Überwachungschip für die Menschen = Überwachungsstaat und die gefährliche Macht von Schäuble – Doppelminister Schäuble will alles wissen, er spielt weiter den geheimen Innenminister. CSU Friedrich dient als sein Handlungsgehilfe?

Überwachungschip
Die totale Überwachung aller Menschen!

This is the New World Order Obama and Merkel, health reform – The reform includes a microchip implant to citizens in 2013. Wer jetzt noch die CDU, CSU, FDP, Grüne und die SPD wählt wird sich bald wundern wo sein Geld künftig bleibt und was sein EURO und das Leben noch WERT sein wird. Siehe auch die gierige CDU, FDP, Grüne Kapitalmacht in BaWü Ravensburg und Weingarten! Die Verwaltung, die Polizei und die Justiz dienen dort als Handlungsgehilfen der Banken- und der CDU Staats-Überwachungsmacht! (Hier mehr zum Master-Plan von Wolfgang Schäuble) crash Wnachrichten

Gez_jaxMobiles Banking: Regierung verschafft sich Zugriff auf PIN-Codes der Bürger. Unsere Spareinlagen sind sicher: Bitte heben Sie jetzt bloß kein Geld ab! Wer tatsächlich nach dem Geschehen in Zypern noch immer glaubt, unsere Spareinlagen auf der Bank seien in irgendeiner Weise “sicher”, ist in Wahrheit Opfer einer der raffiniertesten Täuschungen der Neuzeit geworden. In Anbetracht des dreisten Vorgehens gegenüber Sparern sollten nun überall die Alarmglocken schrillen, doch stattdessen werden wieder mediale Beruhigungspillen verteilt. Offenbar erfolgreich, die politisch, abhängigen Medien melden sogar % Zuwächse bei der CDU.

Rein theoretisch kann die Bundesregierung einen Bank-Run ab heute schon im Keim ersticken: Der Bundestag beschließt heute ein neues Gesetz. Demzufolge sind Telekom-Anbieter verpflichtet, den Behörden die PINs und PUK der Bürger auszuhändigen. Dazu soll eine elektonische Schnittstelle geschaffen werden – also die direkte Einwahl für die Regierung in die Kommunikation der Bürger.

Alle Welt war verwundert, dass der Beschluss der EU, die Zyprioten von ihrem Geld abzuschneiden, so reibungslos verlief. Das hängt auch damit zusammen, dass sich die Staaten in aller Stille immer mehr Daten der Bürger beschaffen. Durch entsprechende Gesetze sichern sie sich auch gleich den Zugriff. Die neueste Entwicklung zielt am Ende auch auf das mobile Online-Banking: Durch eine elektronische Schnittstelle soll es Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble möglich werden, den Bank-Kunden jeder Zeit über die Schulter zu greifen.   So nahm auch kaum einer Notiz von einer auf den ersten Blick technisch klingenden Nachricht: Der Innenausschuss des Bundestages stimmte für den Regierungsentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft zu.

Es soll geregelt werden, wann Ermittler von Bundesbehörden bei den Telekommunikationsanbietern Informationen über Anschlussinhaber abfragen dürfen. Das Gesetz, dass abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit wurde durch den Bundestag geschleust und hat es in sich.

BA78Der Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung warnt: Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft geht weiterhin deutlich über die bisherige Rechtslage hinaus und baut Schutzvorschriften ab:
1. Es soll weiterhin eine elektronische Schnittstelle zur vereinfachten Abfrage von Kommunikationsdaten eingeführt werden.
2. Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt sollen in weitem Umfang Zugriff auf Kommunikationsdaten erhalten, wo Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis bisher nicht gestattet sind (z.B. als Zentralstelle, zum Personenschutz). In mehreren Punkten ist der geänderte Gesetzentwurf sogar verfassungswidrig:

1. Es fehlt bereits die verfassungsrechtlich gebotene abschließende Bestimmung, welche Vorschriften einen Zugriff auf Kommunikationsdaten erlauben sollen (einfachgesetzliches Zitiergebot).
2. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen Zugriffe auf Kommunikationsdaten durch Polizeibehörden nicht beschränkt werden auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern selbst zur Ermittlung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten zugelassen werden.
3. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen.
4. Es ist unklar und nicht kontrollierbar, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugriffscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.
5. Der Bund will Anbietern verbieten, ihre Kunden von Datenabfragen zu benachrichtigen, selbst wo die Länder Stillschweigen nicht anordnen (z.B. bei Suizidgefahr oder Vermissten).
6. Den Datenzugriff durch eine elektronische Schnittstelle weiter zu erleichtern, ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig.   Informationen wie Name und Anschrift müssen „im Einzelfall zum Zweck der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben“ von den Anbietern an die Behörden übergeben werden, heisst es in dem Entwurf. Für den Zugriff auf PINs, PUKs oder Passwörter soll weiterhin eine richterliche Genehmigung notwendig sein. Das ist zwar – vorerst noch – eine gewisse Sicherheit. Doch das wahre Problem ist die elektronische Schnittstelle: Wenn erst einmal der technische Aufwand für den Zugriff minimiert wird, ist die Beschaffung einer richterlichen Grundlage durch entsprechende Gesetzes-Novellierungen ein verwaltungstechnisches Kinderspiel.

Wie wir bei der Euro-Rettungs-Versuchen – ESM, spanische Banken-Rettung – gesehen haben, erfolgen die gravierendsten politischen Veränderungen mittlerweile ohnehin im Handstreich per Notverordnung. Es ist für die reibungslose Einführung eines Euro-Solis von großem Vorteil, wenn es einen direkten technischen Zugriff auf die Konten der Bürger gibt

Die Bundesregierung setzt hier vor allem auf die entsprechenden Innovationen: Sie will das Bargeld weitgehend abschaffen. In Japan ist heute schon das Zahlen am Supermarkt per Handy allgemein üblich. Je mehr die Bürger ihre Smartphones für Zahlungen und Geldverkehr verwenden, umso besser für die Bundesregierung.   Geheimdienste benötigen unterdessen für den Zugriff noch die Zustimmung der für sie zuständigen parlamentarischen Kontrollkommission. Wenn man wissen will, wieviel eine parlamentarische Kontroll-Kommission im Krisenfall wert ist, kann man ja einmal den zypriotischen Präsident über den Grad seiner Freiheit bei den Verhandlungen mit der Troika befragen.   Prinzipiell sollen Bürger, deren Daten von den Behörden angefragt wurden, erst darüber im Nachhinein informiert werden.

Dies gilt auch für die Abfrage von Bestandsdaten hinter einer dynamisch vergebenen IP-Adresse. In der vergangenen Woche hatten die Regierung und die SPD-Fraktion sich auf den Entwurf verständigt. Linke und Grüne hingegen sind gegen das Vorhaben, das bereits am 28.3.13 im Bundestag zur Abstimmung stehen soll.   Der grüne Innenexperte Konstantin von Notz kritisiert, dass die Bundesbehörden nach dem Entwurf „einen erleichterten, nahezu voraussetzungslosen Zugang auf die Kundendaten der Provider“ erhielten. Doch genau dies habe das Bundesverfassungsgericht verhindern wollen, zitiert ihn Heise. Durch die geplanten Gesetzesänderungen werde das Bundeskriminalamt zum FBI.

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