Deutschland? Achtung heiß? Die Gerüchte Küche, einer steckt es dem anderen…? EuGH überträgt Deutschland wieder den Besatzungsmächten?

Nur ein schlechter April Scherz, Satire, oder Fakenews? Oder ein politisches Thema wo sich unsere Politiker und die Kanzlerin die Finger verbrennen sollen? Deutschland hat jetzt die gefährlichste GroKo der Welt! Mit wem stehen die DEUTSCHEN eigentlich nicht im Konflikt. Nicht nur das die Gesellschaft oder die Nachbarschaften aufeinander los gehen, auch der Staat und seine Beamten geht auf das eigene Volk los, so wie damals? Die Politiker, die Medien und das Volk beschimpfen Russland und Putin, hetzen, streiten mit den USA und Trump, der jeden Tag verächtlich dargestellt wird, auf die Briten geht man los, der Orban ist fürchterlich, die Polen sind fürchterlich, Erdogan ist böse, Assad ist böse, Iran ist böse, die Chinesen sind fürchterlich und ich weiß nicht wer noch alles. Nur die DEUTSCHEN sind Gutmenschen? Das ist eine gefährliche Entwicklung wo auch ich als Journalist sagen muss: Da beginnt man sich ja selbst zu isolieren und möchte mit einer solchen niveaulosen, menschenverachtenden Streitkultur, mit dieser billigen CDU, CSU Propaganda nichts zu tun haben. (Redakteur RRRedaktion  Roland Regolien) Ein gewisses Maß an Skepsis gegenüber Deutschland kann niemand mehr überraschen, der die Entwicklung Deutschlands im letzten Jahrzehnt verfolgt hat. Dass die rechten und die linken Parteien, wie CDU, CSU, Grüne, vor allem die SPD im zurückliegenden Wahlkampf dennoch auf harte Anti-EU-Rhetorik verzichteten liegt vor allem daran, dass sie Zeuge waren, als der Front National in Italien sich an der Thematik die Finger verbrannte – und Macron für seinen explizit pro – europäischen Wahlkampf belohnt wurde.

Was sind sichere Quellen?: Seriöse Augenzeugen oder  Whistleblower, aber auch auf Echtheit überprüfte Dokumente, Urteile, sowie aus der höheren UN Diplomatie und von diversen Geheimdiensten. So was in der Art. Wir greifen deshalb in der RRRedaktion auch das Gerücht „EuGH“ auf und befragen einer der uns gut bekannten Richter/In die dort tätig sind. Alles ist in Bewegung, aber wohin? Wir wissen zwar, dass seit dem 23.9.17 Deutschland (Germany) umgebaut und sich einiges verändern wird, auch die DDR, der zwei plus vier Vertrag ist im Gespräch und das der Umbau bis 2022 abgeschlossen sein muss. Da machen die Staatsform Äußerungen von Waigel, Schäuble, Gabriel und Gysi plötzlich wieder Sinn. Und Schily meinte in einem Interview, „Jeder DEUTSCHE ist ein Verbrecher, man muss ihm nur das Gegenteil beweisen“. Gottseidank meinte er damit alle, auch die Beamten, Banken und die Politiker. Wir wissen das Schäuble unbedingt das derzeitige Grundgesetzt ohne einer Veränderung, Verbesserung der Menschen-Rechte, zur gültigen Verfassung machen will. Wir stellen auch immer wieder fest das DPA, RTL, ZDF, Kleber, Slomka und Co. nicht immer wahrheitsgetreu berichten, es klingt oft nach einer gekauften, manipulierten Staatspropaganda, die auch noch mit Zwangsgebühren finanziert wird! Auch die Bundes Pressekonferenz windet sich wie ein Wurm, wenn es um die Wahrheitsfindung geht, die Podiumspolitiker weichen den Fragen der Journalisten aus, so, dass es schon peinlich ist, unqualifiziert wirkt und dann zur weltweiten Lachnummer wird.

EuGH: (Die aufgerufene Vorschrift (Art. 258 EU) existiert nicht (bzw. nicht mehr oder noch nicht) und ein solches Verfahren Donnerstag 29.3.18 ist im Gerichtskalender oder Liste der EuGH Entscheidungen nicht vorhanden?)

von Justillon: Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat die juristische Welt gehörig in Aufruhr versetzt. Das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union hatte entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland wieder unter den Besatzungsmächten aus dem 2. Weltkrieg aufgeteilt werden soll. Damit stellt der EuGH gleichzeitig die Souveränität Deutschlands als freier, selbstbestimmter und unabhängiger Staat in Frage. CVRIA. Spiegel.

Deutschland also doch kein souveräner Staat? Nach der im Staatsrecht anerkannten Drei-Elemente-Lehre ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierende Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansässige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende „Staatsgewalt“ kennzeichnen. Zumindest Letzteres spricht der EuGH Deutschland in seiner neuesten – unter Juristen höchst umstrittenen – Entscheidung mehr oder weniger ab. Nach Ansicht des EuGH dauert die nach dem 2. Weltkrieg begonnene Besetzung Deutschlands durch die alliierten Siegermächte (UdSSR, USA und Großbritannien) auch heute noch an. Die Verträge, die diese Besetzung eigentlich beenden sollten, sind nach Ansicht der Richter in Luxemburg nicht gültig. Damit die BRD auch in Zukunft als souveräner Staat anerkannt werden kann, ist es daher nötig, mit allen drei Ländern erneute Vertragsverhandlungen aufzunehmen und die Zukunft Deutschlands erneut vertraglich auszugestalten. Bis es soweit ist, soll ein Kontrollrat – bestehend aus Vertretern aller drei Siegermächte – über die Geschicke der BRD entscheiden.

Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH: Auslöser für die Entscheidung des EuGH war ein bereits Anfang 2017 erhobenes Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258 AEU-Vertrag), das die Europäische Kommission vor dem EuGH eingereicht hat. In der Begründung dafür führten Vertreter der Europäischen Kommission unter anderem an, dass Deutschland als (angeblicher) Mitgliedsstaat der EU seine vertraglichen Pflichten gegenüber der EU verletzt habe. Die Pflichtverletzung sei darin zu sehen, dass sich die BRD um eine Mitgliedschaft in der EU bemüht habe, obwohl der Regierung hätte klar sein müssen, dass Deutschland auf Grund seiner fehlenden Souveränität nie hätte Mitglied werden dürfen.

Pariser Verträge und Zwei-Plus-Vier-Vertrag unwirksam: Dieser Einschätzung schlossen sich nun auch die Richter in Luxemburg an. Zur großen Überraschung vieler Staatsrechtler. Dreh und Angelpunkt ist unter anderem die – unter Politikwissenschaftlern – als „Deutsche Frage“ bekannte Problematik, die bereits seit 1806 andauert. Mit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht, der Niederwerfung und des vollständigen institutionellen Zusammenbruchs des nationalsozialistischen Deutschlands sowie der Aufteilung in Besatzungszonen und der Unterstellung der deutschen Ostgebiete innerhalb der Reichsgrenzen von 1937 unter größtenteils polnische Verwaltung stellte sich 1945 die deutsche Frage rund um die Grenzziehung erneut.

Hinzu kam, das seit 1949 geltende Besatzungsstatut. Das „Besatzungsstatut zur Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde“ vom 10. April 1949 sollte die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Besatzungsmächten USA, Großbritannien und Frankreich regeln. Gemeinsamer Ausgangspunkt der Besatzungspolitik aller vier Siegermächte war, zu verhindern, dass Deutschland jemals wieder zu einer Bedrohung des Weltfriedens werden könnte. Erst am 28. September 1954 einigten sich schließlich die Alliierten und der deutsche Bundeskanzler auf der Neunmächtekonferenz in London über die Beendigung des Besatzungsstatuts. Mit den Pariser Verträgen wurden die besatzungsrechtlichen Befugnisse und Zuständigkeiten eigentlich aufgehoben. Einige Vorbehalte zugunsten der Westalliierten blieben bestehen. Diese alliierten Vorbehaltsrechte verloren theoretisch 1990 mit der deutschen Wiedervereinigung und dem Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 15. März 1991 auch völkerrechtlich ihre Wirkung. In diesem Zuge sollte Deutschland eigentlich seine volle Souveränität wiedererlangen

Bundesregierung kündigt schnelle Lösung an: Der EuGH entschied nun, dass sowohl die Pariser Verträge, als auch der Zwei-Plus-Vier-Vertrag unter eklatanten Mängeln leiden würden, die eine komplette Unwirksamkeit der Verträge zu Folge hätten. Eine Nichtigkeit dieser Verträge führe zwingend dazu, dass Deutschland seine Position als souveräner Staat wieder verlieren müsse. Um weiterhin Mitglied der EU sein zu können, müsse die BRD sich deswegen erneut um Gespräche mit den Besatzungsmächten bemühen und erneut einen – diesmal gültigen – Vertragstext ausarbeiten, der Deutschland seine Souveränität – diesmal hoffentlich endgültig – zurückgäbe.

Ein Sprecher der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH in Frankfurt sagte auf Anfrage von Justillon, dass dies auch gesellschaftsrechtliche Konsequenzen für die BBR GmbH haben werde. Das Konstrukt einer GmbH sei nicht mehr ausreichend, um den Besatzungsmächten in der Zeit der Umgestaltung die nötige Aufsichtsbefugnis zu vermitteln. Deshalb werde man die GmbH in eine AG umwandeln und die Besatzungsmächte in den Aufsichtsrat berufen – „Diese moderne Art des Besatzungsmanagements wird uns die künftige Zusammenarbeit bis zum Abschluss eines neuen völkerrechtlichen Übergangsvertrages mit den Vetomächten erleichtern“, so der Sprecher.

Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte sich einen Tag nach der Entscheidung des EuGH in einer Regierungserklärung. Sie sei entsetzt über das harte Urteil des EuGH. Die Bundesregierung würde sich schnellstmöglich um Gespräche mit den betreffenden Staaten bemühen und nach einer gütlichen Lösung suchen. Dieser Erklärung schlossen sich alle im Bundestag vertretenen Parteien – mit Ausnahme der AfD – an.

Diesen Artikel bewerten
5 von 5 Sternen bei 6 Stimme(n).
Weitere Artikel aus der Kategorie

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.

Verwendung von Cookies: Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Ok Mehr Informationen

Cookies