Solidarität mit Katalonien – für das Recht auf friedliche Selbstbestimmung!

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Ist der Ruf erst ruiniert …: Prof. Dr. Axel Schönberger Deutschland. Diktatorisches Regime Spaniens in Katalonien soll vorerst bleiben!  Am 27. Oktober 2017 beschloß der spanische Senat eine nach Auffassung vieler Juristen verfassungswidrige Anwendung des Artikels 155 der spanischen Verfassung auf Katalonien, die in der Folge dazu führte, daß Spanien nicht nur — erstmalig in der Europäischen Union! — eine demokratisch gewählte Regierung unter Verstoß gegen organisches Recht des spanischen Staates und die Menschenrechte absetzte, sondern insbesondere auch eine verfassungswidrige Diktatur einsetzte und während der vergangenen mehr als sechs Monate Schäden in einem gewaltigen Ausmaß anrichtete.

International ging man in den letzten Tagen davon aus, daß Spanien seiner eigenen Ankündigung folgen und nach der Wahl eines katalanischen Präsidenten und der Ernennung seiner Minister die Anwendung des Artikels 155 der spanischen Verfassung wieder beenden würde. Doch ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert! Die Führer der drei Parteien, die im postdemokratischen Spanien derzeit das Sagen haben — der rechtsaußen stehende Partido Popular, die in Teilen rechtsextreme Partei Ciudadanos und die der deutschen SPD nahestehende sozialistische Partei Spaniens —, Mariano Rajoy, Albert Rivera und Pedro Sánchez haben kurzfristig verabredet, die Veröffentlichung der Nominierung der katalanischen Minister durch den exekutiven katalanischen Präsidenten Quim Torra vorläufig auszusetzen, um so den Artikel 155 weiterhin anwenden und Katalonien wie in den letzten Monaten diktatorisch von Madrid aus regieren zu können.

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Wer das spanische Recht kennt und die Vorfälle der letzten Monate verfolgt hat, kann Spanien auf keinen Fall guten Gewissens als demokratischen Rechtsstaat bezeichnen. Nachdem der spanische Kritokrat Pablo Llarena den öffentlichen Aufforderungen der spanischen Regierung pflichtschuldig Folge geleistet und ohne ersichtlichen rechtlichen Grund drei gewählten katalanischen Abgeordneten, die alle drei im vollständigen Besitz ihrer aktiven und passiven Rechte als Parlamentsabgeordnete waren und sind und für die wie für jeden Bürger Europas die Unschuldsvermutung zu gelten hat, solange sie nicht rechtskräftig verurteilt wurden, die Wahl zum Präsidenten der Generalitat de Catalunya durch menschenrechtswidrige richterliche Anordnungen verunmöglicht hat — zweien von ihnen sowie anderen Abgeordneten hat er sogar die Ausübung des aktiven Wahlrechts im Parlament untersagt! —, weil er ihre Gesinnung für den Interessen Spaniens abträglich hielt, hat die ganze Welt verstanden, daß es das postdemokratische Spanien verbietet, daß dem Volkswillen, der in freien, demokratischen Wahlen am 21. Dezember 2017 zum Ausdruck gebracht wurde, stattgegeben und der vom katalanischen Volk mehrheitlich gewünschte Kandidat — dies war und ist zweifelsohne Carles Puigdemont — zum Präsidenten gewählt wird. Dies war ein rechtswidriger, demophober Eingriff in die Arbeit des katalanischen Parlaments und stellt im übrigen nach spanischem Recht möglicherweise auch einen Straftatbestand dar.

Daß jetzt dem spanischen Präsidenten Mariano Rajoy die Nominierungen einiger Minister des katalanischen Parlaments nicht passen, ist seine Privatangelegenheit. Sämtliche nominierten Minister haben nach spanischem Recht das Recht, für diese Ämter nominiert zu werden und sie auch auszuüben. Es verstößt gegen die spanische Rechtsordnung und gegen die Menschenrechte, es ihnen zu versagen. Die Veröffentlichung der Nominierungen im Amtsblatt der katalanischen Regierung, dem ‘Diario Oficial de la Generalitat’ (DOGC), ist eine Formsache, welche die spanische Regierung nach spanischem Recht nicht behindern oder verzögern darf, auch wenn sie derzeit infolge Katalonien diktatorisch regiert und insofern auch Zugriff auf das Amtsblatt hat.

Sofern die spanische Regierung die Nominierung eines oder mehrerer Minister — konkret geht es um die vier in Katalonien beliebten Minister Comín, Puig, Rull und Turull — für rechtswidrig halten sollte, steht es ihr frei, nach erfolgter Veröffentlichung der Ernennung den Rechtsweg zu beschreiten. Eine vorherige Verhinderung oder Verzögerung der Ernennung wäre indes rechtswidrig und stellte nach dem spanischen Strafgesetzbuch an sich auch einen Straftatbestand dar.

Die medienwirksame Veröffentlichung des Abkommens der drei spanischen Parteiführer, die Anwendung des Artikels 155 der spanischen Verfassung auf Katalonien vorerst nicht aufzuheben, soll offensichtlich den exekutiven katalanischen Präsidenten unter Druck setzen, wenn nicht gar nötigen, nicht diese vier Minister, sondern andere, Madrid genehme Minister zu ernennen. Dies ist ein dreister Verstoß gegen spanisches und zwingendes internationales Recht, der erneut die Europäische Union vorführt und deutlich zeigt, daß Spanien einfach nicht gewillt ist, sich an die Grundwerte der Europäischen Union, die verpflichtend in Artikel 2 des EU-Vertrags niedergelegt sind, zu halten, sondern vielmehr in besonders schwerem Maße fortwährend gegen diese verstößt und sich dabei offenbar sicher sein kann, daß der Europäischen Union und den Regierungen der Mitgliedsstaaten die schweren Menschenrechtsverstöße in Spanien völlig egal sind und sie Spanien bei seinen Menschenrechtsverstößen sogar noch verbal unterstützen.

Nach der Ausgrenzung und Verfolgung von Juden und Zigeunern im Dritten Reich sind es im 21. Jahrhundert die Katalanen, die der Europäischen Union nicht als Träger von Menschenrechten und nicht als vollwertige Unionsbürger gelten, sondern als Menschen zweiter Klasse, sozusagen als «Untermenschen», die keinen Anspruch auf die Einhaltung der Menschenrechte haben sollen und sich damit abfinden sollen, diktatorisch von Spanien regiert und ihrer Menschenrechtsgarantien beraubt zu werden.

Wenn die Europäische Union ihre Haltung zu Katalonien nicht rasch revidiert und sich eines Besseren besinnt, wird sie mittel- oder langfristig zwangsläufig verfallen, da sie in der Katalonienkrise ihre moralischen Grundwerte aufgibt und das Vertrauen der Europäer, insbesondere der Jugend, in den Wert der Unionsbürgerschaft dauerhaft verspielt.

Die Menschenrechte der Katalanen sind unser aller Rechte! Wer zuläßt, daß Spanien gravierende Menschenrechtsverstöße gegenüber dem katalanischen Volk begeht und diesem vor allem das grundlegende Menschenrecht auf Selbstbestimmung verweigert, verrät und zerstört den europäischen Gedanken sowie die Ideale der Demokratie, der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatlichkeit und wird zum Totengräber der Europäischen Union!

Katalanen sind Menschen! Sie haben ebenso wie alle anderen Europäer Anspruch auf die ihnen zustehenden Menschenrechte. Wer sie wie Spanien dem katalanischen Volk versagt, stellt sich außerhalb der Wertegemeinschaft Europas und außerhalb der europäischen Zivilisation!

Ein Land, das wie Spanien die Menschenrechte fortwährend mit Füßen tritt und bricht, kann und darf nicht länger Mitglied der Europäischen Union bleiben! Wenn sich Spanien den europäischen Standards hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten nicht anpassen will und wird, wird es die Europäische Union wieder verlassen müssen. Für Staaten, die massiv gegen internationales Recht verstoßen und die Menschenrechte in riesigem Ausmaß verletzen, darf es in Europa keinen Platz geben! Stärken Sie die Bürgerbeteiligung! Politiker/innen und Unternehmen sollten nicht alle Entscheidungen treffen.

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