Wie verschwendet der Staat, daß Land, die Kommune, mit seinen Beamten unsere Steuergelder? Ferienjobs – Lohnsteuerbescheinigung aufbewahren – Steuern zurückholen!

Steuergeldverschwendungen vom Feinsten: Das 46. Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler! Nach wie vor werden in Deutschland Steuergelder nicht immer wirtschaftlich verwendet. Dies belegt das 46. Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler. Darin wird in über 100 exemplarischen Fällen der sorglose Umgang mit dem Geld der Steuerzahler dokumentiert. Baden- Württemberg ist in diesem Jahr mit elf Beispielen vertreten: Größenwahn, Verschwendungssucht: Auch Ravensburg und Weingarten gehören zu den Steuergeldverschwendern, siehe Vetternwirtschaft Heinzl, Würth, Finanzamt, Zinsspekulation mit der Deutschen Bank, mit hohen Verlusten, CDU Vogler, Rapp Kunstmuseum mit dem Bauunternehmer Reisch und die CDU, Grüne, FDP Immobilienwirtschaft und noch so einiges, woran wir gerade recherchieren. Die Schäuble, Strobl, Rapp kreative, schwarze Buchhaltung der CDU, Grünen im Rathaus und im Gemeinderat. (Das Buch „Glaube nichts und prüfe selbst“ >>  HIER bestellen.) 

•Schwäbisch Hall: Theater-Neubau mit Kostensteigerungen
•Mühlenbach/Schwarzwald: Teurer Wohnungsbau
•Region Stuttgart: Ausleihen von Pedelecs findet kaum Interesse
•Biberach/Riß: Neuer Brunnen, neues Glück?
•Baden-Württemberg: Teure Bikes für wenige Bürger
•Baden-Württemberg: Strafzinszahlungen der Kommunen – kein Nutzen für die Bürger
•Pfinztal: Gemietet, aber nie genutzt
•Ravensburg: Aufregung um den Ravensburger Eschersteg
•Vaihingen an der Enz: Mit oder ohne Kreisverkehr?
•Malsch: Neues aus dem Schilderwald
•Stuttgart: Teure Interimslösung vom Tisch

Das Schwarzbuch „Die öffentliche Verschwendung 2018/19“ kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 kostenlos bestellt werden. Schwarzbuch2018 – Fälle Baden-Württemberg Bund der Steuerzahler, Baden-Württemberg e.V., Lohengrinstr. 4, 70597 Stuttgart

Ferienjobs: Lohnsteuerbescheinigung aufbewahren – Steuern zurückholen. „Steuertipp“ für Schüler und Studenten gibt Hilfestellung. Viele Schüler und Studenten jobben in den Schul- bzw. Semesterferien, um ihr Einkommen aufzubessern oder um erste praktische Erfahrungen im Arbeitsleben zu sammeln. Bei länger andauernden und höher bezahlten Ferienjobs muss sozusagen „auf Lohnsteuerkarte“ gearbeitet werden. In diesem Fall hat der Schüler bzw. Student die Möglichkeit, zu viel bezahlte Steuern zurückzubekommen erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Denn zunächst vom Arbeitgeber einbehaltene Lohn- und ggf. Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag können nach Ablauf des Jahres in den meisten Fällen vom Finanzamt zurückgefordert werden. Daher muss ein Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer ausgefüllt werden. Oftmals kann dazu das Formular „Vereinfachte Einkommensteuererklärung“ für Arbeitnehmer verwendet werden. Die entsprechenden Vordrucke gibt es bei allen Finanzämtern. Die Steuererklärung kann auch am PC erstellt und an das Finanzamt auf elektronischem Wege übermittelt werden (sog. Elster-Verfahren).

Bei der Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber wird unterstellt, dass während des ganzen Jahres Arbeitslohn bezogen wird. Da Ferienarbeit aber nur in einigen Wochen im Jahr ausgeübt wird, sind die vom Arbeitslohn abzuziehenden und für das ganze Jahr geltenden Pausch- und Freibeträge meist höher als der erhaltene Arbeitslohn. Hat z. B. eine ledige Studentin (Lohnsteuerklasse I) außer diesem Arbeitslohn während des Jahres 2018 keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte, so erhält sie bei einem Arbeitslohn bis zu rund 12.000 Euro im Jahr die abgezogene Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag in vollem Umfang zurück.

Ein kostenloser Steuertipp zum Thema „Meine erste Steuererklärung“ kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-0767778 angefordert werden.

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