Die Totengräber der Demokratie und der Freiheit! Schicksalsabend für die Grundrechte. Bundestag peitscht die Total Überwachung durch! Deutschland hinter Gittern, wie Deutschland zum Gefängnisspitzenreiter aufsteigt!

Archiv-Bündnis für immer!

Eine zerrissene Gesellschaft?: Die Wahrheit liegt auf der anderen Seite! Blinder Gehorsam und Stasi Forever? Schily sagte schon damals, jeder Deutsche ist ein Verbrecher, man muss ihm nur das Gegenteil beweisen! Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure? Hinter die Kulissen zu schauen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos. (Prof. Dr. Hans Herbert von Armin, Verfassungsrechtler) Warum sitzt de Mazière immer noch in einem Ministeramt, obwohl er im Sachsensumpf verwickelt ist und Maas im Spendenskandal, Schäuble mit Schmiergelder in seiner Schublade? Entwickelt sich unsere Polizei zur inneren, militärischen Rambo-Armee, gegen das eigene Volk gerichtet, sind alle Bürger dann der Willkür ausgesetzt? Polizist wörtlich: Wir werden definitiv nicht auf die eigene Bevölkerung einknüppeln, unterschreiben das alle Polizei Beamte? Sicher nicht in Ravensburg! Wann wird offiziell das Grundgesetz aufgelöst? Deutscher Bundestag behandelt heute eine Vielzahl an Gesetzen, die den Datenschutz und die Grundrechte massiv einschränken. Heute am 27.4.2017 beschäftigt sich der Deutsche Bundestag mit vier verschiedenen Gesetzen, die es in sich haben und stimmt diesen voraussichtlich zu: dem Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz DSAnpUG-EU, der Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes, dem Fluggastdatengesetz und dem Gesetz zur Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern. Die Piratenpartei Deutschland kritisiert eine Vielzahl der grundrechtseinschränkenden Maßnahmen aufs Schärfste. 2017 ist Bundestagswahl!

• Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz DSAnpUG-EU (Drucksachen 18/11325, 18/11655, 18/11822)
• Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes (Drucksache 18/11163)
• Gesetz zur Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern (Drucksachen 18/11162 und 18/11584)
• Fluggastdatengesetz (Drucksache 18/11501)

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweis (eID) wurde aufgrund des Drucks vieler Sachverständiger, die Mängel festgestellt hatten, von der Tagesordnung heruntergenommen. Aufgeschoben ist sicher nicht aufgehoben. Die kaum freiwillig genutzte Funktion muss optional bleiben. Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und Spitzenkandidat in Nordrhein Westfalen für die Bundestagswahl: „Die Bundesregierung nutzt die aktuell vorherrschende Angst vor terroristischen Bedrohungen zur möglichst widerstandslosen Durchsetzung von Gesetzen, die in einem Umfeld rationaler und sachbezogener Betrachtungsweisen nur sehr schwierig realisierbar gewesen wären. Alle vier genannten Gesetze werden durch die Große Koalition von CDU und SPD durchgesetzt, obwohl ein Großteil der Sachverständigen den Gesetzesvorschlägen an mehreren Stellen schwerwiegende Mängel und in Teilen sogar Verfassungswidrigkeit attestiert hat. Es ist damit bereits jetzt absehbar, dass alle vier Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angefochten werden müssen!“

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, erläutert weiter: „Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird durch die Ergänzungen der DSAnpUG-EU der Bundesregierung systematisch umgedeutet und ausgehöhlt. Anstatt den Bürgern der EU ein verlässliches Regelwerk zum Schutz ihrer Daten zu bieten, wird so auf nationaler Ebene der Möglichkeit der Überwachung Tür und Tor geöffnet. Gegen viele Regelungen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken bzw. sie verstoßen gegen geltendes EU-Recht.“

Massiver Umbau des Rechtsstaats: Beim BKA-Gesetz und beim „Gefährder-Gesetz“ geht es um einen massiven Umbau des Rechtsstaats: die Einführung einer Fußfessel für Gefährder, die Datenerfassung und der Zugriff der Polizeibehörden sollen erheblich ausgeweitet werden. Im Mittelpunkt soll ein zentrales Datenbanksystem stehen, bei dem bisherige strikte Zweckbindungsregelungen wegfallen oder abgesenkt werden. Patrick Schiffer dazu: „Lothar de Maizière gibt damit die Losung ‚Jeder ist verdächtig‘ aus, denn wer einmal erfasst wurde, wird langfristig gespeichert. Aus unserer Sicht ist das ein Dammbruch und die Überschreitung einer weiteren roten Linie in Richtung Überwachungsstaat.“

Datensammelwut jetzt auch im Flugverkehr: Das Fluggastdatengesetz ist zudem eine zur Terrorabwehr unnötige, aber zur Kontrolle der Reisebewegungen der Bevölkerung wirksame und deshalb gefährliche Maßnahme. Legalisiert wird damit erstmalig, dass massenhaft Daten gesammelt werden, die nach Belieben der Sicherheitsbehörden nach Mustern und „Auffälligkeiten“ durchsuchbar sind. Bis zur automatisierten Bewertung und Erstellung einer „No fly List“ ist es dann nur noch ein winziger Schritt. Zur Verabschiedung im Bundestag befindet sich heute ebenfalls das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Der neue Paragraf §114 Strafgesetzbuch, genannt „tätlicher Angriff“ ahndet zukünftig Straftaten mit einer Mindeststrafe von 3 Monaten Freiheitsstrafe.

PIRATEN plädieren für Augenmaß statt Symbolpolitik: Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, dazu: „Diese Maßnahme ist aus unserer Sicht reine Symbolpolitik. Angriffe gegen Beamte und Rettungskräfte sind bereits jetzt strafbar und können demnach mit aktuell verfügbaren rechtstaatlichen Mitteln geahndet werden. Zudem geht die Diskussion um den Entwurf von einer falschen Grundlage aus, denn eine eigene Fallzählung der „tätlichen  Angriffe“ auf Polizeibeamte existiert in der erwähnten Form so nicht. Spezielle ‚Sonderstrafen‘ einzuführen halten wir für den falschen Weg, die Sicherheit von Beamten oder Rettungskräften im Einsatz zu erhöhen. Eine Verbesserung der personellen und materiellen Ausstattung ist hierbei weitaus zielführender. Der Gesetzesentwurf selbst muss zumindest die Regelungen zum Mitführen gefährlicher Gegenstände anhand der sogenannten „Verwendungsabsicht“ berücksichtigen. Es ist zum Beispiel nicht unüblich einen Radschlüssel in einer Unfallsituation bei sich zu haben – ohne dass damit automatisch Peronen gefährdet werden. Auch muss die Rechtssprechung die Möglichkeit des „minderschweren Falles“ erhalten. Soviel Augenmaß muss sein.“

Diesen Artikel bewerten
5 von 5 Sternen bei 1 Stimme(n).
Weitere Artikel aus der Kategorie

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.

Verwendung von Cookies: Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Ok Mehr Informationen

Cookies