Neue Richtervereinigung – Die Justiz muss es mit jeder Macht in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft aufnehmen können. Recht nur noch auf Kredit? – Rüffel für langsamen Richter? – Richterliche Unabhängigkeit – Keine Politisierung der Justiz!
„Neue Richtervereinigung“: Vereinigt seit 1987, gesellschaftskritische Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Die Justiz muss es mit jeder Macht in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft aufnehmen können und es auch dürfen – Die Justiz muss die ihr anvertrauten Entscheidungen unabhängig von politischen und ökonomischen Interessen treffen können. Justiz kann unterdrücken oder befreien. Daher ist es wichtig, wie Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte denken und das die Justizstrukturen, in die sie eingebunden sind, stimmen. Die Gesellschaft braucht das Recht, um der Gerechtigkeit möglichst nahe zu kommen. NRV PDF STG BZ Beck Felser SDZ OLG SD SÜDZ Es wird gefordert, die Justiz aus der obrigkeitsstaatlicher Abhängigkeit von der Exekutive zu befreien. Die Rechtssprechende Gewalt darf nicht mehr den Justizministern unterstehen, sondern hat ihre legitimatorische Rückbindung allein durch das Parlament zu erfahren. Die an den Karriereinteressen Einzelner ausgerichteten hierarchischen Strukturen sind im Interesse einer inneren Demokratisierung der Justiz aufzulösen. Die NRV will die Grund- und Menschenrechte stärken. Sie kämpft für die Freiheit aller Menschen, die Gleichberechtigung der Geschlechter und den Abbau überflüssiger Machtstrukturen. Sie fordert Solidarität, soziale Gerechtigkeit und Fairness mit besonderem Blick auf Schwache und auf Minderheiten. Sie setzt sich ein für Gerechtigkeit und Sicherheit, gegen Krieg und gegen die Zerstörung der (menschlichen)- und natürlichen Lebensgrundlagen. NR SWR StgZ
Wer sich in Deutschland keinen Anwalt leisten kann, erhält ihn kostenlos durch die Prozesskostenhilfe. Ein geplantes Gesetz könnte dieses Kernprinzip des sozialen Rechtsstaates aufweichen. Deutsche Anwälte sind empört. Rüffel für langsamen Richter: „Vorhalt und Ermahnung“ lautet die Betreffzeile des Schreibens. Darin wirft die Präsidentin des Karlsruher Oberlandesgerichts einem ihrer Richter vor, er brauche zu lange für seine Urteile und bearbeite zu wenige Verfahren. Eine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit?
Richterliche Unabhängigkeit: Während die organisatorische Eigenständigkeit – Autonomie – der Judikative eine einstweilen unerfüllte Forderung der Neuen Richtervereinigung ist, ist die richterliche Unabhängigkeit verfassungsrechtlich gewährleistet. Gleichwohl wird sie immer wieder gefährdet oder gar verletzt. Die Auseinandersetzung mit diesem für die Rechtsstaatlichkeit zentralen Thema ist der Neuen Richtervereinigung wichtig. Hier werden wenige Dokumente vorgestellt, die diese Thematik betreffen. Die Thematik wird thematisch von der Fachgruppe Justizstrukturen und Gerichtsverfassung sowie von der Fachgruppe Gewaltenteilung begleitet.
Im Interesse der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger will die NRV dafür Sorge tragen, dass Rechtsprechung nicht herrschenden Interessen, sondern allein der Gerechtigkeit dient. Die Justizgewährung darf deshalb nicht durch Eingriffe in die Unabhängigkeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie der Richterinnen und Richter beeinträchtigt werden. Unter den herrschenden Bedingungen tritt die NRV ein für transparente und demokratische Entscheidungsprozesse in der Justizverwaltung, eine die Vielfalt der gesellschaftlichen Verhältnisse widerspiegelnde Personalpolitik, Arbeitsbedingungen, die auch in aufwändigeren Verfahren eine umfassende Bearbeitung frei von äußerem Druck erlauben, um den an die Justiz gestellten hohen Anforderungen gerecht zu werden, eine umfassende (über-)fachliche Aus- und Weiterbildung, ausgerichtet am Bild einer kritischen Richter- und Staatsanwaltschaft
Suspendierung der Präsidentin des OLG Karlsruhe gefordert: Die Neue Richtervereinigung hat vom Justizminister des Landes Baden-Württemberg gefordert, die sofortige Suspendierung der Präsidentin des Oberlandesgerichts Karlsruhe Prof. Dr. Hügel einzuleiten. Anlass ist ein in der bundesdeutschen Justizgeschichte bislang beispielloser Versuch einer Gerichtspräsidentin, einen Richter mit dienstrechtlichen Maßnahmen im Ergebnis zu einer Änderung seiner richterlichen Arbeitsweise zu zwingen. Konkret wird dem Kollegen unter Bezugnahme auf zweifelhaftes Zahlenmaterial zwar „nur“ vorgeworfen, weniger als der Durchschnitt der Kollegen am Gericht zu erledigen. Tatsächlich sollen die Maßnahmen aber ganz gezielt bewirken, dass der Richter, dessen persönlicher und zeitlicher Arbeitseinsatz außer Frage steht, „irgendwie“ mehr erledigt und damit die bei ihm anhängigen Rechtsachen weniger sorgfältig bearbeitet, als von ihm in seiner richterlichen Unabhängigkeit für erforderlich gehalten wird.
Peter Pfennig, Sprecher der Fachgruppe Gewaltenteilung, erklärt: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen (Art. 97 Abs. 1 GG). Dieser Schutz besteht gerade gegen Maßnahmen von Gerichtsvorständen, die sich gerne als Dienstvorgesetzte eigener Art sehen und unstatthaften Einfluss auf die richterliche Entscheidungsfindung nehmen wollen. Die unerhörten Vorgänge am Oberlandesgericht Karlsruhe belegen überdeutlich, dass Prof. Dr. Hügel bislang ungestraft ganz in diesem Sinn agieren kann. Statt sich jedem Eingriff in die tatsächliche Arbeitsweise eines Richters zu entsagen, vergreift sie sich zu gefährlichen Einschüchterungsversuchen „unbequemer“ Richter wie zu Kaisers Zeiten, die in ihrer Tragweite sogar über die sog. Backhaus-Affäre hinausgehen.
Es ist zwar gut, dass zu dem skandalösen Vorgehen in Fachbeiträgen bereits deutliche Worte gefunden worden sind, die es als greifbar rechtswidrig entlarven (Wittreck, Durchschnitt als Dienstpflicht?, NJW 2012, 3287). Auch wenn die unzulässigen Maßnahmen durch die damit befassten Gerichte aufzuheben sind, ist dies mittlerweile genauso wenig ausreichend wie der Ausgang der beim Justizminister eingelegten Dienstaufsichtsbeschwerde abgewartet werden kann: Da Prof. Dr. Hügel sich in den laufenden Rechtsbehelfsverfahren sogar in rechtswidrige, weil geheime Sonderuntersuchungen versteigt und damit – wenn auch vergeblich – versucht, ihren Tabubruch nachträglich zu rechtfertigen, ist sie als Gerichtsvorstand schon jetzt nicht mehr tragbar. Sie ist in dieser Eigenschaft dringend aus dem Verkehr zu ziehen. Bevor also weiterer, möglicherweise nicht mehr gutzumachender Schaden für das Ansehen der Justiz entsteht, hat Herr Stickelberger umgehend die Suspendierung von Prof. Dr. Hügel von ihrem Präsidentenamt zu veranlassen.”
Anmerkung der RRRedaktion: Disziplinarische Maßnahmen erforderlich, ein dringendes Eingreifen und für sofortige, personelle Veränderungen am: Gerichtsbezirk Ravensburg, Sigmaringen, Konstanz und in Stuttgart. Siehe die vielen politisch, motivierten Justizskandale in BaWü und in ganz Deutschland. Justiz- und Rechtspflege Schandfleck Ravensburg-Weingarten-Tettnang! (RRRedaktion-Recherchen!)
Bürger und Journalisten/innen fordern einen unabhängigen Justizombudsmann, der auch Richter/innen bei Fehlverhalten anklagen kann. Wir fordern eine neutrale Urteilsprüfkommission und eine turnusmäßige Berufsfähigkeitsprüfung für Beamten/innen! Befangenheitsanträge und Dienstaufsichtsbeschwerden sind aus dem Wirkungsbereich der Amtsgerichts Direktoren- und Gerichtspräsidenten zu befreien.
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