksgröße und Wohnfläche nachrechnen, wie viel Grundsteuer er zahlen muss. Zudem führt nicht jede Wertsteigerung des Grundstücks automatisch zu höheren Steuern. Es gibt sogar noch einen dritten Vorteil: Dieses Bewertungsmodell könnte schnell umgesetzt werden. In unseren Gesprächen mit der Politik werben wir für dieses Modell. Zugleich pochen wir darauf, dass insgesamtkeine Mehrkosten auf die Bürger zukommen. Da stehen viele Politiker in der Pflicht, dieses Versprechen auch einzuhalten. Schließlich wird von allen Parteien bezahlbarer Wohnraum gefordert. Nun haben es unsere Bundes- und Landespolitiker in der Hand. Aber wir müssen auch sehr aufmerksam auf die Kommunen blicken. Nicht selten werden jetzt Erhöhungen von Hebesätzen diskutiert, damit man für die Reform eine gute Ausgangsposition hat.Ring frei für die nächste Runde an der Steuerfront. Hier müssen wir als Verband Flagge zeigen und danken für Ihre Unterstützung, liebe Leserin und lieber Leser. (Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler)

RRRedaktion: Zum „GERECHt“ sein gehört auch das Verhalten der Landesregierung. Baden-württembergischer AfD-Landtagsabgeordneter Emil Sänze: Kretschmann uneinsichtig – Geburtstagsfeier auf Staatskosten verursacht Ministerpräsidenten keine Magenschmerzen, ihn besorgt eher seine zu enge Daimler S-Klasse!

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