Glaube nichts und prüfe selbst! Wir, die RRRedaktion fahren fort, mit der exklusiven Interviewserie über die Einschätzung Deutschlands in der Welt! Ein Diplomat einer UN nahen Organisation, klärt uns auf!

Teil 3: In diesem Fortsetzung`s – Gespräch werden wir das Thema, die finanzpolitischen Hintergründe von Zwangsversteigerungen in Deutschland erweitert behandeln. Mit Verlusten und mit der Not der Menschen Kasse machen! Banken- und Justizmacht, ohne Schuss, kein Jus, da fängt das Problem für die Menschen in Deutschland bereits an. Wie unabhängig sind Richter/Innen, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher an Amtsgerichten wirklich? Wer im Amt hat bei wem sein Bankkonto? Wir wissen alle, die Welt ist wieder zum Kriegsschauplatz geworden und die Atombomben lagern bereits in der Eifel, viele Medien spielen das Kriegstreiberspiel mit. Deutschland bringt die ganze Welt ins Chaos und suchen jetzt in Trump und bei den anderen die Schuldigen, obwohl Vorgänger Obama, gemeinsam mit der CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP, weltpolitisch bereits alles in die Wege geleitet haben, Deutschland spielt dabei wieder die Rolle, “ Die Achse des BÖSEN?“ Wir nennen unseren Gesprächspartner erst einmal Herr Diplomat und bringen das 3. Interview hier in voller Länge, ungekürzt, im O-Ton aufgezeichnet am 23.2.2017. Ein spätere Filmaufzeichnung wird es auch geben. Wichtig ist für unsere Leser zu wissen, sie können zu jedem Interview, Kommentare an die RRRedaktion abgeben und alles hinterfragen. Alle Fragen der Leser werden, auch ohne Namensnennung, in der jeweiligen nächsten Folge vom Diplomat beantwortet. Es wird demnächst auch eine Life, Leser Telefonbefragung gestartet, wir geben es hier unter der Rubrik Veranstaltungen und in den sozialen Netzwerken rechtzeitig bekannt! Vorgehensweise ZV-Verfahren Grafik über Vorgehensweise

Ja, es gibt sogar sehr viele Ansätze, an dem Punkt muss man wirklich klar sagen, Germany also die Bundesrepublik hat die Pflicht, die Männer und Weiber in Zentraleuropa im Kartellgebiet Germany zu schützen. Die Arbeit haben sie und den Auftrag haben sie, besser gesagt. Sie sind eigentlich dazu aufgerufen als neutrale juristische Vermittler aufzutreten, weil die Menschen die dort in Not geraten sind, sind keine Juristen, sind ganz normale Leute von der Straße. Und es gibt sehr einfache Ansätze, wie man ihnen helfen kann, weil hier treffen zwei Parteien aufeinander, dass sind einmal die juristischen Laien, die Rechts-Laien, das sind die Menschen die davon betroffen sind. Und das sind die Banken, die eigene Spezialabteilungen haben mit Rechtsanwälten, die nichts anderes machen, wie diese Verfahren. Und Gerichte sind doch eigentlich dafür da, Vermittler zu spielen zwischen den Banken und den Betroffenen. Und tun sie das, dass ist die große Frage. Weil, wer bezahlt die Gerichte. Es ist immer eine Frage, wenn eine Entität finanziert werden muss, also betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unterliegt.

Dann stellt sich die Frage, sind die Gerichte wirklich so frei wie sie es gerne behaupten, dass sie es sind? Genau, da wird sich jeder selber ein Urteil darüber bilden, wie frei Gerichte wirklich sind. Ich sehe viele Urteile, wo ich mir ernsthaft die Frage stelle, welche Kriterien zählen tatsächlich. Aber wir können ganz einfach anfangen. Alleine schon die Unterschriften unter diesen dinglichen Unterwerfungsurkunden oder auch Grundschuldbestellungsurkunde genannt, sind höchst fraglich. Wenn ich im Internet irgendwo etwas bestelle, bin ich gezwungen, mindestens zwei Klicks zu machen. Ich muß die Rechtsbehelfsbelehrung bestätigen und die Widerspruchsbelehrung muß ich bestätigen. Und vorher kommt kein Rechtsgeschäft zu Stande. Und es müssen zum Vertragsabschluss alle Vertragsgegenstände offengelegt werden. Dass ist hier aber nicht der Fall. Erstens gibt es weder eine Rechtsbehelfsbelehrung noch eine Widerspruchsbelehrung, die ich beim Notar gegenzeichne. D. h. der Notar wickelt im Auftrag der Bank eine vertragliche Regelung ab und zusätzlich werden noch Vertragsgegenstände zurückgehalten. Sie werden einfach nicht Preis gegeben, wie z. B., dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken immer Vertragsgegenstand sind. Das eine dingliche Urkunde im Eigentum des Erstellenden verbleibt, bis ein adäquater Ausgleich erfolgt ist, der sogenannte Eigentumsvorbehalt.

Alle diese Dinge sind nicht geregelt und werden auch nicht erklärt. Nur ausschließlich die Interessen der Banken werden in diesen dinglichen Unterwerfungsurkunden berücksichtigt. Und dann denkt man, ja gut, es kommt zu einem Vertragsbruch, die Menschen die dieses Haus finanziert haben können jetzt ihre Raten nicht mehr bezahlen und die Bank macht ihre vertraglichen Rechte geltend. Jetzt sollte man ja annehmen, dass sie wenigstens mit dieser dinglichen Unterwerfungsurkunde das ganze Verfahren betreiben, weil diese dingliche Unterwerfungsurkunde ist eine sogenannte Obligation. Das ist ein Wertpapier. Und dieses Wertpapier bedeutet nichts weiter wie, das ist ein Zugeständnis einer Leistung. D.h., die Menschen, die diese Haus oder Wohnungsfinanzierung gemacht haben, haben der Bank zugestanden, dass wenn sie den Vertrag nicht erfüllen, dann darf die Bank das Haus versteigern. Sie darf also in alle beweglichen und unbeweglichen Sachen eingreifen. Das ist ja auch in Ordnung, wenn eine Bank das vorlegt und man das auch unterschreibt, wenn alle Vertragsgegenstände zuvor auf den Tisch gekommen sind. Dass wird aber nicht getan. Des weiteren wird gar nicht mit einer Originalurkunde gearbeitet sondern die Banken verlieren die mal gerne oder sie ist irgendwie nicht mehr lesbar oder nicht mehr auffindbar. Also werden sogenannte vollstreckbare Ausfertigungen erstellt und mit dieser Kopie der Kopie eines Originals werden dann diese Verfahren gemacht.

Wie, das Original liegt nicht vor? Meistens nicht, ich habe es zumindest noch nicht erlebt. In der Regel vollstrecken Amtsgerichte, besser gesagt, machen Zwangsvollsteigerungen mit vollstreckbaren Ausfertigungen. Und diese vollstreckbaren Ausfertigungen werden, wahrscheinlich sogar ungeprüft, durch Notare erstellt. D.h. die Bank kann hingehen und sagen, wir brauchen eine vollstreckbare Ausfertigung. Dann wird das durch den Notar erstellt und für mich ist das international gesehen Wertpapierbetrug. Wenn das Original nicht zurückgegeben wird oder eine Kraftlos-Erklärung, die Möglichkeit gibt es ja nach bundesrepublikanischem Gesetz nach § 799 BGB und der muss durch den Halter der Bank, angeblichen Halter der Urkunde, also die Bank, abgegeben werden. Das bedeutet, dass die Originalurkunde quasi der Wert genommen wird, dann ist das eindeutig Wertpapierbetrug und nichts anderes. Man nennt es auch international gesehen: Ilegal expanding of liability on collateral based assets. (Illegale Haftungserweiterung auf kollateral basierendes Anlagervermögen) Man beruft sich da auf Gesetze, die es erlauben, dass der Inhaber der dinglichen Unterwerfungsurkunde eine Kopie anfordern kann, wenn das Original unlesbar ist oder verschwunden ist. Das ist ja auch in Ordnung, wenn wirklich mal ein Original verschwindet, was  ja passieren kann oder es nach 25 Jahren nicht mehr lesbar ist, ist ja soweit in Ordnung. Aber das Original wird  nicht für kraftlos erklärt, d.h. man nimmt dem Original nicht den Wert. Jetzt stellen Sie sich mal vor, das gleiche Amtsgericht würde, wenn jemand eine Aktie zehn mal kopiert und verkauft, was würden die dann machen?

Ja, dann würde sofort ein Betrugsverfahren eingeleitet? Ja, und dass ist berechtigt, das ist absolut so richtig. Wenn jemand eine Aktie kopiert, zehn mal kopiert und verkauft, dann ist das  Betrug. Wenn jemand einen 100 Euro Schein kopiert und ihn benutzt, dann ist es auch Betrug. Also, wenn diese sogenannten Leistungszulagen oder auch Obligationen gesagt einfach kopiert werden, dann ist das Betrug. Nur hier wird mit unterschiedlichem Recht gearbeitet. Und die Notare sowie das Amtsgericht verschaffen der Bank, also dieser betreibenden Partei oder man sagt auch dazu der antragsbefürwortenden Partei einen Vorteil. Und somit begeht das  Amtsgericht Beihilfe zum Betrug. Und manchmal gehen die sogar hin und erstellen Eigentitel, also selber eigene Titel ohne gerichtliche Urteile. Dass nennt man dann Selbsttitulierung? Ja genau!

Wie, die kommen dann mit eigenen Titeldokumenten? Ja, und sie behaupten dann, das wäre ein vollstreckbarer  Titel. Ich habe es selber erlebt und ich erlebe es ständig in meinem Umfeld, dass z.B. Gemeinden, Städte, Landratsämter, Finanzämter mittlerweile sogar die IHK, OFD, ARD-ZDF-Deutschland Radio und wie sie alle heißen, die kommen alle mit eigenen Titulierungen. Und dann nennen sie den Vollstreckungsauftrag durch den Gerichtsvollzieher, den nennen sie dann einfach Titel. Und dieser Vorgang, ich hatte einen Situation, da hatte sich sogar ein Finanzamt definitiv auf diese Selbsttitulierung berufen und zwar basiert das Ganze auf einem Gesetz vom 22. September 1933, man beachte das Datum, in dem Banken im Oldenburger Land das Selbsttitulierungsrecht eingeräumt wurde und diese sogenannten Behörden, die berufen sich genau auf dieses Gesetz bei der Selbsttitulierung.

Ist das juristisch durchsetzbar? Ja, denn die Anwendung dieses Gesetzes wurde durch den BGH bestätigt. Das Urteil wurde dann durch das sogenannte Bundesverfassungsgericht, die Nummern habe ich Ihnen ja gegeben, aufgehoben aber nur wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes lt. Grundgesetz. D.h. das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtsauffassung vertreten, wenn einer Selbsttitulieren darf, dann dürfen es alle tun. Und dass tun sie ja mittlerweile auch. Und das war ja genau diese Verweigerung der Haftungszusage der Rückversicherung von Germany, d. h.  hier verweigert der Rückversicherer von Germany die Haftungszusage auf die Anwendung von Gesetze, wenn nicht alle die gleichen Rechte haben. Also genauer gesagt, entweder dürfen alle Selbsttitulierung betreiben oder keiner. Inzwischen betreiben alle Unternehmen, die sich Behörden nennen und auch ab und zu Banken die Selbsttitulierungspraktik. D.h. sie machen einfach einen eigenen Titel, sie erstellen den selber nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Und da Menschen in Vollstreckung in Not sind, die Rechtsanwälte nicht helfen können oder auch manchmal nicht wollen, haben sie gegen diese Vorgehensweise weder eine Chance noch eine Lobby. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Wie will sich jemand der juristisch nicht versiert ist gegen solch einen Sumpf wehren?

Zwischenfrage: Ist unser Finanzsystem grausam, berechnend, sind die Gerichte nicht nur BLIND, sondern auch noch grausam? Gute Frage, ja genau, gut erkannt, zum Beispiel, die Gerichte, die Richter/Innen urteilen unterschiedlich, in Deutschland gibt es keine Rechtssicherheit. Das kann man jetzt wieder bei den Bausparkassenverträgen sehen, wo Zugunsten der Bausparkassen, auch die der Banken, der BGH entschieden hat, sie machen den Weg für die Banken frei. Hier wird der Sparer, sprich der Häuslebauer, Wohnungskäufer oder der Sanierer, schon wieder einmal von der Finanzwirtschaft und von den Gerichten betrogen, um seine Zinsen gebracht, die Sparer werden im Stich gelassen, aber wehe der Sparer hätte seine Verträge nicht eingehalten, da wäre etwas los gewesen. Ganz einfach, man will an das gesparte, so wird Volksvermögen gezielt verschleudert, gar vernichtet. Deutschland hält sich derzeit nicht einmal an ihre unterschrieben, internationalen Verträge, geschweige denn an die nationalen Verträge, warum sollen sie sich an diese Verträge halten, wenn sie es immer so drehen können, wie man es braucht?

Weiterlesen: Das Arbeits-Buch zur Interviewserie „Glaube nichts und prüfe selbst“ ist HIER erhältlich.

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