„Solidarität mit Katalonien – für das Recht auf friedliche Selbstbestimmung!” Spanien muß sich am 22. 1. 2020 vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verantworten!
Prof. Dr. Axel Schönberger Deutschland: Die Sitzung kann hier live verfolgt werden. Am 22. Januar 2020 muß sich Spanien vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf verantworten. 117 der 191 frageberechtigten Staaten der Vereinten Nationen haben angekündigt, die Vertreter Spaniens bezüglich des Vorwurfs diverser Verstöße des spanischen Staates gegen die in den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen niedergelegten und garantierten Menschenrechte befragen zu wollen. Unter anderem wird es um Beschwerden über den unverhältnismäßigen Gewalteinsatz spanischer Polizeikräfte am 1. Oktober 2017, dem Tag des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums, gehen. Auch der von Spanien nicht umgesetzte Beschluß der Arbeitsgruppe zu willkürlichen Inhaftierungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, diejenigen politischen Gefangenen aus Katalonien, die sich an den Menschenrechtsrat gewandt hatten, sofort freizulassen und eine strafrechtliche Untersuchung einzuleiten, welche Umstände und wer für ihre offensichtlich menschenrechtswidrige Inhaftierung verantwortlich war, wird zur Rede stehen. Der spanische Staatssekretär Fernando Valenzuela Marzo wird auf die angekündigten Fragen der 117 Staaten in einem vorgesehenen Zeitrahmen von dreieinhalb Stunden antworten. Die Sitzung kann live verfolgt werden.
Dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen liegen zahlreiche Beschwerden über schwere Menschenrechtsverletzungen des spanischen Staates vor. 89 Verbände und Institutionen haben dem Menschenrechtsrat ihre Rügen bezüglich diverser Verstöße Spaniens gegen die in den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen als zwingendes Recht festgelegten Menschenrechte vorgelegt. Zu den Beschwerdeführern zählen Amnesty International, Front Line Defenders, International Trial Watch, EuroMed Rights, das Menschenrechtsinstituts Kataloniens (IDHC, Institut de Drets Humans de Catalunya), Òmnium Cultural und das Europäische Bürgerforum. Viele der Beschwerdeeingaben fanden in den Bericht Eingang, der nunmehr den Vertretern der 47 Staaten vorliegt, denen es obliegt, die Lage der Menschenrechte in Spanien zu überprüfen und zu beurteilen. Insbesondere wird die unverhältnismäßige Gewalt gerügt, welche spanische Polizeikräfte am 1. Oktober 2017 ausübten. Bereits das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hatte in seinem Beschluß zur Frage der Auslieferung des katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont nach Spanien festgehalten, daß es unverständlich anmute, gegen ein für illegal gehaltenes Referendum mit derartiger Brachialgewalt vorzugehen, wo es doch im Falle der Nichtigkeit gereicht hätte, diese nach dem Referendum festzustellen. Aber es geht auch um den Vorwurf schwerwiegender weiterer Verletzungen der Menschenrechte durch den spanischen Staat.
Nicht nur 89 nichtstaatliche Organisationen, sondern auch Gremien der Vereinten Nationen selbst haben dem Menschenrechtsrat einen Bericht vorgelegt, in dem es um die unverhältnismäßige Gewaltausübung der spanischen Polizei und die Forderung der Arbeitsgruppe zu willkürlichen Inhaftierungen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen geht, diejenigen politischen Gefangenen aus Katalonien, die sich an den Menschenrechtsrat gewandt hatten, unverzüglich aus ihrer Untersuchungshaft freizulassen und den gegen sie geführten Prozeß zu annullieren. Bekanntlich kam Spanien dieser Forderung nicht nach, sondern verurteilte die politischen Gefangenen sogar zu langjährigen Haftstrafen, ohne daß es dafür eine rechtlich valide Grundlage im spanischen Strafrecht gab.
Schweden hat bereits Fragen zu dem spanischen «Maulkorbgesetz» angekündigt, das von der postfaschistischen Partei Partido Popular durchgesetzt worden war und wohl gegen die Menschenrechte, insbesondere gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Versammlungsrecht, verstoßen dürfte. Belgien wird Spanien unter anderem fragen, weswegen es den Forderungen der Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, welche vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg als faktische übergeordnete Instanz anerkannt wird, nicht nachkam und die politischen Gefangenen weiter in Haft behielt.
Auch wenn die Staaten im Menschenrechtsrat in der Regel sehr zurückhaltend auftreten und lediglich Empfehlungen und Einschätzungen formulieren, läßt die ungewöhnlich hohe Zahl angekündigter Fragen — rund 61 Prozent der in den Vereinten Nationen vertretenen Staaten haben Fragen zur Menschenrechtslage in Spanien angekündigt! — darauf schließen, daß die massiven Menschenrechtsverletzungen, die Spanien gegen Katalanen und das katalanische Volk, aber auch gegen die Basken und andere beging und begeht, weltweit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt werden.
Der Abschlußtext, über den lediglich die 47 im Menschenrechtsrat vertretenen Staaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, beschließen werden, wird voraussichtlich im Juni 2020 veröffentlicht werden. Mag er auch diplomatisch und zurückhaltend ausfallen: Angesichts der größten und massivsten Menschenrechtsverletzungen in Europa seit Jahrzehnten wird Spanien am Pranger der Weltöffentlichkeit stehen und sich nochmals fragen müssen, ob es sich für die Zivilisation oder für die Barbarei entscheiden will. Eine strafrechtliche Verfolgung der für die Menschenrechtsverletzungen gegen Katalanen und das katalanische Volk verantwortlichen spanischen Politiker, Staatsanwälte, Richter und Polizisten ist dringend geboten und sollte, sofern Spanien dies nicht selbst endlich in die Hand nimmt, mittelfristig vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag oder einem eigens dafür einzurichtenden Spanien-Tribunal der Vereinten Nationen erfolgen!
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