Zweite Volksinitiative „Schule in Freiheit“ startet. Mehr Demokratie fordert mehr Verbindlichkeit für Instrument der Volksinitiative. Bildunsgpflicht statt Schulpflicht auch für Baden-Württemberg, Ravensburg und Weingarten!

cache_2418553876Schule muss Spaß machen: Am 29.4.13 startet die zweite Volksinitiative „Schule in Freiheit“ des Berliner OMNIBUS für direkte Demokratie. Bis Oktober hat die Initiative Zeit, die notwendigen 20.000 Unterschriften zu sammeln. Ihr Ziel ist, pädagogische Freiheit an den Berliner Schulen zu etablieren. Diese sollen zukünftig Inhalte und Qualitätsmaßstäbe ihrer Arbeit eigenständig gestalten können. Darüber hinaus soll Schulen weitgehende organisatorische Selbstständigkeit zugestanden werden. Für Schulen in freier Trägerschaft wird Gleichberechtigung gegenüber staatlichen Schulen gefordert, dies betrifft besonders die Finanzierung. Bereits 2010 hatte der OMNIBUS eine erste Volksinitiative „Schule in Freiheit“ durchgeführt, die von rund 30.000 Berlinerinnen und Berlinern unterstützt wurde. Ein Teil der Forderungen wurde von der damaligen rot-roten Landesregierung angenommen. Daran möchte die zweite Initiative nun anknüpfen, außerdem werden in diesem zweiten Anlauf nun konkrete Umsetzungsvorschläge vorgelegt. Informationen zur Volksgesetzgebung in Berlin Schule in Freiheit Kritik an Privatuni: Eine Elite von naiven Automaten

Anders als in den meisten Bundesländern wird in Berlin zwischen einer Volksinitiative und dem dreistufigen Verfahren, das zum Volksentscheid führt, unterschieden. Die Volksinitiative führt lediglich zu einer Befassung mit dem Anliegen im Abgeordnetenhaus. Möchte die Initiative ihr Anliegen dem Volk zur Abstimmung vorlegen, so muss sie nochmals das gesamte dreistufige Verfahren durchlaufen. Der Vorteil der Volksinitiative ist, dass sie auch von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit unterzeichnet werden kann und im Vergleich zur ersten Stufe eines Volksbegehrens zwingend im Abgeordnetenhaus behandelt werden muss – inklusive Rederecht der Initiatoren.

Mehr Demokratie kritisiert jedoch die Abtrennung der Volksinitiative von der dreistufigen Volksgesetzgebung. „Wenn sie beispielsweise wie in Brandenburg in das Verfahren der Volksgesetzgebung integriert wäre, würde dies einen ganz anderen Druck entfalten. Dann könnten auf die Volksinitiative gleich die weiteren Stufen der Volksgesetzgebung folgen“, so Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher der Landesverbandes. „Immerhin wurden in Brandenburg etwa ein Drittel der Volksinitiativen mindestens teilweise vom Landtag übernommen.“ In Berlin wurden  bisher vier Volksinitiativen durchgeführt. Während eine die Unterschriftenhürde nicht erreichte, wurden die restlichen drei vom Abgeordnetenhaus größtenteils abgelehnt.

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