Verbände kritisieren Scheitern von Whistleblowing-Gesetz! VEJ Vereinigung Europäischer Journalisten e.V.!

Unsere Enthüllung sollten doch für den Betroffenen „wie eine Befreiung sein“!: Nicht`s über uns, ohne uns! Whistleblower, die Aufklärung dient dem politischen Wandel! Deutschland hält sich an nichts mehr, alle Grundrechte sind abgeschafft worden. Die Organisationen Whistleblower-Netzwerk, Transparency Deutschland und die Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisieren das Scheitern des Whistleblowing-Gesetzes in der Koalition und fordern eine umfassende Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber*innen. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium hatte im Dezember einen Entwurf vorgelegt, der von der CDU/CSU jetzt abgelehnt worden ist, weil er über die EU-Vorgaben hinausgeht. Damit wird die Chance vertan, noch in dieser Legislaturperiode einen umfassenden Schutz für Whistleblower*innen gesetzlich zu verankern. Die EU beschränkt sich aufgrund ihrer Gesetzgebungskompetenzen notgedrungen auf den Schutz von Whistleblower*innen im Bereich unionsrechtlicher Vorschriften. Würde man mit einem deutschen Gesetz nicht über die EU-Vorgaben hinausgehen, bedeutete das konkret: Wenn es in einem Unternehmen sowohl zu geringfügigen Datenschutzverletzungen als auch zu Nötigungen oder gar sexuellen Übergriffen kommt, so wären Beschäftigte bei einer Meldung der Datenschutzverletzungen durch das Gesetz geschützt, nicht hingegen bei einem Hinweis auf den Machtmissbrauch, da hier „nur“ deutsches Strafrecht betroffen ist.

Keine Mehrbelastung, sondern Entlastung: Zentrales Argument aus CDU/CSU-Kreisen gegen ein umfassendes Whistleblowing-Gesetz ist die angebliche Mehrbelastung für Unternehmen. Dabei ist der Schutz von Hinweisgeber*innen nötig, um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen, Geschäftskosten zu verringern und die Anreize für Investitionen zu erhöhen. Vergangene Skandale von Wirecard bis zur Abgasmanipulation haben auch in Deutschland den Bedarf für mutige Whistleblower*innen gezeigt. Zu einem guten Whistleblowing-Gesetz gehört unter anderem: Klare Regeln durch breiten Anwendungsbereich: Das Whistleblowing-Gesetz muss auf jeden Fall Meldungen von Straftaten schützen. Darüber hinaus müssen aber ebenso Hinweise auf sonstiges Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im öffentlichen Interesse liegt, aufgenommen werden. Die Missstände in der Pflege und der Cum-Ex-Skandal haben gezeigt, dass nicht jedes Fehlverhalten eine Straftat ist. Ein Vorrang für die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit: Erst dank medialer Berichterstattung wurden in den bekannten Whistleblowing-Fällen Täter*innen zur Rechenschaft gezogen und politische Konsequenzen konnten folgen. Keine pauschale Ausnahme von Geheimakten: Die Sicherung durch Geheimhaltungsstufen in Behörden darf kein Grund sein, Informationen über Missstände unter Verschluss zu halten. Das Recht auf Anonymität: Größere Unternehmen sollten zur Einrichtung von anonymen Meldewegen verpflichtet werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Sorge vor Denunziationen vollkommen unberechtigt ist. Unterstützungsfond für Hinweisgeber*innen: Selbst ein guter gesetzlicher Rahmen kann in Einzelfällen Whistleblower*innen nicht vollumfassend vor erheblichen Nachteilen schützen. Für diese Menschen braucht es einen Fonds für Beratung und Unterstützung.

WBN – Whistleblower-Netzwerk e.V.
Thomas Kastning
Geschäftsführung
+49 177 29 85 855
kastning@whistleblower-net.de
www.whistleblower-net.de

Transparency International Deutschland e.V.
Adrian Nennich
Pressesprecher
+49 30 549898-15
presse@transparency.de
www.transparency.de

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Daniela Turß
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030/549 08 10 55 oder 0175/610 2896
presse@freiheitsrechte.org

Besseres Recht durch strategische Klagen

Rückblicke: Etwas Sorge bereitet uns freie, unabhängigen Journalisten die Tatsache, dass in der deutschen Medienlandschaft der missionarische Eifer die Bevölkerung zu erziehen und zu lenken immer stärker zu spüren ist. Wir verabschieden uns von der Tatsachenberichterstattung; es regiert die Devise: es kann nicht sein, was nicht sein darf. Der Bund der Steuerzahler hat dies im Rahmen seiner Kritik an der Clean-Vehicles-Richtline deutlich herausgearbeitet. Die Medien missbrauchen ganz klar die Rolle als vierte Gewalt im Staat und jeder von uns sollte dagegenwirken, wo er kann. Der Gesetzesentwurf zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing) wurde von den EU-Ministern abgesegnet und gilt als einer der radikalsten weltweit.

Die neue Richtlinie verpflichtet Unternehmen und andere Einrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeitern, interne Meldekanäle aufzusetzen. Dabei schreibt das Gesetz auch vor, welche Eigenschaften diese Kanäle haben müssen, beispielsweise mit Blick auf Wahrung von Vertraulichkeit und die korrekte Bearbeitung von Fällen. EU-Mitgliedsstaaten müssen die Direktive innerhalb der nächsten zwei Jahre, also bis September 2021, in nationales Recht umsetzen. Dabei werden auch Regelungen zum anonymen Whistleblowing beschlossen. In den meisten EU-Ländern ist davon auszugehen, dass auch anonyme Berichte akzeptiert werden.

Hauptsächlich schreibt die neue EU-Richtlinie folgendes vor: Sichere Meldewege: Kanäle, die die Vertraulichkeit des Hinweisgebers und aller im Bericht genannten Personen gewährleisten. Bestätigung des Eingangs von Meldungen beim Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen und Rückmeldung an den Hinweisgeber über die Weiterverfolgung der Meldung innerhalb von 3  Monaten. Berichte müssen sorgfältig weiterverfolgt werden, einschließlich anonymer Meldungen, sofern im Einklang mit nationaler Gesetzgebung. Die Kanäle müssen schriftliche und/oder mündliche Berichterstattung über Telefonleitungen oder andere Sprachnachrichtensysteme und auf Anfrage in einem persönlichen Gespräch ermöglichen.

Der Vorschlag zu einer Whistleblower-Richtlinie der EU-Kommission hat das Ziel, den Whistleblower zu schützen und die Weitergabe von Hinweisen zu erleichtern. Gleichzeitig sollen Strukturen geschaffen werden, deren Funktionalität sich noch beweisen muss. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob man Whistleblowern einen solchen Schutz einräumen muss und will. Leider ist der derzeitige Entwurf, so die Meinung führender Juristen, einseitig und vergisst den Schutz des Unternehmens. Nun ist damit zu rechnen, dass der Schutz des Whistleblowers zu einer höheren Bereitschaft führt, Informationen preiszugeben, unabhängig davon, ob mit gutem Willen oder in böser Absicht.

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