FDP-Antrag – Landtag wird sich mit Bürgerbeteiligung in den Landkreisen beschäftigen müssen! Wir fordern Volksentscheide wie in der Schweiz!

Mehr Demokratie e.V.: Demokratische Systeme stehen heute an vielen Orten im Gegenwind. Dabei kommt die Kritik aus ganz unterschiedlichen Ecken – sowohl Reaktionäre als auch Revolutionäre begegnen der Demokratie mit Skepsis. Doch auch das Volk kann zum Feind dieser Regierungsform werden. Einführung des bundesweiten Volksentscheids sind längst überfällig. Landkreise bisher bei der Bürgerbeteiligung völlig vergessen. Seit langem fordert Mehr Demokratie e.V., Bürgerbeteiligungs-Instrumente​ endlich auch auf Landkreisebene zu etablieren. „Was es auf Landesebene und in den Kommunen schon seit fast 70 Jahren gibt, darf für die Ebene dazwischen nicht fehlen“, so Edgar Wunder, Landessprecher von Mehr Demokratie e.V. in Baden-Württemberg. Neben Hessen ist Baden-Württemberg das letzte Bundesland, das Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und Einwohneranträge in den Landkreisen nicht zulässt. (Fragwürdige „Nicht-Zulassung“ des Kita-Volksbegehrens ist unvereinbar mit der Rechtspraxis beim Stuttgart 21-Volksentscheid! Auch die CDU Ravensburger Rapp Bürgermeister und die GemeinderäteInnen verhalten sich gerne „Diktatorisch“ sie wollen an liebsten den Obrigkeitsstaat wieder einführen, von einer direkten Demokratie sind sie noch weit entfernt.)

Im zurückliegenden Jahr hatte bereits ein von Mehr Demokratie e.V. koordiniertes breites Bündnis, dem u.a. Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, DIE LINKE, DGB, BUND, NABU, der Bund der Steuerzahler, Junge Liberale, Jusos und Grüne Jugend angehören, mit der Sammlung von Unterschriften für einen Volksantrag begonnen, um dieses Ziel zu erreichen. „Der zugrunde liegende Gesetzentwurf wird nun in Absprache mit uns durch die FDP-Fraktion in den Landtag eingebracht“, freut sich Wunder. Dadurch konnte auf die weitere Sammlung von Unterschriften für den Volksantrag verzichtet werden, weil nun der Landtag ohnehin über den Gesetzentwurf debattieren müsse, was das Ziel des Volksantrags war.

„Man kann ganz leicht aufzeigen, dass die von den wenigen Gegnern der Bürgerbeteiligung auf Landkreis-Ebene bislang vorgebrachten Bedenken haltlos sind“, erklärte Wunder. Denn schließlich existieren Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Landkreisen fast aller anderen Bundesländern schon seit vielen Jahrzehnten, so dass man die Folgen gut abschätzen könne. Beispielsweise spielten Partikularinteressen und Standortfragen bei Bürgerentscheiden auf Landkreisebene überhaupt keine Rolle. „Das Gebiet eines Landkreises ist viel zu groß, als dass sich bei  dem immer noch hohen Quorum, örtliche Sonderinteressen durchsetzen könnten“. Das zeige die Erfahrung in anderen Bundesländern.

Wolle Baden-Württemberg in der Liga moderner Beteiligungs-Demokratien mitspielen, könne es sich nicht länger leisten, die Landkreise einfach auszuschließen. „Wir hoffen, dass im anstehenden Kommunalwahlkampf allen Parteien klar wird, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht und Baden-Württemberg endlich nachziehen muss!“

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