Glaube nichts und prüfe selbst! Wir, die RRRedaktion fahren fort, mit der exklusiven Interviewserie über die Einschätzung Deutschlands in der Welt! Ein Diplomat einer UN nahen Organisation, klärt uns auf!

Teil 6: In diesem Fortsetzung`s – Gespräch geht es um das Insolvenzverfahren, im O-Ton aufgezeichnet am 30.03.2017. Deutschland ist wieder unmenschlich, so geht Deutschland derzeit mit den Menschen um, argumentum ad hominem, (Argumentation durch Denunziation!). Die Böse Null kommt aus dem Nichts und hat dem Volk nichts zu bieten! Das Insolvenzverfahren ist für viele Menschen eine existenzielle Katastrophe von der sich viele nie mehr in ihrem Leben erholen. Dazu gehört auch das neue Erbschaftssteuergesetz, es vernichtet Jobs und lässt Traditionsfirmen sterben, sie bewusst in die Insolvenz gehen! Eine gezielte Vernichtung von Volksvermögen, zur Förderung der Armut! Deshalb ist es sehr wichtig einmal die Hintergründe dieser unmenschlichen Verfahren zu durchleuchten. Verstöße gegen die Prinzipien von Treu und Glauben. Wir brauchen rechtliche Konsequenzen für Politiker und Beamte in Deutschland, die ihrem Land und dessen Bevölkerung schaden! Denn, wer unmenschliche Vorschriften herausgibt oder diese BLIND befolgen, muß dafür auch die persönliche Haftung übernehmen. Wichtig ist für unsere Leser zu wissen, sie können zu jedem Interview, Kommentare an die RRRedaktion abgeben und alles hinterfragen. Alle Fragen oder Kommentare der Leser werden, auch ohne Namensnennung, in der jeweiligen nächsten Folge vom UN Vertreter beantwortet und veröffentlicht. Es wird demnächst auch eine Life, Leser Telefonbefragung gestartet, wir geben es hier unter der Rubrik Veranstaltungen und in den sozialen Netzwerken rechtzeitig bekannt! Die ersten Fragen werden hier am Ende des Artikels beantwortet!

RRRedaktion: Wir suchen Betroffene und Geschädigte durch Zwangsversteigerung von Amtsgerichten, die sich einer Sammelklagen anschließen wollen. Wir, die RRRedaktion unterstützen gerade eine Sammelklage vor dem ICC Paris oder am IGH in Den Haag. Wegen (Germany) Beihilfe zum internationalen Wertpapierbetrug (Treuhandbruch).

Ziel des Verfahrens ist: Die Einstellung aller laufender Verfahren und Rückabwicklung der vollzogenen Verfahren und Entschädigung, wie immer ist auch Ravensburg und Weingarten mit dabei. Wir recherchieren gerade in einer Zwangsversteigerung, (Esslingen), wo sich früher Anwälte und Richter zum Fest getroffen haben und anschließend kam ein Finanzbeamter zu einer sehr verbilligten Wohnung, (170 000 Euro) weil die Polizei nicht ermittelt hat. Inzwischen wird schon in den Medien darüber berichtet, wie man sich als kleiner Verbraucher ein Immobilien Schnäppchen über Zwangsversteigerungen ergattern kann. Manche schämen sich nicht sich auf Kosten der Armut noch zu bereichern. Sogar die Kommunen, Bürgermeister mischen dabei mit.

„Wir waren jene, die wussten, aber nicht verstanden, voller Informationen, aber ohne Erkenntnis, randvoll mit Wissen, aber mager an Erfahrung. So gingen wir, von uns selbst nicht aufgehalten.“ (Roger Willemsen)

Zum Interview – Es ist ja kaum zu glauben, daß es bei den Insolvenzverfahren nur um Gläubigerinteressen gehen soll? Definitiv nein. Die meisten Gläubiger dieser Verfahren erhalten nur eine ganz geringe Quote von den geltend gemachten Forderungen. Deshalb ist die Befriedigung der Gläubiger absolut sekundär in diesem Verfahren. Jeder, der sich schon einmal als Gläubiger an einem solchen Verfahren beteiligt hat weiß das. Die meisten Gläubiger gehen sogar leer aus? Ja, die Einzigen, die sich an diesen Verfahren eine „goldene Nase“ verdienen sind i.d.R. die, die durch das Amtsgericht beauftragten Rechtsanwälte und deren Ehefrauen. Die Ehefrauen? Ja die meisten Partnerinnen von Insolvenzanwälten betreiben eine Immobilienfirma oder die Kanzleien betreiben selbst assoziierte Unternehmen zur Immobilienverwertung. Das ist ein Riesengeschäft zu Lasten der Betroffenen, die dabei i.d.R. alles verlieren, wofür sie ein Leben lang gearbeitet haben.

Eine menschliche Tragödie: Ja, und ein gnadenloses und unmenschliches Geschäft, wenn man die Hintergründe betrachtet. Aber lassen Sie uns strukturiert beginnen. Vielleicht fangen wir mit einem Wortspiel an. In dem Wort Insolvenz steckt das englische Wort to solve oder auch das italienische Wort solvere … also lösen, auflösen in Lösung bringen. Also geht es hier um Flüssigkeiten um liquide Stoffe also Liquidität. Und wenn jemand nicht im Fluß ist, also nicht liquide ist, ist er insolvent.

Ein nettes Sprachspiel: Es geht so weiter. können sie sich an den Artikel 27 des sog. Grundgesetzes erinnern, in dem alle Kauffahrteischiffe eine einheitliche Handelsflotte bilden? Dies ist schon sehr interessant, daß dieser Begriff mitten im sog. Grundgesetz ohne jeden Bezug oberhalb und unterhalb Verwendung findet… Aber es geht noch weiter. Schauen wir uns den §263, Nr. 3 Abs. 5 StGB an: „ … Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen … einen Versicherungsfall“ (darauf kommen wir später noch!) „vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.“ Sehr interessant. Ja, schon wieder befinden wir uns im Nautischen. Es wird kein Flugzeug, kein Auto,kein Zug  und auch kein Fahrrad erwähnt… aber schon wieder ein Schiff. Da könnte man sich doch provokativ fragen: befindet sich GERMANY vielleicht im Seerecht?

Und es wird definitiv kein anderes Fahrzeug erwähnt? Nein. Nur Schiffe. Das ist schon sehr ungewöhnlich. Wenn nun also jemand sein Schiff auf Grund gesetzt hat (zum Stranden gebracht), also das Schiff keine Flüssigkeit mehr unter dem Kiel hat, dann wird ein Spezialist benötigt, der das Schiff wieder (versichert) entweder in einen Hafen bringt, oder in sichere Gewässer leitet. Und dieser Kapitän (Insolvenzverwalter) ist zertifiziert (also versichert) und wird durch den Inhaber des Schiffes oder Bevollmächtigten Subunternehmen des Herausgebers des Namens beauftragt. Der Kapitän übernimmt das Schiff (Insolvenzverfahren) und führt es innerhalb von 7 Jahren zurück in sichere Gewässer. Das kostet natürlich etwas. Und das muß der Verursacher des Strandens dieses Schiffes bezahlen. Der Mensch, der das Schiff zum Stranden gebracht hat. Auf diese Weise werden die Kosten im Seerecht nach dem Verursacherprinzip verteilt. Und damit das Schiff schneller flott wird, wird die eigene Ladung (Liquidität ersten Grades) sowie die i.d.R. Fremdladung (Liquidität zweiten Grades = Lagerbestände) gelöscht. Und die Besitzer der Liquidität zweiten Grades (Lieferanten der nicht bezahlten Lagerbestände) werden unter Umgehung des verlängerten/erweiterten Eigentumsvorbehaltes einfach enteignet…

Das hört sich absolut abstrus an und bringt uns irgendwie nicht weiter. Ja, aber es ist wichtig zum Verständnis. Ich erinnere daran, daß alles was in großen Blockbuchstaben geschrieben ist entweder eine Firma, ein Toter oder ein Schiff ist… Bitte unbedingt einen Blick in den Reisepass / Personalausweis tätigen.

Aber was kann der Betroffene den tun, denn damit hat er ja keine Handlungshinweise? Handlungshinweise sind extrem schwierig, denn es geht hier um rein buchhalterische Vorgänge. Wenn ich beginne, mich mit einem Problem zu beschäftigen, dann muß ich erst einmal wissen, wo ich stehe. Sonst kann ich keine systematische Lösung erarbeiten. Der nächste Satz ist extrem wichtig: Die PERSON ist insolvent. Nicht der Mensch. Die PERSON wurde zum Stranden gebracht. Nicht der Mensch. Dieser ist nur handlungsunfähig, da das Vehikel, das im GERMANY gegeben hat, ist manövrierunfähig geworden. Und da der Mensch das (angeblich) nicht hinbekommt, wird ihm „professionelle“ Hilfe zur Seite gestellt. So ist der eigentliche Gedankengang, der ja an sich nicht schlecht wäre, wäre der eingesetzte Kapitän kein Pirat.

Ja, Hilfe wäre vonnöten, aber der Mensch kommt doch bei diesem Verfahren unter die Räder. Ja – eher unter den Kiel – und das ist das Fatale an diesem Verfahren. Ich muß noch einmal in die Theorie. Was ist denn tatsächlich passiert? Der Mensch hat irgendwann die Schulden der Person nicht mehr bezahlen können. Das sind zumeist Steuerschulden und Schulden bei anderen sog. Behörden. Banken sind i.d.R. mit diesen Verfahren etwas zurückhaltender, denn der sog. Insolvenzverwalter verwaltet also die Insolvenz (er soll also gar nicht helfen) und kennt die Banken und deren Tricks sehr genau. Außerdem greift ein Insolvenzverwalter auch in die private Seite ein. Das nennt sich substanzieller Durchgriff. Das merkt man daran, daß Insolvenzverwalter zumeist extrem kurze Reaktionszeiten (72 Stunden) gewähren. Das ist im Öffentlichen nicht üblich.

Der Insolvenzverwalter ist also privat aktiv? So würde ich es nicht nennen. Aber er hat eine Aufgabe, die nur unter Einbeziehung der privaten Seite des Menschen lösbar ist. Denn er muß alle Konten abgleichen. Dies bedeutet den Abgleich der Aktiva, Passiva und aller Nebenkonten des angeblich Zahlungsunfähigen. Aber lassen Sie mich zuerst das Verfahren im Öffentlichen – also der Personenebene in wenigen Sätzen zusammenfassen:

Das scheint vonnöten, denn da sind Ebenen betroffen, die die wenigsten der Leser kennen.
Das kennt wahrscheinlich noch nicht einmal der bearbeitende Rechtspfleger in dieser Dimension. Lassen Sie mich die Insolvenz vollständig auf den Punkt bringen:

1. Die Insolvenz betrifft immer nur die Person
2. Eine Person ist nur ein Konto mit vielen Unterkonten
3. Diese Konten sind nicht mehr gedeckt (Unterdeckung). Es gibt also viele z.T. behauptete Gläubiger.
4. GERMANY und die Unterverwaltungen können der ausgleichenden Verbindlichkeit für diese Konten nicht mehr nachkommen ? zumindest wird das behauptet. Somit müsste GERMANY diese Konten über die Verrechnungskonten ausgleichen.
5. D.h. GERMANY ist gegenüber der internationalen Hauptverwaltungen (z.B. Department of the Treasury) in der Haftung, denn das Unternehmen GERMANY muß eine Bilanz über ALLE Konten erstellen.
6. Diese Behauptung führt zu Verdacht, daß der Verwalter der Person – also der, der zum Ausgleich für seine Investments eine Person erhalten hat, seinen Verpflichtungen nicht nachkommen will bzw. seine Haftung verweigert
7. Die Verweigerungshaltung bzw. die fehlende Fähigkeit zum Ausgleich der Personenkonten führen zur Verpflichtung (§§ 17, 18 Abs. 1, 2 und 19 Abs. 2 InsO) der Gläubiger, einen Insolvenzantrag zu stellen, um andere Gläubiger zu schützen.
8. Damit geht die Verpflichtung des Kontenausgleichs an das beauftragte Subunternehmen Amtsgericht, das wiederum einen lizensierten (also versicherten) Subunternehmer (Insolvenzanwalt) beauftragt, den Vorgang zu prüfen und wenn Masse in der Öffentlichkeit vorhanden ist, den Kontenausgleich innerhalb von sieben Jahren herbeizuführen.
9. Das Amtsgericht „entmündigt“ den bisherigen Personen-Kontenverwalter – präziser gesagt entzieht dem Investor (Mensch) die Verfügungsberechtigung für alle Personenkonten –, da jedes Amtsgericht ist Verfügungsberechtigter über jedes Personenkonto per se ist. Denn es gibt den Begriff der Verfügung an den Amtsgerichten…
10. Da die Versicherung des Amtsgerichtes mit diesem Vorgang belastet würde, was bei den entsprechenden Summen schnell zu einer Handlungsunfähigkeit der Amtsgerichte führen würde, muß ein externer Verwalter mit eigener Versicherung eingeschaltet werden. So wird die Haftung/Versicherung wiederum abgewälzt.
11. Nun ist es sicherlich nachvollziehbar, daß dieser externe Verwalter sehr hohe Versicherungsprämien zahlen muß (Risikozuschläge) usw.
12. Das heißt letztendlich, daß das Lebenswerk (geschaffene Werte im Öffentlichen) mancher Menschen für Haftungen, Haftungsübernahmen und Versicherungsprämien im Hochrisikobereich (Insolvenzverfahren) verbrannt wird.

Das ist wirklich extrem auf den Punkt gebracht … und unmenschlich: Ja, es ist unmenschlich, denn es geht ausschließlich um das Geschäft, um Konten, um Bilanzen und um Gewinne, die auf Verrechnungskonten gelagert sind. Und der Betreiber von GERMANY hat absolut kein Interesse, Liquidität vom Verrechnungskonto auf eines der Personenkonten zu transferieren um das Konto auszugleichen. Das ist rein geschäftlich und absolut gnadenlos. Da ist keinerlei menschliche Komponente mehr vorhanden. Das hat auch nichts mit dem bürgerlichen Tod zu tun. Dieser wird mit diesem Kontenmodell umgangen. Denn ohne Personenkonten ist der Investor – also der Mensch – in der fiktiven Firmenwelt – also z.B. GERMANY – absolut handlungsunfähig. Wir haben in der RRRedaktion einige solche Insolvenz Fälle zur Recherche. Um nur einen Fall zu benennen, der Fall Apitz, hier wurde alles vernichtet was man nur vernichten konnte, jetzt soll sogar die Mutter entsorgt werden, damit die SPD Gemeinde und der Bürgermeister an ihr Haus kommt.

Und nach sieben Jahren ist das Verfahren dann abgeschlossen? So würde ich es nicht unbedingt nennen… Nach sieben Jahren ist das öffentliche Verfahren abgeschlossen. Alle Schulden werden vergeben und ausschließlich die Gebühren für die Verwaltung (Insolvenzverwalter) müssen noch bezahlt werden, bevor der Mensch wieder an das Ruder des Schiffes gelassen wird. Ist ja logisch. Erst Gebühren … dann darf er wieder.

Logisch und gnadenlos, wie Sie schon sagten: Das Verfahren wäre an sich nicht einmal so problematisch, wenn man den betroffenen Menschen richtig einbinden würde und ihm die Möglichkeit gäbe, die Angelegenheit unter Nutzung seines privaten Freistellungskontos zu bereinigen. Aber das wäre ja dann kein Geschäft mehr und das wesentlichere Problem: Man müsste den Menschen erklären wer sie sind, was sie sind und über welche Möglichkeiten sie verfügen. Dann würde das System die emotionale Kontrolle – Schuldkomplex – verlieren und die Menschen wären plötzlich frei von Schuld. Das ist offensichtlich nicht im Sinne der Betreiber dieses Systems.

Aber geht es denn nicht um Gewinne? Es geht um Kontrolle und um ein  perfides Kontrollsystem, in dem Menschen des sog. öffentlichen Dienstes dazu instrumentalisiert werden ihre Mitmenschen zu betrügen ohne daß sich die Betreiber dieses Systems dabei „die Finger schmutzig“ machen. Und es geht um einen legalisierten Zugriff auf die Kollateralkonten/Freistellungskonten der Investoren – Menschen –. Dieser ist, wie schon in vorangehenden Interviews gesagt, GERMANY nicht so ohne weiteres möglich. Sie erlauben, daß ich dazu ein ganz besonders perverses Beispiel bringe?

Ja, denn die Verbreitung der Wahrheit scheint hier vonnöten zu sein. Es gibt eine Situation, wo ich schon sehr häufig eine nachvollziehbare Verständnislosigkeit der Betroffenen erlebt habe. Gleichzeitig ist es eines der perversesten Geschäftsmodelle das ich kenne. Beispiel: Da gibt es einen kleinen Handwerksbetrieb mit 3-5 Angestellten. Die meisten schon etwas älter. Vielleicht sogar schon über 55 Jahre usw. Dieser Handwerksbetrieb hat Liquiditätsprobleme, weil vielleicht sogar ein Auftraggeber der sog. öffentlichen Hand seine Rechnungen nicht bezahlt. Somit kann der Handwerksbetrieb seinen eigenen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Aber der Betreiber dieses Handwerksbetriebes ist ein schlauer Fuchs und schafft es irgendwie, alle seine Lieferanten zu befriedigen. Nur bei der Krankenkasse schludert er ein wenig, weil er sich denkt: „die müssen ja ein Interesse haben, daß meine Mitarbeiter in Brot und Arbeit sind, dann bekommen die ja weiterhin ihre Beiträge“. Das mag für die Mitarbeiter der Krankenkassen in den unteren Ebenen stimmen, aber nicht für die Betreiber in der Chefetage. Deshalb reichen Kra(n)kenkassen nach Vorschrift selbst bei wenigen hundert Euros Beitragsrückstand – das ist sogar vertraglich geregelt – die Insolvenz für diesen kleinen Handwerksbetrieb ein. Und wenn was zu holen ist …

Ja, das ist bekannt und vielerorts schon vollzogen worden, auch Ravensburg ist dafür bekannt. Aber das stimmt doch auch. Die Krankenkassen verlieren dabei Beitragseingänge. Ja, die Krankenkassen verlieren das Trinkgeld. Bitte verzeihen Sie den Sarkasmus. Wir reden hier von unglaublichen menschlichen Schicksalen. Die Betreiber kleiner Handwerksbetriebe verlieren in der Regel alles wofür sie und ihre Familien z.T. über Generationen gearbeitet haben und enden in Hartz IV. Manchmal ein paar ehemalige Mitarbeiter dieses Handwerksbetriebes ebenso. Dann ist die Beute der Sozialversicherer noch größer.

In der Folge „Sieben“ geben wir unseren Lesern Handlungsanregungen für die Gewohnheitsrechtsverträge, gegenüber dem Finanzamt, dem Amtsgericht und für alle anderen sogenannten Behörden.

Leser Fragen und die Antworten: CH. M fragt:

• es wird von einem Lizenzvertrag, den die UN mit der Bundesrepublik angeblich hat, gesprochen. Wie genau heißt der bzw. da es ja dann ein öffentlicher Vertrag ist, ist der irgendwo einzusehen?
• ich habe ja durch die Ausstellung meiner Geburtsurkunde meine Person von der BRD bekommen. Das heißt, ich der Mann agiere durch diese in der fiktiven Welt dieser Verwaltung. Wenn nun aber z.B. diese Verwaltung mich unter Zuhilfenahme der kommerziellen Inquisition fertig machen will, und ich dann ausdrücklich sagen würde, daß ich nicht mehr für diese Person handle, hätten sie doch theoretisch keinen Zugriff mehr auf mich (meinen Körper) als Mann? Ich kann doch die Person benutzen, muss aber nicht, oder?
• wenn, wie der Diplomat schreibt, bei Herausgabe eines Gesetzes keiner widerspricht, so gelte dieser Vertrag als angenommen. Bedeutet das, daß ich als einzelner Mensch dort Widerspruch einlegen könnte? Wenn ja, mit welcher Konsequenz?
• im Text steht daß das 3. Reich seine Kartellgrenzen durch Krieg erweitern wollte, was gegen die Verträge der UN waren. Die UN wurden aber meines Wissens nach erst am 01.01.1942 gegründet. Meinte der Diplomat hier den Völkerbund, aus dem wäre aber das Dt. Reich ausgetreten?
• im Netz gibt es genug Beispiele, wie GEZ-Gebühren oder OwiG-Gebühren bei einigen trotz ihrer Zurückweisung dieser Vertragsangebote zwangsbeigetrieben wurden. Gibt es den hier keine offizielle Stelle (beispielsweise in der UN), an die man sich zwecks Beschwerde wenden könnte?
• ich las auch noch irgendwo in den Texten von einer Liste an Fragen, mit denen man mal Richtern, Staatsanwälten etc auf den Zahn fühlen könnte. Können Sie mir bitte diese zukommen lassen? Dazu würde ich Sie gerne bitten, nachfolgende Fragen an ihn zwecks Beantwortung weiterzuleiten.

Antwort: Zuerst einmal möchte ich die werten Leser der RRRedaktion um Verzeihung bitten, aber es ist weltweit aktuell extrem viel in Bewegung. Meine Kollegen und ich haben derzeit sehr viel um die Ohren.

Bereitstellung eines anonymer Servers: Es geht um die Verbreitung von Wissen, damit die Menschen selbst entscheiden können und sich aus der Fremdsteuerung lösen können. Es stimmt mich sehr traurig, daß diese Wahrheit anonym verbreitet werden muß, da jeder, der Wahrheit ans Licht bringt, offensichtlich gefährdet ist. Dieses System als ein freiheitlich demokratisches Rechtssystem zu bezeichnen ist schon sehr vermessen. Aber jede Verbreitung hilft. Ob anonym oder offen. Denn nur das Wissen um Zusammenhänge hält zurückgegebene Rechte (Trump / Putin), bei den Menschen.

Berliner Flughafen: Ich bitte jeden, der rechnen kann, einmal auszurechnen, wie lange ein Überschalljet, der in BER startet – und das auch noch in die „richtige“ Startrichtung – nach Moskau braucht. Und nun kann man sich mit etwas Fantasie eine entsprechend gefährliche Fracht vorstellen, die das Leben vieler Russischer Menschen gefährden könnte. Ich für meinen Teil denke, daß BER erst dann in Betrieb geht, wenn weniger Aggression von Seiten der absolutistisch wirkenden Machthabenden in Berlin gegenüber dem Handelspartner Russische Föderation ausgeht. Somit stimme ich dem Fragenden zu: Manchmal ist ein Vorwand besser als die Wahrheit.

Lizenzvertrag mit der Bundesrepublik: Dieser Vertrag ist privat, denn der Inhaber der Bundesrepublik/GERMANY ist keine Person, sondern ein Mann. Deshalb ist dieser Vertrag ebenso wenig einsehbar wie die anderen Privatverträge wie z.B. ZETA und TTIP, die ebenfalls zwischen den Inhabern der Firmen, die sich Staaten nennen geschlossen werden. Wieso sollte sich der Franchising-Nehmer von GERMANY auch in die Karten sehen lassen? Dies ist genauso wie in jedem anderen Unternehmen auch. Denn kein Unternehmer würde seinen Mitarbeitern einen Blick in die Firmenpolitik bzw. Geschäftspapiere gestatten, oder?

Nutzung der Person bzw. Verweigerung: Die Geburtsurkunde ist im Grunde ein BOND (Versicherung), der den Eltern des Kindes bei der Geburt übergeben wird. Die Basis dieses BONDs ist der Mutterkuchen, den die Eltern freiwillig den Betreibern dieses Systems überschreiben. Sie erhalten dafür eine Quittung, die das Kind später als eine Art Begünstigungsbestätigung nutzen könnte, wenn das System es erklären würde (wo ist eigentlich die Bedienungsanleitung für Personen?). Nicht der lebende Mensch ist die Basis für den BOND. Denn kein lebender Mensch darf (eigentlich) als Basis für einen BOND genutzt werden. Das wird nur im Strafprozessbereich (körperliche Haftung = Haftbefehl) gemacht. Die Person ist ein Konto, welches ich nutzen kann oder auch nicht. Ohne Konto hat niemand die Möglichkeit seine Geschäfte innerhalb der Firma GERMANY abzuwickeln. Deshalb benötigen Sie die Person und das zugehörige Investment-Bestätigungsdokument … den Personalausweis/Reisepass. Ohne diesen Nachweis wird der Zugang zur Firmenstruktur (auch Staatsstruktur genannt) verweigert. Ohne diesen Nachweis gibt es nichts im System … und ohne Person/Konto kann sich niemand im System von GERMANY bewegen. Versuchen Sie mal etwas zu überweisen ohne Konto. GERMANY hat immer und zu jedem Zeitpunkt Zugang zu dem Konto, denn GERMANY ist der „Eigentümer“ des Kontos. Deshalb ist es ja auch so einfach jedes beliebige Bankkonto einfach zu pfänden … auch ohne Gerichtsurteil. Wir, die Investoren sind nur die Verfügungsberechtigten dieses Kontos und haben dafür ein Haftung. Und diese Haftungsseite versucht GERMANY zu manipulieren, indem GERMANY Vorschriften erfindet (auch Gesetze genannt) die GERMANY eine autorisierte Haftungsverschiebung ermöglicht (z.B. ARD ZDF Deutschlandradio). Und wenn der Investor sich weigert die Haftung anzunehmen, dann wird ihm Schritt für Schritt der Zugang zum System „abgedreht“, bis er wieder „spurt“.

UN und Kartellgebiet: Die Kartellgebietsregelungen wurden bereits 1814-1815 im Wiener Kongress festgelegt. Dort wurde dann die Liga der Nationen gegründet. Von diesem Zeitpunkt an wurde konsequent der Umbau dieser Welt (Welt nach vatikanischer Definition) vorangetrieben. Und wer nicht mitspielte (z.B. Deutsches Reich … Libyen), der wurde „beseitigt“.

Das sog. Dritte Reich hatte eine andere Aufgabe. Aber das führt definitiv zu weit. Die Menschen in Zentraleuropa – die sog. Deutschen – sollten sich von dem Gedanken einer Erbschuld lösen, denn Krieg ist ein Geschäftsmodell und dient u.a. auch über Bilanzverkürzungsmaßnahmen ausschließlich dem Geschäft. Und eine Schuld kann auch zum Geschäft werde, wie es deutlicher wohl kaum zu finden ist in der restlichen Welt. ARD ZDF Deutschlandradio Vollstreckungen. Das ist fast ein eigenes Interview.

Faktum ist: Gegen Faustrecht gibt es keine Gegenmittel. Und dieses Faustrecht findet in diesen Verfahren reichlich Anwendung. Faktum ist auch: Diese Organisation (ARD ZDF Deutschlandradio) ist nicht rechtsfähig und kann weder Forderungen herausgeben noch beitreiben. Deshalb werden immer mehr sog. öffentliche Einrichtungen und deren unwissende Mitarbeiter mißbraucht. Es ist genau betrachtet das größte Betrugsprojekt von GERMANY der letzten Jahrzehnte. Das Modell ist mit dem IHK-Modell vergleichbar. Es wird behauptet, daß ein Vertrag abgeschlossen wurde (konkludent oder wer war dazu autorisiert? Wer haftet für diesen Vertragsabschluß? Wer ist die vertretungsberechtigte Partei bei dem Abschluß usw.) und daß nur die Gebühren für diesen Vertrag eingetrieben werden. Der Vertragsabschluß erfolgte durch eine Meldung beim Einwohnermeldeamt/ Gewerbeanmeldung. Weder bei der Meldung auf dem Einwohnermeldeamt noch bei der Gewerbeanmeldung wird der Zeichnende auf diesen Vertragsabschluß hingewiesen. Dies nennt man Täuschung im Rechtsverkehr, da dem Zeichnenden zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht alle Vertragsgegenstände offengelegt werden. Ein anderer Begriff dafür ist der sog. hidden contract (versteckter Vertrag) bzw. der sog. hidden adhesive contract (der versteckte Anhangsvertrag). Beide Vertragsabschlüsse sind hochgradig kriminell und international geächtet, da diese Form der Vertragsabschlüsse ausschließlich in der organisierten Kriminalität für betrügerische Machenschaften genutzt werden. Desweiteren gibt es weder eine Rechtsbehelfsbelehrung noch eine Widerspruchsbelehrung. Denn immerhin ist das ein Vertragsabschluß, bei dem sich der Investor in eine Haftung begibt. Eine Strafverfolgung bei Anzeige findet nicht statt, da laut Staatsanwaltschaften kein öffentliches Interesse besteht, denn das öffentliche Interesse scheint die ausschließliche Eintreibung von Geld zu sein. Deshalb ermitteln die offensichtlich als Komplizen arbeitenden Staatsanwaltschaften nicht. Denn die öffentlichen Interessen sind erst dann berührt, wenn die Eintreiber dieser Gebühren beim Eintreiben einen wirtschaftlichen Schaden erleiden und daraufhin eventuell Arbeitsverweigerungen um sich greifen könnten.  Dann und erst dann wird durch die Komplizen (Staatsanwaltschaft) ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und Erpressung gegen den eigentlich Geschädigten eingeleitet. Das nennt man dann Gerechtigkeit… jeder muß doch bezahlen, oder? Es mangelt an Solidarität unter den Menschen. Und das macht sich das System zu nutze. Fragen an öffentliche Stellen: Daraus machen wir ein eigenes Interview.

Der Bundesverband Credit management e.V. informiert: Die Reform des Insolvenzrechtes geht in die entscheidende Phase. Nach jahrelanger Überzeugungsarbeit durch den Bundesverband Credit Management e.V. (BvCM) und seine Mitstreiter geht nun alles ganz schnell: Während in diesen Minuten im Rechtsausschuss des Bundestages noch über die Inhalte der zwischen CDU/CSU und SPD gefundenen Lösung im Streit um das Fiskusprivileg diskutiert wird, ist die Abstimmung über die finale Version des Reformgesetzes war bereits für den 16. Februar 2017, um 20.10 Uhr im Bundestag angesetzt. Die Reform des Insolvenzrechtes geht in die entscheidende Phase. Nach jahrelanger Überzeugungsarbeit durch den Bundesverband Credit Management e.V. (BvCM) und seine Mitstreiter geht nun alles ganz schnell: Während in diesen Minuten im Rechtsausschuss des Bundestages noch über die Inhalte der zwischen CDU/CSU und SPD gefundenen Lösung im Streit um das Fiskusprivileg diskutiert wird, ist die Abstimmung über die finale Version des Reformgesetzes bereits für den, 16. Februar 2017, um 20.10 Uhr im Bundestag angesetzt.

Der BvCM hatte die Diskussion um die Reform des Insolvenzrechtes zuletzt mit einem offenen Brief an die Minister Maas und Dr. Schäuble unterstützt. Die Teilnehmer des Bundeskongresses des Verbandes machten darin nochmals die Dringlichkeit der Reform angesichts der spürbaren Auswirkungen der Anfechtungsthematik auf die Bereitschaft zur Vergabe von Lieferantenkrediten deutlich. „Wir sind glücklich, dass sich unser jahrelanges Bemühen um eine Reform nun endlich auszuzahlen scheint“, so Rechtsanwalt Lutz Paschen, Hauptstadtrepräsentant des BvCM. „Wir hoffen, der Reform gelingt es, das angeschlagene Vertrauen zwischen den Geschäftspartnern wieder herzustellen“. Der Verband wird seine Mitglieder nach Verabschiedung des Gesetzes schnellstmöglich über die wesentlichen Änderungen informieren. Dem Bundesverband Credit Management (BvCM) gehören rund 1.200 Mitglieder an, die ein Volumen von knapp 900 Milliarden Euro an Kreditentscheidungen repräsentieren.

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