Pedro Sánchez will sich nicht an spanische Verfassung halten und verliert entscheidende Abstimmung! Solidarität mit Katalonien – für das Recht auf friedliche Selbstbestimmung!

Prof. Dr. Axel Schönberger- Deutschland: Deutlich und klar haben die beiden katalanischen Parteien Pdecat und ERC die sozialistische spanische Minderheitsregierung in Madrid aufgefordert, die spanische Verfassung zu beachten und Katalonien das in dieser zwingend verankerte Selbstbestimmungsrecht endlich zuzugestehen. Pedro Sánchez hat dies verweigert und sich damit in die ochlokratische Tradition der rechtskonservativen Vorgängerregierung unter Mariano Rajoy gestellt, die mit der von ihr vorgenommenen Anwendung des Artikels 155 der spanischen Verfassung in einer Form, wie sie von der Verfassung nicht gedeckt war, unter mutmaßlichem Verstoß gegen das spanische Strafgesetzbuch und damit in mutmaßlich kriminell zu nennender Weise ein demokratisch gewähltes Parlament absetzte und Katalonien monatelang diktatorisch regierte. Vermutlich bedeutet dies das Ende seiner kurzen und glanzlosen Regierungszeit. Bericht vom 12.2.19.

Wenn in einer Ehe der Gatte seine Gattin fortwährend schlägt und diese daraufhin die Scheidung begehrt und das Recht auf Ehescheidung in der Rechtsordnung des betreffenden Landes verankert ist, kann der Gatte nicht einfach behaupten, er interpretiere diese Rechtsordnung so, daß eine einmal geschlossene Ehe dennoch für immer und ewig unauflöslich sei. Wenn die Gattin dann von ihm fordert, ihr Recht auf Ehescheidung anzuerkennen, wird man nicht ihr mangelnde Kompromißbereitschaft oder erpresserische harte Forderungen, sondern vielmehr ihrem Gatten ein gesetzwidriges und völlig unakzeptables Verhalten vorzuwerfen haben. In einer solchen Situation gibt es keinen vernünftigen Kompromiß, sondern einfach nur das Recht, das auf der Seite der Gattin und nicht auf der des gewalttätigen Gatten ist. So einfach ist das.

Es ist eine demagogische Nebelkerze Spaniens, die Behauptung zu verbreiten, die UN-Charta sehe kein Recht auf Selbstbestimmung für Katalonien vor. Das hat in dieser Form ja auch niemand behauptet. Die UN-Charta datiert vom 26. Juni 1945; nur in wenigen Punkten wurde sie danach geändert. Charta der Vereinten Nationen und Statut des Internationalen Gerichtshofs.

Das kollektive Menschenrecht der Völker auf Selbstbestimmung wurde dagegen als universelles, allen Völkern dieser Welt gleichermaßen zukommendes und unteilbares Menschenrecht in den beiden großen Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen — aufgrund seiner Wichtigkeit gleich zu Beginn derselben — festgelegt, auf die sich die katalanische Seite bezieht:

1. «Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte» (IPbpR / iccpr)
2. « Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte» (IPwskR / icescr)

Spanien hat sich dem Recht beider Menschenrechtspakte bedingungslos unterworfen, indem es sie international verbindlich am 26. April 1977 signierte und am 30. April 1977 im spanischen Gesetzblatt (Boletín Oficial de Estado) veröffentlichte (BOE 103, 30. April 1977, S. 9337- 9343 bzw. BOE 103, 30. April 1977, S. 934-39347). Anders als von der den spanischen Regierungen unter Mariano Rajoy und Pedro Sánchez in eklatant unwahrer Form behauptet, ist das Recht auf Selbstbestimmung jedes der Völker Spaniens eindeutig Bestandteil der katalanischen Rechtsordnung. Die Katalanen sind im Recht, wenn sie auf ihrem Recht bestehen, aber Spanien ist eben kein funktionierender Rechtsstaat und hat insbesondere ein parteiisch beschließendes Verfassungsgericht, das immer wieder dazu beiträgt, Katalonien wie eine Kolonie zu unterdrücken und buchstäblich zu knechten.

Nun behauptet die spanische Regierung fortwährend, das kollekive Menschenrecht auf Selbstbestimmung gelte in einer angeblich «vorbildlichen» Demokratie wie Spanien nicht. Einschlägig sei dagegen die spanische Verfassung, welche ebenso wie das internationale Recht kein Recht auf Selbstbestimmung eines der Völker Spaniens vorsehe.

Beide Behauptungen sind unzutreffend. Zum einen sind Menschenrechte — das macht sie ja gerade aus — universell und unentziehbar. Kein Land, das die Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen so wie Spanien vorbehaltlos als zwingendes internationales Recht anerkannt hat, darf gegen sie verstoßen. Spanien ist vielmehr verpflichtet, Katalonien und den Katalanen ihre Menschenrechte zu garantieren

Da sich das internationale Recht ständig weiterentwickelt, hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen im Oktober 2008 den Internationalen Gerichtshof in Den Haag zur Frage der Abspaltung des Kosovo von Serbien angerufen und um ein Rechtsgutachten gebeten, ob die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vom 17. Februar 2008, die unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker, aber entgegen der serbischen Verfassung und dem Willen der serbischen Bevölkerungsmehrheit des Gesamtstaates erfolgte, gegen internationales Recht verstoße. Der Internationale Gerichtshof hat in einer viel beachteten Entscheidung diese Frage klar verneint. Die «Accordance with international law of the unilateral declaration of independence in respect of Kosovo» datiert vom 22. Juli 2010.

Manche Staaten wie beispielsweise China und Spanien kritisierten diese Entscheidung. Deutschland zählte zu den ersten Staaten, welche die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo aufgrund des Selbstbestimmungsrechts der Völker anerkannten. Auf dasselbe Recht hatten sich die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik im übrigen bei ihrer Wiedervereinigung gestützt. Die Unabhängigkeitserklärung Kataloniens vom 27. Oktober 2017 hat somit nicht gegen internationales Recht verstoßen und ist als Rechtsfigur gültig. Es bedürfte eines neuen Referendums des katalanischen Volkes, um sie zu widerrufen. Das spanische Verfassungsgericht hat hierfür keine Zuständigkeit.

Hat Spanien nun das Recht, internationale Verträge wie die von ihm unterzeichneten Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen nach seinem Belieben bzw. im Lichte seiner eigenen Verfassung auszulegen? Die Antwort lautet eindeutig nein. Das «Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge» (WÜRV) (Vienna Convention on the Law of Treaties (VCLT)) ist die völkerrechtlich bindende Grundlage für die Auslegung auch der beiden Menschenrechtspakte. Artikel 26 und 27 dieses Übereinkommens, dem sich Spanien unterwarf, sind eindeutig und erlauben es Spanien nicht, eine eigene Interpretation etwa der Menschenrechtspakte vorzunehmen oder nationales Recht wie die spanische Verfassung über zwingendes internationales Recht wie die beiden Menschenrechtspakte zu stellen. Pacta sunt servanda. Nicht mehr und nicht weniger. Vienna Convention on the Law of Treaties.

Es ist des weiteren eine unwahre Behauptung, daß die spanische Verfassung das im spanischen Gesetzblatt veröffentlichte Recht auf Selbstbestimmung der Völker nicht kenne. Artikel 10 Abs. 2 der Verfassung des Königsreichs Spanien von 1978 verpflichtet Spanien eindeutig, die von der spanischen Verfassung garantierten Grundrechte und Freiheiten im Lichte und in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte und insbesondere dem zwingenden Recht (ius cogens) der beiden von Spanien unterzeichneten großen Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen auszulegen. Aber damit nicht genug: Artikel 96 Absatz 1 der Verfassung des Königreichs Spanien von 1978 bestimmt gleichfalls zwingend, daß von Spanien ratifizierte, gültige internationale Verträge — die beiden von Spanien vorbehaltlos ratifizierten großen Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen fallen eindeutig darunter — Teil des spanischen Rechts sind und ihre Inhalte nur auf dem in diesen Verträgen selbst vorgesehenen Weg oder in Übereinstimmung mit den allgemeinen Normen des internationalen Rechts aufgehoben, abgeändert oder ausgesetzt werden dürfen.

Es gibt somit nichts zu verhandeln und es gibt auch keinen Raum für Kompromisse in der Frage, ob den Katalanen das Recht auf Selbstbestimmung zusteht. Es ist ein unentziehbares Menschenrecht des katalanischen Volkes, das von der spanischen Verfassung garantiert wird und das etwaige entgegengerichtete Rechtsnormen des spanischen Staates zwingend bricht. Spanien erzählt der internationalen Gemeinschaft nun schon seit Jahren ein Märchen, ohne daß der behauptete Sachverhalt etwa von den deutschen Medien in gebotener Weise überprüft wird. Die gleichfalls in der spanischen Verfassung postulierte Einheit Spaniens — das wichtigste Vermächtnis des Diktators Francisco Franco — richtet sich gegen einen Angriff oder eine Einmischung von außen, nicht aber gegen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung eines der Völker des Vielvölkerstaates Spanien.

Ein journalistisches Armutszeugnis sind daher bezüglich des von den Katalanen eingeforderten Menschenrechts auf Selbstbestimmung Formulierungen wie die folgende:

«Doch in Barcelona versteht man unter Dialog nur das Erfüllen von Forderungen, die mit der spanischen Verfassung nicht in Einklang zu bringen sind.» (Hans-Christian Rößler, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14. 2. 2019, S. 1).

Eine derartig einseitige und in Teilen unwahre Berichterstattung wie die der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu Spanien und Katalonien, die sich nun bereits über Monate erstreckt und der Leserschaft wahrheitswidrige Propaganda der spanischen Regierung als vermeintliche Tatsachen weitergibt, dürfte gegen die Vorschriften des Deutschen Pressekodex verstoßen. „Für diesen Prozess wurden alle geltenden Regeln verändert“.

Wäre den betreffenden Korrespondenten der FAZ eine vorsätzliche Falschberichterstattung nachzuweisen, so wäre der Vorwurf einer «Lügenpresse» nicht weit hergeholt. Aber vermutlich wissen sie es einfach nicht besser, recherchieren schlampig, sprechen vermutlich kein Katalanisch und informieren sich lediglich einseitig aus spanischen Quellen, die unisono die Propaganda der spanischen Regierung unter das Volk bringen und sich dabei im übrigen eines Antikatalanismus befleißigen, der eine Schande nicht nur für Spanien, sondern für ganz Europa ist. Die derzeitige Hetze und Pogromstimmung in Madrid erinnert bisweilen an das nationalsozialistische Deutschland der frühen Jahre und die damalige Verhetzung der Juden. Es ist schade, daß die FAZ keine kompetenteren Auslandskorrespondenten zur Verfügung zu haben scheint und derart unausgewogen, in Teilen unwahr und falsch über die Katalonien-Krise berichtet.

Abschließend seien für diejenigen, die sich selbst informieren möchten, einige Hinweise zur weiterführenden Lektüre gegeben:

Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4 Teil 5 Teil 6

Aufmarsch der Spalter in Deutschland: Rechte und Linke Altparteien und die Antifa (SA), greifen in Deutschland wieder das Volk und ihre Kritiker an! Grundrechte werden durch den Staat verletzt und oft nicht eingehalten. Angriffe gegen die Meinungs- und Pressefreiheit gibt es nicht nur in Spanien, sondern auch in Deutschland, bereits in der gesamten EU. Die Politik hat sich wie in Spanien auch in Deutschland verabschiedet. Wie Deutschlands politisierte Justiz die Demokratie angreift und sogar Journalisten abstrafen will. Auch ein Deutschland, das die Menschenrechte verachtet und bereit ist, sich von einer rechtsstaatliche Demokratie abzuwenden, die es derzeit nicht ist, wird weiterhin in Europa gerne gesehen sein. Die Medien hetzen mal wieder gegen die Katalanen, die UN ist erschüttert. Deutschland, Spanien und die EU werden bei der Weltgemeinschaft immer unbeliebter. In Spanien ist es der neue Franco, in Deutschland ist es wieder wer? „Glaube nichts und prüfe selbst„, ein Diplomat bestätigt uns den Wandel, den Umbau in Deutschland und in Europa und erklärt uns wo die „Achse des Bösen“ liegt. Spanien und die Türkei bilden für die EU die Migrationsachse für die Umsiedelung, Völkermord und Kriege in Europa gehören jetzt wieder zum Alltag.

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