Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung e.V! Datenschutz für Alle! Dieses Jahr steht der DAT unter dem Motto „Fehlerkultur in der Rechtspflege“.
Wer die Welt verändern will, muss sie kennen: Es sind wieder einige Dinge passiert, über die es zu berichten lohnt. Überwachung bis ins Schlafzimmer verhindern! Das Gesetz zur Privatisierung von Zensur muss weg. Beherrschendes Thema der letzten Wochen war das neu Datenschutzrecht. Am 24.05.218 läuft die zweijährige Übergangsfrist ab, und die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt europaweit in Kraft. Anders als bei einer Richtlinie muss eine Verordnung nicht in nationales Recht transformiert werden, sondern gilt direkt. Die DSGVO ist in allen EU Ländern unmittelbar anwendbar. Gesetze eines Mitgliedstaates der EU, die der Verordnung widersprechen, dürfen ab dem 24.05.2018 nicht mehr angewandt werden. Nationale Gesetze können die Verordnung flankieren und in einzelnen Punkten ergänzen, müssen aber im Einklang mit der Verordnung stehen. Merkel`s Rückgrat! dsgvo
Da die Verordnung nach dem Marktortprinzip anwendbar ist, gilt sie für alle Unternehmen die ihre Dienste in der EU anbieten, also auch für Google, Amazon, Facebook und Co. Durch die DSGVO werden die Rechte der Verbraucher gestärkt. Sie erhalten weitreichende Informationsrechte, ein Recht auf Vergessen und ein Recht auf Berichtigung und Löschung Ihrer Daten. Diese Veränderungen stoßen nicht überall auf Gegenliebe und so konnten zahlreiche Versuche beobachtet werden, diese Rechte abzuschwächen bzw. den Nutzern die erforderliche Erlaubnis für die Verarbeitung ihrer Daten abzutrotzen. Sobald man das Internet nutzen will, wird man aufgefordert, neue Nutzungsbedingungen abzusegnen, Datenschutzerklärungen zu bestätigen oder Einstellungen zu überprüfen.
Wer beispielsweise zurzeit die Suchmaschine Google aufruft, muss, bevor er mit der Suche fortfahren kann, diversen neuen Bestimmungen zustimmen. Wenn man dann einfach alles bestätigt, um schnell weitersuchen zu können, erklärt man sich damit einverstanden, dass Google mit dem Datensammeln und -auswerten weitermacht, wie bisher. Wenn man verhindern will, dass die gesammelten Daten zusammengeführt, analysiert und für personalisierte Werbung genutzt werden muss man sich durch diverse Menüs klicken und teilweise dramatische Warnungen ignorieren bis man am Ziel ist. Falls man es eilig hat und unbedingt Google benutzen möchte, kann man der Abfrage entgehen, in dem man in den privaten Modus seines Browsers wechselt und den Schutz vor Aktivitätsverfolgung aktiviert. Wenn Google nicht weiß mit wem es zu tun hat, fragt es auch nicht nach einer Genehmigung.
Das Zusammenführen von Daten bedeutet, dass nicht nur die von dem jeweiligen Nutzer selber generierten Daten gesammelt werden, sondern gegebenenfalls auch Daten über den jeweiligen Nutzer, die oft aus anderen Quellen stammen. Marc Zuckerberg möchte da offensichtlich differenzieren. Als er Anfang April vor dem US-Kongress gefragt wurde, ob es eine Möglichkeit gibt, alle bei Facebook gespeicherten Informationen herunterzuladen, antwortete er, man könne alle Informationen, die man Facebook gegeben habe, einsehen. Da Facebook aber auch, von den Nutzern weitgehend unbemerkt, Daten über das Verhalten seiner Nutzer im Internet sammelt dürfte der Datenschatz deutlich größer sein.
Nach Angaben der Seite TechCrunch befinden sich Facebook-Tracker auf fast einem Viertel der bekanntesten einer Million Internetseiten. Laut TechCrunsch fehlen daher in Zuckerbergs Antwort diverse Angaben. Die Aufzählung der fehlenden Angaben wurde auf der Seite Netzpolitik.org wie folgt übersetzt:
…„Du wirst … keine Daten besuchter Webseiten in den Informationen finden, die du über dich selbst von Facebook anfordern kannst. Ebensowenig findest du eine komplette Liste an werbenden Firmen, die dich über Facebook mit ihren Anzeigen ins Visier nehmen. Auch wirst du andere persönliche Daten über di…
Aber nicht nur die multinationalen Konzerne versuchen den Datenschutz aufzuweichen, auch unser Nachbar Österreich hat diesen Monat erhebliche Anstrengungen unternommen um den Datenschutz aufzuweichen. Bei der Anpassung der Österreichischen Datenschutzgesetze an die DSGVO ist ein Gesetz herausgekommen, das so sicherlich nicht mehr im Einklang mit dem europäischen Recht stehen dürfte.
Das alles ist noch nichts zu dem, was in Fernost geschieht. Der Stadtstaat Singapur plant die vorhandenen gut 100.000 Straßenlaternen mit Überwachungskameras auszustatten. Die Kameras sollen der Gesichtserkennung dienen und dazu beitragen, Menschenmengen zu analysieren und die Aufklärung von Terroranschlägen zu überprüfen.
Bekanntermaßen gibt es ähnliche Versuche schon seit letztem Jahr auch am Berliner Bahnhof Südkreuz, anders als dort gilt in Singapur allerdings nicht die DSGVO oder ein vergleichbare Datenschutzregeln. Auch sind der Maßstab und das Ziel deutlich verschieden. Es macht einen Unterschied ob ein ganzes Land oder nur ein Bahnhof überwacht wird. In Fernost geht es außerdem offenkundig nicht nur um Prävention vor Gewalttaten sondern um die Lenkung der Massen. Vorbild für das Projekt in Singapur ist offenbar China, das schon vor Jahren verkündet hat, bis 2020 ein umfassendes System zur biometrischen Gesichtserkennung schaffen zu wollen, damit aufgrund der Überwachungsdaten jedem Chinesen ein „Social Credit Score“ zugeordnet werden kann, der dann „traditionelle Tugenden“ und eine „ehrbare Mentalität“ fördern soll.
Wer sich fragt wo all dies Optimierung wohl hinführen könnte, dem sei das Buch QUALITYLAND von Marc-Uwe Kling wämstens empfohlen. Dort wird auf schmerzhaft nachvollziehbare weise eine Welt geschildert, in der allwissende Algorithmen besser wissen was man braucht, als man selbst. In diesem Sinne – Achten Sie auf Ihre Daten! Ihr Jari Hansen
Gründungsmitglieder der Initiative
RA Dr. Sascha Böttner
RA Dr. Manuel Cadmus
RA Marin Gottschewsky
RA Jari Hansen
RA Dr. Christian Hilmes
RA Dr. Malte Passarge
RA Dr. Oliver Pragal
RA Wolfgang Prinzenberg
RA Dr. Oliver Sahan
RA Sabine U. Marx
RA Burkhardt Müller-Sönksen
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